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Stadtrat hatte doch recht mit der IT-Lösung für Wetzikon

Nachdem das Anliegen vor dem Bezirksrat kam, entschied nun das Verwaltungsgericht - und gibt der Stadt recht. Doch der Entscheid passt nicht allen.

Es braucht eine neue IT-Lösung für Wetzikon, da ist man sich einig. Nicht jedoch, ob die Ausgaben als gebunden gelten.

Symbolbild: Pixabay

Stadtrat hatte doch recht mit der IT-Lösung für Wetzikon

Verwaltungsgericht entscheidet

Gebunden oder nicht gebunden, das ist hier die Frage: Müssen die Ausgaben für die neue IT-Lösung der Stadt Wetzikon vor das Parlament, oder darf der Stadtrat allein entscheiden?

Nachdem der Bezirksrat den Rekurrenten recht gab, entscheidet das Verwaltungsgericht nun zugunsten des Stadtrats: Die Ausgaben für die Telefonie- und Informatiklösung der Stadt sind doch gebunden und müssen daher weder vors Parlament noch vors Volk.

Was bisher geschah

Weil der aktuelle Telefonie- und Informatikanbieter auf Ende 2024 kündigte, beschäftigte sich die Stadt Wetzikon mit einer passenden Anschlusslösung und genehmigte zwei Kreditbeschlüsse als gebundene Ausgaben: zum einen die Auslagerung der Telefonie der Stadtverwaltung, der Schule und des Pflegezentrums Wildbach an die Swisspro AG in Urdorf. Und zum anderen diejenige zur Betreuung der Informatik an die OBT AG in Zürich.

Das Teilprojekt «Telefonie» mit einmaligen Kosten von 717’000 Franken und jährlich wiederkehrenden Ausgaben von 87’000 Franken sowie die Informatik mit einmaligen Kosten von 590’000 Franken und jährlich wiederkehrenden Ausgaben von 1,3 Millionen Franken wurden festgelegt.

Weil sie die Gebundenheit der Ausgaben nicht als gerechtfertigt sahen, legten der Wetziker Parlamentarier Gerhard Schwabe (GLP) und die Rechnungsprüfungskommission (RPK) je einen Rekurs ein. Der Bezirksrat gab den Rekurrenten recht und entschied, die Gebundenheit sei nicht rechtens. So schrieb er unter anderem: «Der Stadtrat hat die zeitliche Dringlichkeit selbst verursacht, da er es verpasste, frühzeitig einen Kreditantrag beim Parlament zu stellen. Deshalb ist die Berufung auf zeitliche Dringlichkeit nicht gegeben.»

Hätte das Verwaltungsgericht ebenfalls zugunsten der Rekurrenten entschieden, hätten die Ausgaben als nicht gebunden verbucht werden müssen, und das Geschäft wäre vors Parlament und vors Volk gekommen – mit der Möglichkeit, die Kredite abzulehnen.

Dafür fand Stadtpräsident Pascal Bassu (SP) bereits im Juni klare Worte: «Das macht aus unserer Sicht einfach keinen Sinn. Die Verwaltung muss telefonieren und auf Laptops arbeiten können. Wozu will man da Nein sagen?»

Und so scheint es auch das Verwaltungsgericht zu sehen. In seinen zwei Entscheiden zur Full-Outsourcing-Lösung der IT und zum Ersatz der Telefonie schreibt das Gericht, die Kosten seien als gebunden zu qualifizieren. Damit anerkennt das Gericht: Die Ausgaben entsprechen der Definition und sind damit notwendig, und der Stadt bleibt beim Anliegen kein sachlicher, zeitlicher und örtlicher Entscheidungsspielraum.

Die Gebundenheit wird damit begründet, dass es sich um vergleichbaren Leistungsinhalt handelt und dieser damit eine reine Ersatzbeschaffung ist, selbst wenn der Anbieter wechselt.

In Sachen Telefonielösung bestehe ein erheblicher Entscheidungsspielraum nur, wenn verschiedene Varianten denkbar seien, die sich im Ergebnis voneinander unterscheiden würden.

Der vom Bezirksrat angenommene Entscheidungsspielraum betreffe hingegen den Vollzug des Ausgabebeschlusses, und dieser liege in der Zuständigkeit des Stadtrats – womit die Kosten als gebunden zu qualifizieren seien.

War das der finale Entscheid?

Damit behält die Stadt also doch recht und darf weiterhin an der Gebundenheit der Ausgaben festhalten. Ob die Rekurrenten das Geschäft nun vor das Bundesgericht holen, bleibt offen – rechtskräftig sind die beiden Entscheide des Verwaltungsgerichts aktuell noch nicht.

«Die RPK hat das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen», sagt Sven Zollinger (FDP), Präsident der Rechnungsprüfungskommission. Aufgrund des Umfangs der Urteile lasse sich erkennen, dass sich der Bezirksrat vertiefter mit dem Fall auseinandergesetzt habe als das Verwaltungsgericht.

«Die RPK analysiert nun das Urteil und wird an ihrer nächsten Kommissionssitzung entscheiden, ob der Fall ans Bundesgericht weitergezogen oder ob darauf verzichtet wird.»

Auch Rekurrent und Parlamentarier Gerhard Schwabe (GLP) ist noch nicht sicher, ob er den Entscheid des Verwaltungsgerichts akzeptiert. Zuerst wolle er das Urteil verstehen, denn ganz klar seien ihm die Aussagen des Verwaltungsgerichts nicht. Er frage sich, auf welchen vorherigen Beschluss man sich beziehe, die zeitliche Gebundenheit werde gänzlich ausgelassen.

«Ich habe schon mehrere fachkundige Personen gefragt, aber im Moment konnte mir das noch niemand beantworten», sagt Schwabe. So wisse er als Parlamentarier jetzt weniger über die Gebundenheit von IT-Ausgaben als vor dem Gerichtsurteil.

«Ich hatte mir vom Verwaltungsgericht da mehr Klärung erwartet. Ich muss das Urteil erst verstehen, bevor ich entscheiden kann, ob ich es akzeptiere.»

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