Kopfschütteln in Dübendorf nach Urteil des Bundesgerichts
Stossen statt fahren ist angesagt
Velo stossen oder Umweg fahren: Dass das Fahrverbot in der Dübendorfer Bahnhofunterführung von höchster Instanz bestätigt wurde, sorgt in der Stadt für Kopfschütteln.
Nun ist es amtlich: In der Dübendorfer Bahnhofunterführung gilt ein Velofahrverbot. Das Bundesgericht bestätigte kürzlich ein Urteil der Vorinstanz, gegen das die Stadt Dübendorf Beschwerde erhoben hatte.
Ins Rollen gebracht hatte das Ganze das Bundesamt für Verkehr (BAV), das in der Unterführung ein Fahrverbot verfügte. Es begründete die Massnahme mit der Sicherheit der Passanten. Die Unterführung sei gefährlich, weil sie für einen Mischverkehr nicht breit genug sei, so das Argument.
Dagegen ging die Stadt Dübendorf auf dem Instanzenweg vor. Doch das Bundesverwaltungsgericht beurteilte es als zumutbar, dass die bestehende Fahrradroute durch die Unterführung unterbrochen wird und die Velofahrer ihr Gefährt 100 Meter stossen müssen.
Falsche Sicherheit durch Verbot
Reto Lorenzi, der Leiter der Dübendorfer Stadtplanung, bezeichnet es als «bedauerlich», dass das Bundesgericht der Argumentation der Stadt nicht gefolgt ist. Er räumt zwar ein, dass die Situation in der Unterführung unbefriedigend sei. «Aber letztlich hat es funktioniert.»
Aufgrund der beengten Verhältnisse hätten Fussgänger und Velofahrer automatisch mehr Rücksicht genommen und seien aufmerksamer gewesen. «Unübersichtlichkeit kann auch Sicherheit schaffen», so Lorenzi.
Ein Fahrverbot könne hingegen ein Trugschluss sein und eine falsche Sicherheit vermitteln. «Denn es wird immer Leute geben, die das Verbot ignorieren und durch die Unterführung fahren.»
300 Meter Umweg plus Lichtsignal
Die Unterführung ist der direkteste Weg, der das Flugfeld-Quartier und die Bewohner entlang der Wangenstrasse mit dem Stadtzentrum verbindet. Ausweichen könnten die Velofahrer via Überland- und Neuhofstrasse – ein Umweg von 300 Metern.



Für Lorenzi ist das allerdings keine echte Alternative. «Verkehrsteilnehmer nutzen immer den direkten Weg», ist er überzeugt. Diese Ausweichstrecke sei ein eigentlicher Zickzackkurs, zu schmal und werde ebenfalls von Fussgängern genutzt. Ausserdem müssten die Velofahrer vor einem Lichtsignal warten, was die Route noch weniger attraktiv mache.
Der Kanton plane in dem Bereich zwar eine Veloschnellroute, doch die werde in den nächsten Jahren nicht realisiert. Ohne eine Anpassung der Veloinfrastruktur sieht Lorenzi aber keine andere Möglichkeit, als die kantonale und die regionale Veloroute weiterhin unter den Gleisen durchzuführen, auch wenn die Leute ihr Fahrrad dann halt stossen müssten.
Denn auch der Umbau der Unterführung bietet keine schnelle Lösung. So ist geplant, zusammen mit dem Bushof die Bahnhofpassage zu verbreitern sowie Fussgänger und Velofahrer voneinander zu trennen. Einst ging man davon aus, dass das Projekt im Jahr 2030 fertig sein wird. Doch diese Annahme sei etwas sportlich gewesen, räumt Lorenzi ein. «Aktuell sieht es eher danach aus, dass wir 2030 mit den Arbeiten beginnen werden.»
SBB halten sich bedeckt
Bleibt die Frage, wie das Verbot umgesetzt wird. Aktuell steht an beiden Einfahrten auf einem Schild «Langsam fahren!». Lediglich in der Unterführung selbst wird an verschiedenen Orten auf das Fahrverbot hingewiesen.


Die SBB halten sich bedeckt, was eine mögliche Beschilderung oder allfällige bauliche Anpassungen anbelangt. Welche Massnahmen konkret geplant sind, gibt die Medienstelle nicht bekannt. Kommuniziert werde erst, wenn die Bewilligung durch das Bundesamt für Verkehr vorliege.
Auch im Stadthaus Dübendorf ist noch nicht klar, wie eine Signalisation aussehen könnte respektive ob die Stadtpolizei oder die SBB für die Durchsetzung des Fahrverbots zuständig sind. «Das alles müssen wir jetzt erst abklären», sagt Stadtschreiber Mathias Vogt.
