Stadtrat hatte doch recht mit der IT-Lösung für Wetzikon
Verwaltungsgericht entscheidet
Gebunden oder nicht gebunden, das ist hier die Frage: Müssen die Ausgaben für die neue IT-Lösung der Stadt Wetzikon vor das Parlament, oder darf der Stadtrat allein entscheiden?
Nachdem der Bezirksrat den Rekurrenten recht gab, entscheidet das Verwaltungsgericht nun zugunsten des Stadtrats: Die Ausgaben für die Telefonie- und Informatiklösung der Stadt sind doch gebunden und müssen daher weder vors Parlament noch vors Volk.
Was bisher geschah
Weil der aktuelle Telefonie- und Informatikanbieter auf Ende 2024 kündigte, beschäftigte sich die Stadt Wetzikon mit einer passenden Anschlusslösung und genehmigte zwei Kreditbeschlüsse als gebundene Ausgaben: zum einen die Auslagerung der Telefonie der Stadtverwaltung, der Schule und des Pflegezentrums Wildbach an die Swisspro AG in Urdorf. Und zum anderen diejenige zur Betreuung der Informatik an die OBT AG in Zürich.
Das Teilprojekt «Telefonie» mit einmaligen Kosten von 717’000 Franken und jährlich wiederkehrenden Ausgaben von 87’000 Franken sowie die Informatik mit einmaligen Kosten von 590’000 Franken und jährlich wiederkehrenden Ausgaben von 1,3 Millionen Franken wurden festgelegt.
Weil sie die Gebundenheit der Ausgaben nicht als gerechtfertigt sahen, legten der Wetziker Parlamentarier Gerhard Schwabe (GLP) und die Rechnungsprüfungskommission (RPK) je einen Rekurs ein. Der Bezirksrat gab den Rekurrenten recht und entschied, die Gebundenheit sei nicht rechtens. So schrieb er unter anderem: «Der Stadtrat hat die zeitliche Dringlichkeit selbst verursacht, da er es verpasste, frühzeitig einen Kreditantrag beim Parlament zu stellen. Deshalb ist die Berufung auf zeitliche Dringlichkeit nicht gegeben.»
Hätte das Verwaltungsgericht ebenfalls zugunsten der Rekurrenten entschieden, hätten die Ausgaben als nicht gebunden verbucht werden müssen, und das Geschäft wäre vors Parlament und vors Volk gekommen – mit der Möglichkeit, die Kredite abzulehnen.

