Dürntner Gemeinderat will seinen finanziellen Spielraum erhöhen
Nur eine zeitgemässe Formsache?
Am 9. Februar stimmt Dürnten nicht nur über ein Feuerwerksverbot, sondern auch über eine Teilrevision der Gemeindeordnung ab. Die Finanzbefugnisse des Gemeinderats sollen erhöht werden. Sogar die SVP spricht von «zeitgemäss».
Diese zweite Urnenabstimmung vom kommenden Sonntag hat für Dürnten nicht ganz so viel Sprengkraft in petto wie die Abstimmung über ein mögliches Feuerwerksverbot. Und dennoch ist die Teilrevision der Gemeindeordnung erwähnenswert.
Denn der Gemeinderat möchte seine Finanzbefugnisse erhöhen. Dies vor allem deshalb, da die bisherige Finanzkompetenz nicht ausreicht, den dringend benötigten Asylwohnraum bereitzustellen. Aber auch in anderen Bereichen soll der Spielraum für Ausgaben erhöht werden. Gewisse bisherige Beträge sind seit 20 Jahren nicht verändert worden. Die letzte Teilrevision der Gemeindeordnung ist auf das Jahr 2021 datiert.
Generell soll es in Dürnten erst ab einmaligen Ausgaben von über 2 Millionen Franken zu Urnenabstimmungen kommen, was zugleich die Finanzkompetenzen der Gemeindeversammlung erhöht. Zum Vergleich: In der Gemeinde Grüningen beispielsweise werden Urnenabstimmungen erst ab 3 Millionen Franken nötig, in Bubikon gar erst ab 5 Millionen Franken.
Worum es geht
- Bis zu 1,5 Millionen Franken soll der Gemeinderat allein Ausgaben für Wohnraum für Asylsuchende tätigen dürfen. Bis 3 Millionen Franken obliegt die Kompetenz der Gemeindeversammlung. Für höhere Beträge käme es zur Urnenabstimmung.
- Bis zu 2 Millionen Franken darf er aus dem Finanzvermögen Liegenschaften kaufen oder in diese investieren. Gleiches gilt für den Erwerb und Tausch von Grundstücken. Bisher lag der Spielraum bei 1 Million Franken. Dazu soll das Gremium Liegenschaften im Wert von bis zu 1 Million Franken selbständig veräussern dürfen. Liegenschaftskäufe über 2 Millionen Franken oder Verkäufe über 1 Million Franken wären weiterhin Sache der Gemeindeversammlung. Speziell die Veräusserung der Liegenschaften gab an der Budgetversammlung vom letzten Dezember zu reden. Ursprünglich wollte der Gemeinderat nämlich Liegenschaften bis zu 2 Millionen selbständig verkaufen dürfen, reduzierte den Betrag für die Abstimmung vom 9. Februar nach einem Änderungsantrag jedoch um die Hälfte.
- Der Gemeinderat soll neu für einmalige Ausgaben oder dafür benötigte Zusatzkredite bis 2 Millionen Franken sprechen dürfen. Bisher lag die Kompetenz bei 1 Million Franken. Gleiches gilt für wiederkehrende Ausgaben bis 250'000 Franken, wobei die Kompetenz vorher bei 100'000 Franken lag.
Das sagen die Parteien
Aus den örtlichen Parteipräsidien ist hinsichtlich der Erhöhung der Finanzkompetenz des Gemeinderats grundsätzlich der gleiche Tenor zu vernehmen: Man ist sich einig, dass die Anpassungen sinnvoll sowie notwendig sind. So bezeichnet die SVP die neue Gemeindeordnung als «wichtige Aktualisierung».
Die Mitte spricht von allgemeiner Zustimmung und einer «zeitgemässen Anpassung der Finanzkompetenzen». Präsident Marc Métry bedauert lediglich das Ende der vorberatenden Gemeindeversammlungen vor Urnenabstimmungen, das an der letzten Versammlung Ende des vergangenen Jahrs beschlossen wurde.
Auch die SP pflichtet dieser Haltung bei. Einzig Hugo Müller von der FDV Dürnten äusserte sich bereits an der vergangenen Budgetgemeindeversammlung zu einem spezifischen Punkt und stellte zwei Änderungsanträge, die angenommen wurden. «Bei einem Liegenschaftstausch oder -verkauf besteht immer genug Zeit, den Bürger zu fragen.» Dieses Mitbestimmungsrecht erachte seine Partei als wichtig.
Die FDP und die GLP wiederum haben sich auf Anfrage bisher nicht zur bevorstehenden Abstimmung, sprich der Teilrevision der Gemeindeordnung, geäussert.
