Anwalt aus Gossau blitzt auch vor Bundesgericht ab
Kezo-Abstimmung
Die Abstimmung über den Planungskredit für den Kezo-Neubau war rechtskonform. Das sagt das Bundesgericht und weist eine Beschwerde aus Kreisen der SVP Gossau ab.
Nach dem Bezirksrat Hinwil und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat sich als dritte und letzte juristische Instanz auch das Bundesgericht mit dem Neubau der Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (Kezo) beschäftigt.
Den Instanzenweg hatte der Rechtsanwalt Markus Weidmann, ein Gossauer SVP-Mitglied, bestritten. Es geht um die Frage, ob die Abstimmung vom 24. November 2024 korrekt angesetzt war oder nicht. Damals hatten die Stimmberechtigten der 36 Gemeinden des Zweckverbands der Kezo einem Projektierungskredit in Höhe von 24,5 Millionen Franken für einen Ersatzbau deutlich zugestimmt. 85,47 Prozent sagten damals Ja.


