Stadtrat sieht keine Chance mehr für Stromzulage in Wetzikon
Nach Nein des Parlaments
Die SP Wetzikon wollte mittels einer Petition finanzielle Unterstützung für Haushalte aufgrund der hohen Strompreise in der Stadt. Ihr Ansinnen stösst auf keine offenen Ohren.
Der Wetziker Stadtrat hat zur Petition «Stromzulage jetzt!» der SP Stellung genommen und erteilt der Forderung faktisch eine Absage. Eine vertiefte Prüfung der geforderten Subvention erübrige sich, da das Parlament als Budgetorgan einen konkreten Finanzierungsantrag dazu bereits im Dezember 2024 klar abgelehnt habe.
Wetzikon als kantonaler Spitzenreiter
Ende Oktober 2024 hatte die SP Wetzikon dem Stadtrat eine von über 800 Personen unterzeichnete Petition überreicht. Darin forderte sie eine einkommensabhängige finanzielle Unterstützung für Wetziker Haushalte, um die hohen Stromrechnungen abzufedern. Wetzikon hat mit 36 Rappen pro Kilowattstunde die höchsten Stromtarife im Kanton Zürich.

Die SP argumentierte damals, die Bevölkerung dürfe nicht für Fehler der Politik zahlen, und die Probleme müssten jetzt gelöst werden. Bereits im September 2024 hatte der Stadtrat, unter Führung von Stadtpräsident Pascal Bassu (SP), eine frühere Forderung der SP/AW-Fraktion nach Entlastung abgelehnt.
Schon im Parlament abgelehnt
In seiner nun vorliegenden Antwort verweist der Stadtrat explizit auf die Budgetdebatte im Parlament vom 9. Dezember 2024. Die SP/AW-Fraktion hatte damals beantragt, 868'000 Franken ins Budget 2025 einzustellen, um eine Stromzulage an Haushalte auszurichten, die individuelle Prämienverbilligung (IPV) beziehen. Rund 5000 Haushalte wären betroffen gewesen.
Das Parlament lehnte diesen Antrag jedoch mit 28 zu 6 Stimmen deutlich ab. Ein Argument dagegen war laut Stadtratsprotokoll, dass eine solche Zulage den Anreiz zum Stromsparen schmälere.
Aufgrund dieses klaren Parlamentsentscheids gegen die Finanzierung einer Stromzulage stuft der Stadtrat die Forderung der Petition als «politisch chancenlos» ein. Eine weitere, vertiefte Prüfung finde deshalb nicht statt. Die Behörde hat von der Petition formell Kenntnis genommen und fristgerecht Stellung bezogen.
