Kopfschütteln in Dübendorf nach Urteil des Bundesgerichts
Stossen statt fahren ist angesagt
Velo stossen oder Umweg fahren: Dass das Fahrverbot in der Dübendorfer Bahnhofunterführung von höchster Instanz bestätigt wurde, sorgt in der Stadt für Kopfschütteln.
Nun ist es amtlich: In der Dübendorfer Bahnhofunterführung gilt ein Velofahrverbot. Das Bundesgericht bestätigte kürzlich ein Urteil der Vorinstanz, gegen das die Stadt Dübendorf Beschwerde erhoben hatte.
Ins Rollen gebracht hatte das Ganze das Bundesamt für Verkehr (BAV), das in der Unterführung ein Fahrverbot verfügte. Es begründete die Massnahme mit der Sicherheit der Passanten. Die Unterführung sei gefährlich, weil sie für einen Mischverkehr nicht breit genug sei, so das Argument.
Dagegen ging die Stadt Dübendorf auf dem Instanzenweg vor. Doch das Bundesverwaltungsgericht beurteilte es als zumutbar, dass die bestehende Fahrradroute durch die Unterführung unterbrochen wird und die Velofahrer ihr Gefährt 100 Meter stossen müssen.

