Dürnten stellt das Landihaus nun doch unter Schutz
Rechtswidrige Entscheidung
Ein vergessener Gerichtsentscheid bringt Dürnten in Erklärungsnot. Nun muss die Gemeinde eines ihrer Gebäude doch noch schützen.
Im Dürntner Dorfzentrum steht ein Relikt aus dem vorletzten Jahrhundert. Ein unscheinbares Gebäude, direkt neben dem Gemeindehaus. Hier stecken 160 Jahre Geschichte drin. In einem für das 19. Jahrhundert typischen Stil erbaut, diente das Landihaus seither als Wohn- und Geschäftshaus.
Jenes Gebäude mit einem Schrägdach und grünen Fensterläden an der Rütistrasse 3 brachte den Dürntner Gemeinderat kürzlich in eine Bredouille.
Denn im August entschied dieser, den Bau von der Liste potenziell schutzwürdiger Objekte zu entlassen. Das hätte es ermöglicht, das Gebäude abzureissen und ein neues Haus in derselben Grösse und demselben Ausmass des Dachs sowie einer ähnlichen Fassade zu bauen.
Das Dorfzentrum in Dürnten verändert sich
Die Verwaltung zieht bis im Jahr 2027 von der Rütistrasse 1 in den Ortsteil Tann. Dort entsteht das neue Gemeindehaus. Und das Landihaus – das Nachbarsgebäude – wird zurzeit als Asylunterkunft benutzt. Nun ist es jedoch offen, wie die betroffenen Gebäude nach dem Wegzug der Verwaltung in wenigen Jahren weitergenutzt werden.
Die Gemeinde Dürnten nutzt deshalb die Möglichkeit, ihr Dorfzentrum von der Rütistrasse 1 bis 5 weiterzuentwickeln. Das umfasst primär zwei Liegenschaften – das aktuelle Gemeindehaus und das Landihaus. Beide sind in Besitz der Gemeinde.

Im Zuge der geplanten Entwicklung wollte die Verwaltung Letztere von der Liste schützenswerter Objekte streichen. Die Pläne wurden nun vom Zürcher Heimatschutz durchkreuzt. Wie sich letztlich das Dorfzentrum verändern wird, will die Gemeinde voraussichtlich im Sommer 2025 bekannt geben.
Als Martin Killias, Präsident Zürcher Heimatschutz, vom Vorhaben des Gemeinderats vernimmt, entsinnt er sich nur per Zufall an ein Gerichtsurteil, welches das Gegenteil verlangt. Kurzerhand ficht Killias den Entscheid des Gemeinderats mittels Rekurs an.
Denn schon vor 15 Jahren wollte die Gemeinde, die zugleich Eigentümerin der Liegenschaft an der Rütistrasse 3 ist, das betroffene Gebäude von der Liste potenzieller Schutzobjekte streichen. Letztlich ordnete das Verwaltungsgericht im Jahr 2011 Dürnten an, das Gebäude mittels Vertrag unter Schutz zu stellen. Der Entscheid war rechtskräftig. Doch bis heute kam die Dürntner Behörde der Aufforderung nicht nach.
Der Heimatschutz beschreibt das Vorgehen des Gemeinderats als rechtswidrig. «Im Grunde genommen ist es ein Skandal, einen Gerichtsentscheid zu ignorieren», sagt Killias vom Heimatschutz.
Dürntner Verwaltung gesteht Fehler ein
Nachdem der Gemeinderat das Anliegen und die Argumentation des Zürcher Heimatschutzes detailliert anschaut, krebst die Behörde am Montag zurück. Der Beschluss, das Gebäude von der Liste zu entfernen, wird aufgehoben.
«Grund dafür ist das Urteil des Verwaltungsgerichts», erklärt Dominic Stüssi, Abteilungsleiter Hochbau. «Sie hatten auch keine andere Wahl, als den Entscheid zurückzunehmen», ergänzt Killias. Doch weshalb ignorierte Dürnten einen rechtskräftigen Entscheid?
«Wir hatten bei der Verwaltung viele Personalwechsel», beteuert der Abteilungsleiter Hochbau. «Die neuen Angestellten wussten nichts vom Gerichtsentscheid aus dem Jahre 2011.»
Der Heimatschutz vermutet, dass die Verwaltung dannzumal den Entscheid schubladisiert hatte – in der Hoffnung, die Sache gerate in Vergessenheit. «Im Prinzip ist es eine grosse Peinlichkeit», sagt Killias.
Heute soll in Dürnten ein derartiger Wissensverlust nicht mehr vorkommen, so der Abteilungsleiter Hochbau. Mittlerweile werden die Pendenzen der Verwaltung digital in einem Programm festgehalten. «Dadurch stellen wir sicher, dass das Wissen unabhängig von Personalwechseln weitergegeben wird.»
Zwei Gutachten, unterschiedliche Ergebnisse
Weshalb der Dürntner Gemeinderat die Liegenschaft an der Rütistrasse mit gutem Gewissen von der Liste streichen wollte, hängt mit einem Gutachten zusammen, das diesen Sommer eigens in Auftrag gegeben wurde.
Ein Experte kommt dabei zum Schluss, dass das Gebäude keine ausreichende historische oder kulturelle Bedeutung mehr aufweist. Die Analyse nimmt Bezug auf mehrere Umbauten aus den Jahren 1931, 1953 und 1987, die das Gebäude optisch stark veränderten. Unter anderem wurde auch der Innenraum umgestaltet und das Dachgeschoss umgebaut. Demnach kann das Haus nicht mehr als schutzwürdig betrachtet werden.
Als sich das Verwaltungsgericht im Jahr 2011 mit dem Fall «Rütistrasse 3» beschäftigte, lag ebenfalls ein Gutachten vor. Dieses spricht dem Gebäude jedoch «eine wichtige kommunale siedlungsgeschichtliche Zeugenschaft für die Entstehung des Dorfkerns» zu. In anderen Worten stuften die Gutachter den Bau als historisch relevant ein.
Was hier überrascht: Die Gemeinde hatte Kenntnis von einem älteren Gutachten, wie aus dem Gespräch mit dem Abteilungsleiter Hochbau hervorgeht. «Seit dem ersten Gutachten vergingen viele Jahre. Da es seither bauliche Veränderungen gab, liessen wir nochmals ein neues Gutachten erstellen», sagt Stüssi.
Nichtsdestotrotz bleibt Dürnten keine Option. Der Gemeinderat muss nun das Gebäude unter Schutz stellen. Konkret wird noch ausgehandelt, welche Teile des Landihauses dies betrifft. Je nach Ausgang kann sich das Gebäude bei einem Umbau dennoch optisch leicht verändern. Die Verwaltung befindet sich dafür im Austausch mit dem Zürcher Heimatschutz.
