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Baugesuch für Luppmenpark-Projekt in Hittnau ist eingereicht

Die Hittnauerinen und Hittnauer haben mittlerweile lange gewaretet. Jetzt macht die Gestaltung des Luppmenparks fortschritte.

Die Gestaltung des Luppmenareals in Hittnau geht voran. (Archiv)

Foto: Fabio Meier

Baugesuch für Luppmenpark-Projekt in Hittnau ist eingereicht

Geplante Alterswohnungen

Die Alterswohnungen im Luppmenpark haben die Hittnauerinnen und Hittnauer lange beschäftigt. Neben dem Baugesuch wurde auch noch ein weiterer Schritt für die Gestaltung des Parks gemacht.

Die Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) hat das Baugesuch für die lange geplanten Alterswohnungen im Luppmenpark eingereicht. Wenn alles gut geht, kann der Bau in wenigen Monaten beginnen.

Vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 38 Wohnungen und eine Parkgarage werden für Seniorinnen und Senioren im Süden des Areals gebaut.

Die Gestaltung des Luppmenparks schreitet somit einen bedeutenden Schritt weiter. Denn diese hat Hittnauerinnen und Hittnauer schon eine lange Zeit beschäftigt.

Projekt schon lange geplant

Das Projekt ist schon über zehn Jahre in Planung. Das Vorhaben wurde immer wieder verzögert, weil auf dem Areal verschiedene Schutzinteressen bewahrt werden mussten. Beim Projekt waren stets auch viele Behörden involviert, wie die Denkmalpflege oder der Gewässerschutz.

Vor allem musste die Gemeinde aber das Grundstück der GAL übertragen, was schliesslich durch das Baurecht statt durch Eigentumsübertrag geschah.

Am 12. März 2023 hatten die Stimmberechtigten an der Urne für den Übertrag der rund 3000 Quadratmeter an die Genossenschaft gestimmt. Dies, obwohl die Ortsparteien SVP, FDP, GLP und Forum gemeinsam mit der Rechnungsprüfungskommission (RPK) die Vorlage zur Ablehnung empfahlen.

Mit dem Baurecht ist das Grundstück noch im Besitz der Gemeinde, doch die Ausführung liegt ganz bei der GAL. Die Gemeinde beteiligt sich an der Finanzierung mit 100'000 Franken Genossenschaftskapital und einem unbefristeten Darlehen von 2,3 Millionen Franken. Bei einem Konkurs müsste die Gemeinde die Schulden übernehmen. Einer der Gründe für eine Ablehnung der Parteien.

Weitere Schritte für den Park

Neben dem eingereichten Gesuch hat auch die Gemeinde ein Projekt an die Baubehörde überwiesen: das Freiraum- und Landschaftsgestaltungsprojekt, was die Umgestaltung des Parks betrifft.

Dabei muss der Gemeinderat die anderen Aspekte des Gestaltungsplans Luppmenpark berücksichtigen: den Bau der Alterswohnungen, die denkmalgeschützten Häuser – Villa, Teehaus, Kosthaus, Riegelhaus – und eben die Parkanlage. Auch denkmalgeschützt.

Zudem darf um den Gewässerraum, also den Streifen Land um das Gewässer, des Luppmenbachs nicht gebaut werden.

Für das Freiraum- und Landschaftsgestaltungsprojekt werden im ersten Schritt Bauprofile ausgestellt. Das heisst, dass die Umrisse für das Vorhaben als Profile auf dem Gelände festgelegt werden. Danach wird das Verfahren für die Baubewilligung eingeleitet.

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