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Hinwiler werden über Bevorzugung von Hinwilern abstimmen

Einwohner von Hinwil sollen bei der Vergabe von Plätzen im Alters- und Pflegeheim stets den Vorzug haben. Dies will eine Initiative sicherstellen.

Hinwiler sollen auf alle Fälle bei der Vergabe von Plätzen im Alters- und Pflegeheim in Hinwil Priorität haben.

Foto: Christian Merz

Hinwiler werden über Bevorzugung von Hinwilern abstimmen

Plätze im Alters- und Pflegeheim

Es geht nur um ein Wort. Über dieses werden die Hinwiler im September entscheiden. Es soll die Aufnahmepriorität ins Alters- und Pflegeheim klarer regeln.

«Die gemeinnützige Stiftung bezweckt die Beherbergung und Pflege von älteren Einwohnern primär aus der Gemeinde Hinwil. Der Stiftungsrat kann die Zweckverfolgung auf Einwohner aus anderen Gemeinden des Bezirks Hinwil und des Kantons Zürich erweitern.» So soll der Zweckartikel der Stiftung Wohnen im Alter Hinwil (Swia), die das dortige Alters- und Pflegeheim sowie die Alterssiedlung betreibt, nach Ansicht von René Baumann neu lauten.

In der gültigen Stiftungsurkunde fehle nur das Wort «primär». Und das stört Baumann, der sich in der Vergangenheit schon mehrfach in Altersfragen engagiert hat. Unter anderem hat er auch darauf hingewirkt, dass obligatorische Serviceleistungen beim Bezug einer günstigen Alterswohnung in Hinwil wieder gestrichen worden sind.

Gültige Initiative

Baumann befürchtet, dass ohne die Präzisierung mit «primär» die Bevorzugung der Hinwiler nicht mehr gewährleistet wäre, wenn die bestehende Leistungsvereinbarung zwischen der Swia und der Gemeinde Hinwil gekündigt würde. In dieser ist die Priorisierung der Hinwiler mit dem Passus definiert, dass «in erster Linie» Einwohner der Gemeinde berücksichtigt würden. «Weil die Stiftung gemäss Stiftungsstatut nach wirtschaftlichen Kriterien handeln muss, müssten dann künftig Bewohner aus Gemeinden mit dem höchsten Kostenbeitrag ausgewählt werden», hält er fest.

Deshalb hat er zusammen mit zwei Mitstreitern eine Initiative eingereicht, die die kleine, für Baumann aber wichtige Änderung der Stiftungsstatuten zum Ziel hat. Der Gemeinderat hat nun diese im vergangenen November eingereichte Initiative «Präzisierung des Stiftungszwecks für die Stiftung Wohnen im Alter Hinwil» für gültig erklärt. Und er hat auch schon den Abstimmungstermin auf den 28. September 2025 festgelegt. Da 2008 schon der Souverän über die Gründung der Swia abgestimmt hat, muss diese Statutenänderung nun ebenfalls wieder an die Urne. Die Zeit dafür dränge, meint Baumann, denn eine Anpassung des Stiftungszwecks ist nur noch bis 2028 möglich.

«Wir hatten im Gemeinderat eine lange Diskussion darüber, ob diese Anpassung der Statuten nicht auch in Eigenkompetenz hätte vorgenommen werden können», meint Gemeindepräsident Andreas Bühler (SP) auf Anfrage.

Porträt eines bärtigen Mannes in weissem Hemd mit hellblauer Krawatte.
Hinwils Gemeindepräsident Andreas Bühler will einen guten Austausch mit der Stiftung Wohnen im Alter.

Aufgrund von rechtlichen Abklärungen sei das aber nicht möglich. Er bedauert das, werde doch «wegen einer Kleinigkeit ein grosser Apparat ausgelöst». Noch hat der Gemeinderat seine Haltung zur Initiative nicht festgelegt.

Gemeinderat soll mehr Einfluss erhalten

Unterstützung findet vonseiten der Gemeinde Baumanns Anliegen, dass punkto Miete und Dienstleistungen bei den Alterswohnungen Transparenz herrschen müsse. Dies wurde auch gegenüber dem Stiftungsrat betont. Doch noch sieht Baumann seine diesbezüglichen Forderungen nicht vollumfänglich erfüllt. So fehlten etwa Informationen auf der Website der Stiftung.

Diese Behauptung weist Geschäftsführer Matthias Fuhrer entschieden zurück. Alle umsetzbaren Forderungen hätten sie erfüllt. So findet sich auf der Website auch eine Liste mit den seit letztem November gültigen Tarifansätzen für zusätzliche Leistungen in der Alterssiedlung. Nicht aufgeführt ist ein Reinigungsdienst. «Das ist einfach zu erklären: Wir bieten einen solchen gar nicht mehr an», unterstreicht Fuhrer.

Gleichwohl drängt Baumann darauf, dass der Gemeinderat seinen Einfluss auf die Stiftung verstärkt. Heute ist die Exekutive nur mit der Sozialvorsteherin im sechsköpfigen Stiftungsrat vertreten. In den Stiftungsstatuten steht, dass die Gemeinde «mindestens» ein Mitglied im Swia-Rat stellen müsse. Baumann hätte am liebsten, wenn die Exekutive temporär die Mehrheit im Rat hätte, um Anpassungen in der Stiftungsorganisation durchzusetzen.

Da winkt der Gemeindepräsident jedoch ab: «Ich bin kein Fan derartiger Forderungen. Eine solche Aufgabe ist doch sehr personenabhängig. Uns ist es wichtig, den Stiftungsrat weiterhin mit Persönlichkeiten zu besetzen, die ein diversifiziertes und fachbezogenes Know-how für eine Pflegeinstitution mitbringen.» Zentral sei ein steter Austausch mit dem Stiftungsrat und der Heimleitung, was das Vertrauen gegenseitig nur stärken könne.

Neuwahl des Stiftungsrats im nächsten Jahr

Baumann hält in seinem Bericht zur ersten Versammlung des von ihm neu gegründeten Vereins Hinwiler Interessengemeinschaft Alter fest, «der Gemeinderat hat erkannt, dass es in der Stiftung ein Führungsproblem gibt und dass das Stiftungsstatut der Gemeinde in solchen Fällen fast keine Mittel zum Eingreifen bietet». Elf Personen waren an der Gründungsversammlung im vergangenen Oktober dabei.

Diese Aussage im Bericht Baumanns dementiert der Gemeindepräsident – dies sei dessen Interpretation. Tatsache ist laut Bühler, dass der Gemeinderat Forderungen in den Stiftungsrat eingebracht habe. «Hier gilt es anzuerkennen, dass der Stiftungsrat autonom entscheiden kann, wie er diese umsetzt», hält Bühler fest.   

Baumann ist auf der Suche nach «valablen» Kandidaten für den Stiftungsrat, «nach Leuten, die besser in der Bevölkerung verankert sind», wie er es ausdrückt. Und die nötigenfalls auch besonders für ihre Aufgabe ausgebildet würden. Für Vorschläge zeigt sich Bühler offen. Wahlgremium des Stiftungsrats ist der Gemeinderat. Die nächste Erneuerungswahl steht im Juni 2026 an. Entschieden wird sie damit noch vom Gemeinderat in der aktuellen Zusammensetzung. Die Amtsübergabe an die nächstes Jahr ebenfalls neu zu wählende Exekutive erfolgt auf den 1. Juli hin.

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