45 bis 55 Millionen – so hoch soll die Aktienkapitalerhöhung fürs GZO sein
Bei Gemeinden beantragt
Die Aktionärsgemeinden des GZO Spitals Wetzikon informieren, wie viel Geld sie in das Regionalspital einschiessen sollen. Noch wird der konkrete Betrag geprüft.
Welche Kosten kommen auf die Aktionärsgemeinden, die Besitzer des GZO Spitals Wetzikon, zu? Und damit letztlich auf die Steuern zahlende Bevölkerung? Auf diese Fragen gibt es jetzt eine ungefähre Antwort.
Nachdem am Freitag das Regionalspital seine Sanierungspläne vorgestellt und neben einem sehr hohen Schuldenschnitt von einem «im mittleren zweistelligen Millionenbetrag» für die Aktienkapitalerhöhung gesprochen hatte, legen die Gemeinden jetzt wenige Tage später einen Zahlenbereich offen. Es ist die Rede von 45 bis 55 Millionen Franken.
Damit ist immer noch nicht geklärt, wie hoch die Kosten für die zwölf Gemeinden effektiv sein werden. Es lässt sich aber ein Bereich und eine Differenz zwischen Minimal- und Maximalbetrag festmachen.
In Wetzikon, der mit 25,53 Prozent anteilsmässig grössten Aktionärsgemeinde, würde die Beteiligung voraussichtlich zwischen 11,48 und 14,03 Millionen Franken liegen. Daraus ergibt sich ein Differenzbereich von rund 2,55 Millionen Franken.
Aber auch für Rüti und Hinwil, die zweit- und drittgrössten Besitzergemeinden, würde es einen Unterschied von 1,34 beziehungsweise 1,13 Millionen Franken ausmachen, käme die Aktienkapitalerhöhung bei 45 oder 55 Millionen Franken zu liegen.
Vonseiten der Gemeinden heisst es, dass man den ausgewiesenen Kapitalbedarf zur Kenntnis nehme, diesen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht bewerten könne. In einer am Donnerstag verschickten Medienmitteilung teilen sie mit: «Eine Investition dieser Grössenordnung muss, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, umfassend geprüft werden können.» Weil die dazu notwendigen Kennzahlen und Unterlagen laufend eingereicht würden, «ist diese Prüfung durch die von den Aktionärsgemeinden mandatierten Finanz- und Rechtsexperten noch im Gang».
Klare Forderungen und Bedingungen
Derweil betonen die Gemeinden, dass ihre Steuergelder keinesfalls dafür eingesetzt werden dürfen, den Schuldenschnitt für die Gläubiger zu reduzieren. Sie fordern eine umfassende Prüfung des Kapitalbedarfs und setzen klare Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung.
Die Gemeinden bestehen auf einer nachhaltigen Bilanzsanierung und einem tragfähigen Zukunftskonzept für das Spital, welches auch von der Gesundheitsdirektion getragen werden soll. Diese Grundvoraussetzungen sollen erfüllt sein, «damit eine Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden im Sinne einer Anschubfinanzierung erwogen werden kann».
Bis Ende des aktuellen Jahrs wollen die Gemeinden ihre Prüfung abgeschlossen und den Betrag plausibilisiert haben. Anschliessend muss jede der zwölf Gemeindeexekutiven für sich einen Grundsatzentscheid fällen, ob sie das Spital Wetzikon vor dem Untergang retten will.
Falls ja, werden bis im Frühling 2025 die entsprechenden Anträge an die Stimmberechtigten ausgearbeitet, sodass die Abstimmungen in den einzelnen Gemeinden Ende 2025 oder Anfang 2026 erfolgen könnten.
Wie bei der Aktienkapitalerhöhung des Spitals Uster können die Gemeinden einzeln über die Beiträge befinden. Damit wird der Gesamtbetrag erst am Ende des politischen Prozesses feststehen.
