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Die nächste Gemeinde soll ein Feuerwerksverbot erhalten

Auch in Dürnten verlangt eine Initiative, lärmendes Feuerwerk zu verbieten. Der Gemeinderat lehnt das ab. Doch das muss nichts heissen.

Tradition für die einen, Belästigung für die anderen: Am Feuerwerk scheiden sich die Geister. (Archiv)

Foto: Christian Merz

Die nächste Gemeinde soll ein Feuerwerksverbot erhalten

Nach Bubikon und Hombrechtikon

Im Juni hat die Gemeinde Bubikon lärmendes Feuerwerk verboten, im September folgte Hombrechtikon. Jetzt wird auch in Dürnten über Knallkörper abgestimmt.

Eine Einzelinitiative mit dem Titel «Verbot von lärmendem Feuerwerk» fordert in Dürnten das Ende der Knallerei am 1. August und an Silvester. Der Initiant und seine neun Mitunterzeichner beantragen dafür eine Anpassung der kommunalen Polizeiverordnung.

Dort steht heute unter Artikel 23: «Das Abbrennen und Abfeuern von Feuerwerk, Petarden und Mörsern usw. ist untersagt. Ausgenommen davon sind der 1. August und Silvester/Neujahr.» Die Initianten verlangen ein ganzjähriges Verbot. Ausnahmen sollen möglich sein, allerdings nur für «Veranstaltungen des öffentlichen Interesses».

Nicht lärmendes Feuerwerk, beispielsweise Vulkane, sind im Initiativtext vom Verbot ausgenommen. Damit folgen die Initianten von Dürnten den Vorbildern Bubikon und Hombrechtikon. Auch dort ist Feuerwerk, das ohne knallende Geräusche auskommt, weiterhin erlaubt.

Feuerwerk in einem Verkaufslokal.
«Monsterknall» oder «Big Swiss»: Feuerwerksraketen wie diese will eine Einzelinitiative aus Dürnten verbannen. (Archiv)

Begründet wird die Initiative mit den bekannten Argumenten, dass empfindliche, speziell auch kranke Menschen, Wild-, Nutz- und Haustiere unter dem sehr lauten Feuerwerkslärm leiden und gesundheitliche Schäden erleiden könnten.

Ebenso würden die Nachtruhe und die Befindlichkeit bei den jetzigen Verhältnissen über mehrere Tage hin gestört, weil zwei bis drei Tage vor und nach den erlaubten Zeiten lärmendes Feuerwerk bei Tag und Nacht willkürlich gezündet werde. Die Initiative wird an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember zur Abstimmung kommen.

Gemeinderat empfiehlt Ablehnung

Es gibt weitere Parallelen zu Bubikon und Hombrechtikon: Auch der Gemeinderat von Dürnten empfiehlt der Gemeindeversammlung, die Initiative abzulehnen. Mit einem Verbot würde ein wichtiger Teil des Schweizer Brauchtums verloren gehen.

Zudem erscheine die wirksame Durchsetzung eines allfälligen Verbots wenig realistisch. Er sei sich bewusst, dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden werde und auch Tiere «gewisse Reaktionen» zeigten, schreibt der Dürntner Gemeinderat in einer Mitteilung. Es sei aber zu berücksichtigen, dass lärmiges Feuerwerk in Dürnten «grundsätzlich in bescheidenem Rahmen» gezündet werde.

Der Gemeinderat hält ein generelles Verbot sowohl am Nationalfeiertag als auch an Silvester weder als verhältnis- noch als zweckmässig. Zudem habe die Debatte um lärmendes Feuerwerk mittlerweile die Bundesebene erreicht.

Im November 2023 wurde die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» eingereicht. Folglich wird es in den nächsten Jahren zu einer eidgenössischen Abstimmung kommen. Am 16. Oktober hat der Bundesrat seine Botschaft zur Feuerwerksinitiative veröffentlicht. Er empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

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