Primarschule Uster sieht keine Krise – Gemeinderätin fordert Nulltoleranz
Nach Pornovideo in Klassenchat
Die Primarschule Uster will vorerst kein Konzept für den Umgang mit explizit pornografischen Videos ausarbeiten. In der Politik stösst sie damit auf Unverständnis.
Vor einigen Monaten machte an der Primarschule Uster ein Video mit explizit pornografischen Inhalten in einem Klassenchat auf Whatsapp die Runde. Der Fall beschäftigte anschliessend sowohl die Schulverantwortlichen wie auch die Eltern. Die Frage: Macht die Schule genug, um die Kinder vor solchen Inhalten zu schützen?
Im Mai wurde ein Jugendlicher im konkreten Fall mittels Strafbefehl verurteilt. Er musste einen Medienkurs besuchen und die Verfahrenskosten tragen. Die Schule sah keinen weiteren Handlungsbedarf und berief sich auf das bestehende Präventionskonzept sowie ihr Krisenhandbuch. Pikant: Das Krisenhandbuch ist im konkreten Fall aber gar nicht zur Anwendung gekommen. Dies geht nun aus einer Antwort der Primarschule auf eine Anfrage aus der Ustermer Politik hervor.
Denn der Vorfall hatte im Nachgang die Ustermer Politik aufgerüttelt. Die drei Gemeinderatsmitglieder Claudia Frei (GLP), Marco Kranner (GLP) und Matthias Bickel (FDP) verlangten von der Primarschulpflege Antworten zur Häufigkeit von solchen Sexvideos und zum Umgang damit. Zwar attestierten die Parlamentarier der Primarschulpflege, dass sie sich um die Prävention kümmere, allerdings sei diese im konkreten Fall nicht überzeugend gewesen.
Kaum Fälle bekannt
Das sieht die Primarschule in ihrer vor Kurzem veröffentlichten Antwort anders. Sie hält weiterhin an den bewährten Methoden fest. Es habe bisher kein Bedarf bestanden, neben dem Präventionskonzept ein spezifisches Konzept für den Umgang mit Pornografie zu erstellen.
Aus den letzten zehn Jahren seien kaum entsprechende Fälle bekannt, heisst es als Begründung. Allerdings kann die Schule keine konkreten Zahlen nennen. Eine Liste wurde nicht geführt. Kantonsweit waren gemäss Kantonspolizei im vergangenen Jahr 245 Jugendliche wegen Pornografie verzeigt worden.
Die Primarschule Uster setzt damit weiterhin in erster Linie auf die Förderung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Dafür gibt es verschiedene Angebote und Kurse. Unter anderem ist in der 4. Klasse der Besuch der Kantonspolizei vorgesehen, bei dem die Polizistinnen und Polizisten auf die Gefahren im Netz aufmerksam machen.
Mehrstufige Krisenbewältigung
Warum aber griff die Schule im konkreten Fall nicht auf ihr Krisenhandbuch zurück? Eindeutig beantworten lässt sich diese Frage nach wie vor nicht. Dies, obwohl die Primarschule nun erstmals einen Einblick in ihr Krisenhandbuch gewährt, das normalerweise nicht öffentlich ist.
Die Schule setzt bei der Krisenbewältigung auf vier Stufen. Die darin beschriebenen Fälle reichen von einfachen Regelverstössen, Hänseln oder der Verwendung des Handys während des Unterrichts auf Stufe 1 bis zu sexuellem Missbrauch, Unfällen mit Verletzten oder Toten sowie für die Öffentlichkeit relevanten Krisen auf Stufe 4.
Stufe 1: Auf der untersten Stufe sind direkt die Lehrpersonen zuständig. Der Stufe 1 werden unter anderem folgende Vergehen zugeordnet: einfache Regelverstösse, Rempeln, Hänseln, einmaliges Ausgrenzen oder einmalige sprachliche Ausfälligkeiten, die Nutzung des Handys während des Unterrichts, soziale Auffälligkeiten wie beispielsweise Isolation.
Stufe 2: Bei Krisen dieser Stufe werden die Schulleitung respektive die Schulsozialarbeit in die Bewältigung involviert. In diesen Bereich fallen beispielsweise Schlägereien sowie einfache Sachbeschädigungen oder Diebstahl. Ebenfalls auf dieser Stufe behandelt werden Alkoholkonsum, Kiffen sowie Mobbing oder massive Belästigungen von Mitschülern.
Stufe 3: Auf dieser Stufe liegt die Zuständigkeit immer noch bei der Schulleitung. Allerdings erfolgt auch eine Information an den Krisenstab. Dies ist in folgenden Fällen vorgesehen: Drohungen gegen Lehrpersonen, Suizidversuch, Einbruch, Gewaltvorfälle, Schusswaffen auf dem Schulareal, Dealen mit Drogen, Verdacht auf Missbrauch.
Stufe 4: Die höchste Stufe sieht immer den Einbezug des Krisenstabs vor. Zu dieser Kategorie gehören Erkrankungen mit Todesfolge, Unfälle mit Verletzten oder Toten, klassenübergreifende Ereignisse von grosser Tragweite, Suizid, Tötungsdelikt, Amoklauf, Drohungen gegen die Schule, vermisste Personen oder sexueller Missbrauch.
Zuständig für Fälle auf der niedrigsten Stufe sind die Lehrpersonen. Ab Stufe 2 wird die Schulleitung involviert. Erst ab Stufe 3 wird der Krisenstab informiert. Definitiv in die Bewältigung einer Krise einbezogen wird der Krisenstab erst ab der höchsten Stufe 4. Die Schulpräsidentin werde jeweils bei strafrechtlich relevanten Fällen sowie im Krisenfall informiert.
Konkretes Pornografiekonzept bei Häufung
Das detaillierte Vorgehen in einzelnen Fällen fehlt im veröffentlichten Auszug. Alle Betroffenen hätten Anspruch auf individuelle Lösungen, weshalb keine fixfertigen Rezepte festgehalten seien, schreibt die Primarschule. Offensichtlich wird aber auch: Das Versenden von Videos oder anderem Material mit pornografischen Inhalten findet im Krisenhandbuch keine Erwähnung.
Wie schon im Sommer verweist die Primarschule darauf, dass die explizit pornografischen Videos meistens ausserhalb der Schule in der Freizeit verschickt würden. Darum seien auch die Eltern in der Verantwortung, die Inhalte zu überprüfen und die Medienzeit ihrer Kinder zu begrenzen. Die Primarschule behält sich jedoch weiterhin vor, ein spezifisches Konzept auszuarbeiten, sollten sich ähnliche Fälle häufen.
GLP-Gemeinderätin fordert klare Haltung
Für Irritation sorgt die Antwort der Primarschule bei den Fragestellern. GLP-Gemeinderätin Claudia Frei kann nicht nachvollziehen, weshalb die Schule ein Krisenhandbuch zitiert, obwohl dieses für solche Fälle offenbar gar nicht gilt. Ausserdem kritisiert sie das Vorgehen der Schule generell.
«Die Schule ist nicht dafür verantwortlich, was passiert oder nicht. Aber sie ist dafür verantwortlich, wie im schulischen Umfeld damit umgegangen wird», findet Frei. «Im konkreten Fall hat die Schule ihren Job schlicht nicht gemacht.»
Sie fordert bei Pornografie – es gehe immerhin um Minderjährige und strafrechtlich relevantes Verhalten – eine absolute Nulltoleranz. «Ich würde mir wünschen, dass eine klare Haltung der Schule zu spüren wäre», sagt Frei. Zu klären gebe es im Wesentlichen drei Fragen: Wer ist zuständig, und wie wird kommuniziert? Wie arbeitet man einen Vorfall in der Klasse auf? Und wie geht man mit den Tätern um? «Das ist keine Hexerei.»
Auch wenn bisher nur wenige Fälle bekannt seien, müsse man mit weiteren rechnen, befürchtet die Gemeinderätin. Sie ist darum von der Reaktion der Primarschule enttäuscht, empfindet sie als eine Ausrede. Ihre Fragen seien überhaupt nicht beantwortet worden.
Claudia Frei überlegt sich darum, noch ein weiteres Mal bei der Primarschule Uster nachzuhaken und konkretere Antworten zu verlangen. In welcher Form dies geschehen könnte, lässt sie noch offen. Sie müsse sich zuerst mit ihrer Fraktion absprechen.
