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Fehraltorf kämpft weiter – doch wird es je wieder Osterrennen geben?

Jetzt wird's grundsätzlich. Fehraltorf zieht das negative Gerichtsurteil zur Pferderennbahn Barmatt weiter.

2019 fanden die Osterrennen in Fehraltorf zum letzten Mal statt. (Archiv)

Foto: David Kündig

Fehraltorf kämpft weiter – doch wird es je wieder Osterrennen geben?

Pferdesportanlage Barmatt

Der Kampf um die Pferderennbahn Barmatt geht in die nächste Instanz. Doch ob die Osterrennen überhaupt eine Zukunft haben, ist fraglich.

Die Gemeinde Fehraltorf lässt den negativen Entscheid des Baurekursgerichts zur Pferdesportanlage Barmatt nicht auf sich sitzen und zieht das Urteil an die nächste Instanz weiter. Das Verwaltungsgericht wird sich nun mit der Frage beschäftigen müssen, ob der Gemeinderat einen Landbesitzer mittels eines kommunalen Werkplans faktisch enteignen darf.

Es ist eine Grundsatzfrage, die eigentlich nur noch am Rande mit den Osterrennen zu tun hat. Unabhängig vom Gerichtsurteil ist fraglich, ob in Fehraltorf jemals wieder Pferderennen stattfinden werden.

Doch dazu später mehr in dieser Geschichte, die bislang nur Verlierer kennt: eine Gemeinde, die um ihre Pferdsportanlage kämpft, Rösseler aus nah und fern, die jährlich zu Tausenden an die Osterrennen auf die Barmatt gepilgert waren, und einen renitenten Landbesitzer, der nicht mit sich reden lässt.

Diesem Grundstücksbesitzer, dem Landwirt Hanspeter Bachofen, gehört eine Parzelle, über die ein kleiner Teil der 1100 Meter langen Pferderennbahn führt.

Eine Rennbahn, fünf Eigentümer

Das Land, auf dem die Pferderennen jeweils stattgefunden haben, ist im Besitz verschiedener Eigentümer. Den grössten Teil besitzt die Gemeinde, ein Teil gehört dem Pferdesportzentrum. Der Rest ist auf drei private Grundbesitzer verteilt, darunter auch die Erbengemeinschaft um Landwirt Hanspeter Bachofen.

Grafik zu den Grundstückseigentümern bei der Pferderennbahn Fehraltorf
Fünf Besitzer teilen sich das Land, auf dem bis 2019 die Osterrennen stattfanden. Streitpunkt ist das Land der Erbengemeinschaft Johannes Bachofen in Rot.

Bachofen wurde jeweils finanziell dafür entschädigt, dass er die Bewirtschaftung seines Grundstücks an die Bedürfnisse der Pferdesportanlage anpasste. Bis im Oktober 2021. Damals pflügte er seine Parzelle kurzerhand um, um Saatgut auszubringen, und machte die gesamte Rennbahn unbrauchbar. Er liess sich nicht stoppen und in der Folge auch nicht mit sich reden. Einen vom Gemeinderat angebotenen Landabtausch lehnte er ab.

Planungsrechtlicher Kniff

Mit einem juristischen «Buebetrickli» versucht die Gemeinde Fehraltorf seither, ihre Pferdesportanlage zu retten. Sie setzte im Frühjahr 2023 einen kommunalen Werkplan für die Anlage fest. Damit wollte der Gemeinderat die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen, um die Parzelle von Landwirt Bachofen auch ohne dessen Zustimmung als Pferderennbahn nutzen zu können. Das entspräche faktisch einer Enteignung.

Ein kommunaler Werkplan muss von der kantonalen Baudirektion gutgeheissen werden. Doch der Kanton erteilte der Gemeinde eine Abfuhr. Der Werkplan sei «nicht genehmigungsfähig», beschieden die Juristen aus Zürich dem Fehraltorfer Gemeinderat.

Dieser zog den Bescheid im Dezember 2023 weiter ans Baurekursgericht und lief erneut auf. Dem Werkplan fehle es «an einer Grundvoraussetzung», fanden die Richter in ihrem Urteil, für das sie ein gutes Jahr benötigten. Denn Werkpläne dürften nur für öffentliche Werke erstellt werden «und damit für Werke, welche der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen». Pferderennen würden nicht dazugehören.

Klärung einer rechtlichen Grundsatzfrage

Fehraltorf will auch diesen Entscheid nicht auf sich sitzen lassen. Der Gemeinderat hat am Montag mitgeteilt, dass er das Urteil weiterzieht. Die nächste Instanz ist das kantonale Verwaltungsgericht. Das sei keineswegs eine Zwängerei, sagt Fehraltorfs Gemeindepräsident Anton Muff (DGF): «Es geht uns um einen Grundsatzentscheid.»

Das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich bestimmt zwar, dass kommunale Werkpläne für ein öffentliches Werk oder eine öffentliche Anlage ausserhalb der Bauzone vorzusehen sind. Es definiert aber nicht, was ein öffentliches Werk oder eine öffentliche Anlage ist. Anton Muff: «Wir möchten deshalb geklärt haben, was im Kanton Zürich mit einem Werkplan möglich ist und was nicht.» Von einem solchen Gerichtsentscheid würden letztlich auch andere Gemeinden profitieren.

Finden je wieder Pferderennen auf der Barmatt statt?

Bis ein Urteil vorliegt, dürften erneut einige Monate ins Land ziehen. Und die Zeit arbeitet gegen die Organisatoren des veranstaltenden Reitvereins Kempttal.

Jockeys und Rennpferde auf der Pferderennbahn Barmatt in Fehraltorf.
War es das? Ein Bild der letzten Osterrennen im Jahr 2019 in Fehraltorf. (Archiv)

2019 waren letztmals edle Pferde über die Pferderennbahn galoppiert oder getrabt. Seit sechs Jahren wurde das Material wie Startboxen, Absperrungen oder Hindernisse nicht gebraucht und hat Patina angesetzt.

Zudem waren 300 Mitglieder des Reitvereins und anderer Vereine in die Durchführung eingespannt. Eine derartige Organisation lässt sich nicht so einfach wieder aus dem Boden stampfen. Und was entscheidend ist: Das Budget des zweitägigen Anlasses, der neben einem Sportevent auch ein eigentliches Volksfest war, betrug zuletzt rund 400’000 Franken inklusive der Preisgelder. Dieses Budget aufzutreiben, war jedes Jahr ein Kraftakt für den Reitverein. Die Sponsoren aber sind alle weg.

Vereinspräsident Hansueli Schmid sagt zwar, dass er den Einsatz der Gemeinde zur Rettung der Rennbahn sehr begrüsse: «Aber es geht hier nicht mehr um die Osterrennen, sondern vielmehr um die Rettung einer von lediglich zwei Pferderennbahnen im Kanton.»

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