Landihaus in Illnau bleibt – der ewige Kampf beginnt erneut
Nach Bundesgerichtsentscheid
Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Landihaus schutzwürdig ist. Steht jetzt die Sanierung des Gebäudes an? Viele Fragen müssen nun erneut gestellt werden.
«Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird der Stimmbevölkerung von Illnau-Effretikon eine Schelle erteilt», schreibt die SVP in ihrer neusten Medienmitteilung. Die Partei bezieht sich dabei auf den Entscheid des Gerichts, das Landihaus im Schutzinventar zu behalten.
2020 entschied das Volk an der Urne mit 55 Prozent, dass Illnau einen grösseren Dorfplatz erhalten soll und die Häuser an der Usterstrasse 23 und 25 abgerissen werden sollen – die Stimmbevölkerung wollte ebenfalls einen Neubau.
Der Heimatschutz rekurrierte dagegen, worauf der Stadtrat vor das Baurekursgericht, dann vor das Verwaltungsgericht und zuletzt vor das Bundesgericht zog. Vor sämtlichen Instanzen scheiterte die Stadt mit ihrem Vorhaben. Somit steht das Gebäude dem grösseren Dorfplatz nicht nur im Weg, sondern verwirft den Plan endgültig.
