Gesundheitsdirektion prüft Anfrage des GZO Spitals Wetzikon
Sistierung von Beschwerde
Der Kanton wollte dem GZO finanziell nicht helfen. Weil sie den Entscheid nicht akzeptieren wollten, legten die Verantwortlichen Beschwerde ein. Diese soll nun sistiert werden – was die Gesundheitsdirektion nicht versteht.
4. April: Das GZO Spital Wetzikon machte publik, dass es 180 Millionen Franken braucht, um eine 2014 aufgenommene Obligation zur Finanzierung des Neubaus abzulösen. Vorstellig wurde man beim Kanton, von dem sich die Verantwortlichen eine finanzielle Hilfe versprachen. Doch der Kanton lehnte das Gesuch des GZO ab. Mit der Begründung: Das Spital sei «nicht unverzichtbar». Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) sagte an einer Pressekonferenz: «Ein Platz auf der Spitalliste ist keine Staatsgarantie.»
Der Entscheid des Regierungsrats stiess beim GZO auf Unverständnis. Nur einen Tag später reichten die Verantwortlichen Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig begründete den Entscheid damit, dass man mit einzelnen Aussagen bezüglich der Relevanz des Spitals nicht einverstanden sei. Als Argumente für die Systemrelevanz wurden die medizinische Notfallversorgung, kürzlich erteilte Leistungsaufträge sowie die verkehrstechnisch schwierige Situation im Oberland angeführt.
