Diskussion um Energieförderung in Wetzikon ist eröffnet
Stadtrat vs. Fachkommission
In Wetzikon sind radikale Veränderungen in der Energieförderung vorgesehen, doch die Fachkommission plädiert für einen Kompromiss und neue Lösungsansätze.
Der Stadtrat in Wetzikon soll nochmals über die Bücher. Denn ginge es nach ihm, so gäbe es künftig kein Geld mehr für die Förderung von erneuerbaren Energieinstallationen wie Photovoltaikanlagen in privaten Haushalten.
Er begründet seine Haltung mit dem neuen Energiegesetz von 2022. Dieses besagt, dass Öl- und Gasheizungen mit einer umweltfreundlichen Alternative ersetzt werden müssen.
Deshalb hat der Stadtrat beschlossen, nur noch die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden zu fördern – beispielsweise sollen nur noch Gebäudefassaden oder Dächer saniert statt Photovoltaikanlagen installiert werden.
«Die Haushalte müssen die Öl- und Gasheizungen sowieso ersetzen. Dafür braucht es unsere finanzielle Unterstützung nicht mehr», sagt Heinrich Vettiger (SVP), Stadtrat im Ressort Tiefbau, Umwelt und Energie.
So beantragt er einen Rahmenkredit in Höhe von 1,2 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2027. Für seinen Vorschlag erntet der Stadtrat jedoch mächtig Kritik. Im Sommer kam diese bereits von den Grünen – jetzt auch von der zuständigen Fachkommission I (FK l).
Übergangslösung statt Rekurs
Sie könne nicht nachvollziehen, wie der Stadtrat nach so langer Zeit eine Vorlage mit so wenigen Fördermassnahmen habe ausarbeiten können, schreibt sie in ihrem Antrag.
Darum beantragt die FK l einen Übergangskredit von 800’000 Franken bis 2026, eine einfache Kostenkontrolle der Fördergelder und einen ausgebauten Rahmenkredit für die folgenden Jahre mit Massnahmen zur Energieförderung.
«Würde das Parlament den Kredit lediglich zurückweisen, hätte Wetzikon das nächste Jahr ganz ohne Fördermittel auskommen müssen», sagt Rolf Zimmermann (SVP), Präsident der Fachkommission l. Doch die Fachkommission ist für einen Kompromiss bereit, solange der Stadtrat über die Bücher geht.
Fördergelder auch für Mietende?
Bis Ende 2025 soll der Stadtrat deshalb nicht nur einen neuen Rahmenkredit ausarbeiten, sondern auch das Förderreglement samt Massnahmen präsentieren.
Ein Aspekt, den die FK l vorschlägt, ist die Förderung von Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen – oder einfacher gesagt Balkonkraftwerken. Noch seien diese Anlagen in Wetzikon nicht wirklich verbreitet, doch die Balkonkraftwerke kosteten zwischen 500 und 1200 Franken und seien so einiges günstiger als andere Photovoltaikanlagen, führt die FK l aus. Damit würden nicht nur Hauseigentümerinnen und -eigentümer profitieren, sondern auch Mietende.
Zusätzlich soll der Stadtrat auch Anschlüsse an das Fernwärmenetz oder den vorzeitigen Ersatz von Heizungen fördern – solange keine Fernwärmeerschliessung möglich ist –, Energiespeicherlösungen evaluieren oder die Heizungsregelung optimieren.
Die Massnahmen seien nicht zwingend, sagt die FK l. Wenn jedoch keine der vorgeschlagenen Massnahmen im neuen Förderreglement aufgenommen werde, so solle der Stadtrat dies mit «stichhaltigen Argumenten» begründen können.
Kostenkontrolle für bessere Budgetierung
Wohl der dringendste Aspekt im Antrag der Fachkommission ist die Kostenkontrolle für die Fördergelder, denn die Kosten hatte die Stadt Wetzikon nicht wirklich im Griff.
Bisher haben die Hauseigentümerinnen und -eigentümer erst nach der Realisierung der Projekte Gelder erhalten – sofern noch Geld im Topf übrig war. Das hatte zur Folge, dass die Fördergelder schnell aufgebraucht waren und teilweise Gesuchsteller auch ohne Fördergeld auskommen mussten.
Denn die Unterstützungsbeiträge waren begehrt: Die Stadt hat seit 2020 bereits 4,6 Millionen Franken für die Förderung von nachhaltiger Energie investiert. Der erste Kredit von 3 Millionen Franken hätte bis 2024 reichen sollen, war aber schon im Vorjahr aufgebraucht. Es folgte ein zusätzlicher Kredit in Höhe von 1,6 Millionen Franken. Doch auch davon bleibt nicht mehr viel übrig.
Für die Fachkommission ist das aktuelle System nicht mehr tragbar. Um eine schnelle Ausschöpfung zu vermeiden, sollten Anträge auf Fördergelder vor der Realisierung des Projekts gestellt werden. Anschliessend würden die Fördergelder provisorisch bewilligt und mit einer Frist versehen werden, wann die Reservation der Gelder wieder entfällt.
So stellt sich die Fachkommission eine kontinuierliche Überwachung der Kosten vor, die den Gesuchstellenden die Möglichkeit gibt, rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht zu werden, wann die Fördergelder ausgeschöpft sind.
