Die Grünflächenziffer sorgt in so mancher Gemeinde für Gesprächsstoff
Die Grünflächenziffer soll die Freiflächenziffer in unzähligen Bau- und Zonenordnungen ersetzen. Unbebaute, aber versiegelte Flächen sollen nicht mehr zur anrechenbaren Grundstücksfläche zählen. Dies stört vor allem Hauseigentümerverbände.
Die bisherige Freiflächenziffer wird zur Grünflächenziffer. Zumindest wollte mit Pfäffikon eine Oberländer Gemeinde diesen Schritt mittels abgeänderter Bau- und Zonenordnung (BZO) durchführen – scheiterte damit allerdings schon an einer Gemeindeversammlung im letzten Jahr. Die Teilrevision der BZO wurde nur wegen angenommener Änderungsanträge bewilligt. Unter anderem strich die Versammlung die Grünflächenziffer – und damit die Empfehlung des Kantons – aus der kommunalen BZO.
Mit der Festsetzung der Grünflächenziffer wird in Siedlungs- und Industriegebieten ein minimales Mass an Grünraum sichergestellt. Bei einer Verwirklichung dieser Grünräume wird die Siedlungsqualität positiv beeinflusst. So zumindest lautet die Begründung respektive die Begriffserklärung im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG). Die Baudirektion beabsichtigt damit eine «klimaangepasste Siedlungsentwicklung».
Seit Dezember 2024 ist im PGB der Paragraf 238a in Kraft, der neue Schwerpunkte hinsichtlich der Begrünung, Ökologie, Speicherung und Versickerung von Wasser sowie des Schutzes von Bäumen setzt. Hinzu kommt der Paragraf 257, der explizit die Definition der Grünflächenziffer regelt, jedoch als Kann-Formulierung zu verstehen ist.
Das heisst: Seitens des Kantons handelt es sich dabei nur um eine Empfehlung. Die Einführung des letztgenannten Paragrafen in die jeweiligen Bau- und Zonenordnungen liegt nach wie vor in den Händen der Gemeinden.
