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Stadtrat entscheidet weiterhin über den Teuerungsausgleich in Uster

Ein Thema mit langer Vorgeschichte, das Ende 2022 die Gemüter in Uster zum Kochen brachte, kommt endlich zu einem Ende.

Auch wenn die Inflation sinkt: Das Frühstück kommt Konsumentinnen und Konsumenten teurer zu stehen als vor einem Jahr.

Foto: Gaetan Bally

Stadtrat entscheidet weiterhin über den Teuerungsausgleich in Uster

Parlamentarische Initiative abgelehnt

Ein Thema mit langer Vorgeschichte kommt endlich zu einem Ende. Seit knapp zwei Jahren wird der Teuerungsausgleich diskutiert und brachte schon einige Gemüter zum Kochen.

Darum gehts

Wer in Uster für die Stadt, also in der Verwaltung, oder die Sekundarschule arbeitet, erhält einen Teuerungsausgleich. So steht es in den jeweiligen Personalverordnungen. Dieser finanzielle Beitrag, der dem Lohn zugerechnet wird, soll dafür sorgen, dass sich Angestellte aufgrund der Inflation, sprich des Preisanstiegs von Gütern und Warenleistungen, immer noch gleich viel leisten können.

Bei der Höhe dieses Ausgleichs orientieren sich Stadt und Sekundarschulpflege am Entscheid des Zürcher Regierungsrats. Dieser wiederum nimmt als Grundlage die Jahresteuerung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK).

In der Sitzung des Ustermer Parlaments vom Montagabend wurde ein Vorstoss behandelt, der dem Gemeinderat als gesetzgebendem Gremium mehr Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung des Teuerungsausgleichs zusprechen sollte – sowohl für die städtischen Angestellten als auch für jene der Sekundarschule. Der Vorstoss wurde von den linken Parteien, SP und Grünen, sowie der GLP/EVP-Fraktion abgelehnt.

Das ist bisher passiert

Im August 2022, dem Stichmoment für die Zürcher Regierung zur Festlegung des Teuerungsausgleichs, lag die Inflation bei 3,5 Prozent. So hoch sollte dementsprechend der Zustupf für kantonale Angestellte ausfallen.

Bei der Debatte um das Budget für das Jahr 2023 findet die rechte Ratsseite dagegen, dass der Ausgleich bei allen kommunalen Angestellten nur um 2,5 Prozent erhöht werden soll. Mit diesem Antrag unterliegen damals SVP, FDP, Die Mitte und EDU aber bei der Sekundarschule knapp. Jedoch obsiegt die bürgerliche Seite dagegen dank Verstärkung durch die BPU und einer GLP-Vertreterin beim Personal der Stadt Uster. Damit kommt es zu einer Ungleichbehandlung – und einer hitzigen Debatte über Kompetenzen und Befugnisse.

Der Griff zum Rotstift sorgt für Entrüstung beim Verband des städtischen Personals Uster (VSPU), der seinen Missmut in einem offenen Brief an den Stadtrat kundtut. Es ist die Rede von «unsachgemässer Kompetenzüberschreitung» und «nackter Willkür».

An der nächsten Gemeinderatssitzung im Januar 2023 «stürmt» das Stadtpersonal den Saal, über 130 Personen erscheinen, um ihrem Wunsch nach Gleichbehandlung Ausdruck zu verleihen. Gleichzeitig wird bekannt, dass gegen den Beschluss des Gemeinderats vom Dezember ein Rekurs beim Bezirksrat eingegangen ist.

Dieser entscheidet im Mai: Die Stadt muss ihren Angestellten den vollen Teuerungsausgleich bezahlen. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die es dem Gemeinderat erlaubt, von sich aus über den Ausgleich zu entscheiden. Nur wenn der Stadtrat von sich aus die Quote ändern wolle, müsse er damit vors Parlament.

Das wollen im April 2024 die vier Ratsmitglieder Daniel Schnyder (SVP), Marc Thalmann (FDP), Paul Stopper (BPU) und Ursula Räuftlin (GLP) ändern. Mittels einer parlamentarischen Initiative (PI) wollen sie ein «klar definiertes Mitspracherecht». Ihr Ziel ist es gemäss Initiativtext, «zukünftige Entscheidungen transparenter und auf einer demokratisch soliden Basis zu fassen». Mehr als ein Drittel der Parlamentsmitglieder unterstützt den Vorstoss und überweist ihn damit an die Kommissionen für Bildung und Gesellschaft (KBG) sowie öffentliche Dienste und Sicherheit (Kös).

Das Geschäft wird für die Sitzung vom Januar 2025 traktandiert. Im Vorfeld dieser Sitzung hatten beide Kommissionen den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen.

So debattierte das Parlament

Für die Minderheit, welche die PI annehmen wollte, referierte SVPler Andres Ott. Es war gleichzeitig das einzige Votum vonseiten der SVP, die sich nicht weiter zur Vorlage äusserte. So war es an Ott, darauf zu verweisen, dass der Zeitpunkt, zu welchem der Teuerungsausgleich festgelegt werde, sehr früh erfolge und sich in der zweiten Jahreshälfte noch vieles ändern könne. «Dementsprechend wäre es gut, wenn wir da noch reagieren und den wirklichen Satz übernehmen könnten.» So lag über das ganze Jahr 2022 die Teuerung im Schnitt bei 2,8 Prozent. Und mit der Übernahme des Entscheids des Regierungsrats sei der ganzen städtischen Belegschaft eine faktische Reallohnerhöhung von 0,7 Prozent gewährt worden.

«Wer zahlt, entscheidet», erklärte auch Marc Thalmann für die Fraktion FDP/Die Mitte. Er kritisierte den Stadtrat dafür, sich hinter dem Entscheid des Regierungsrats zu verstecken. «Zwar könnte der Stadtrat korrigierend eingreifen, aber das kann man aufgrund seiner Stellung als Stellvertretung der Verwaltung schlecht erwarten.» Daher wäre es am Gemeinderat als Vertretung des Stimmvolks, diese Verantwortung wahrzunehmen.

In ihren Fraktionserklärungen liessen Grüne und SP allerdings durchblicken, dass es den Bürgerlichen bei ihrem Vorhaben nur um eine Kürzung oder Streichung, niemals um eine Erhöhung gehen würde. Sie wiederholten die Argumente, die sie bereits vor der Überweisung der parlamentarischen Initiative im April 2024 äusserten. Marius Weder (SP) verwies auf die Aufgabenteilung zwischen Exekutive und Legislative. So lege der Gemeinderat auf Antrag des Stadtrats den finanziellen Rahmen fest, innerhalb dessen sich dieser bewegen könne. «Wieso soll es ausgerechnet hier zu einer Sonderregelung kommen?»

Und auch Claudia Frei sprach für die GLP/EVP-Fraktion von einem parlamentarischen Aktivismus. Dabei blieb aussen vor, dass noch vor zwei Jahren mit Ursula Räuftlin eine Vertreterin aus ihrer Partei, der GLP, die Senkung des Teuerungsausgleichs mitentschieden und im letzten Jahr die parlamentarische Initiative mit angestossen hatte.

So geht es weiter

Mit der Ablehnung der parlamentarischen Initiative ist der Vorstoss erledigt. Da es sich um einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf handelt, der nicht angenommen wurde, liegt auch kein Beschluss vor, gegen den das Referendum ergriffen werden könnte.

Sekundarschulpflege und Stadt können weiterhin dem Vorschlag des Regierungsrats folgen und über den Teuerungsausgleich entscheiden. Das Parlament kann diesen nicht abändern.

Für das aktuelle Jahr beträgt der Teuerungsausgleich 1,1 Prozent.

Die weiteren Entscheide

Ratssekretär Daniel Reuter wurde für sein 10-Jahr-Jubiläum geehrt.

Der Jahresbericht 2023 der Energie Uster AG wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das Parlament hat dem Stadtrat einstimmig das Postulat «Anpassung Zuständigkeiten bei Bauprojekten: Kompetenzen stärken, Überraschungen vermeiden» überwiesen.

Es wurde einstimmig entschieden, die städtische Parzelle an der Seestrasse 169 im Baurecht abzugeben. In mehreren Voten wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der Zeitpunkt der Baurechtszinsabgabe allerdings zu diskutieren sei. Die IG der Wohnbaugenossenschaften hatte diesen kritisiert und verlangt, den Baurechtszins erst ab Baubeginn entrichten zu müssen.

Eine knappe Mehrheit von 18 zu 14 Stimmen hat den Projektierungskredit für die neue Hauptsammelstelle Loren genehmigt. Allerdings kam bereits kurz nach der Sitzung das Parlamentsreferendum zustande, womit das Volk an der Urne über den Planungskredit in Höhe von 600’000 Franken entscheiden muss. (Lesen Sie hierzu später mehr auf zueriost.ch.) (erh)

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