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Gesundheitsdirektion prüft Anfrage des GZO Spitals Wetzikon

Der Kanton wollte dem GZO finanziell nicht helfen. Dagegen legten die Spitalverantwortlichen Beschwerde ein – wollen diese jetzt aber zurückziehen.

Wie weiter mit dem Spital Wetzikon? Jetzt ist zumindest klar, dass eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht sistiert wird. (Archiv)

Foto: Mel Giese Pérez

Gesundheitsdirektion prüft Anfrage des GZO Spitals Wetzikon

Sistierung von Beschwerde

Der Kanton wollte dem GZO finanziell nicht helfen. Weil sie den Entscheid nicht akzeptieren wollten, legten die Verantwortlichen Beschwerde ein. Diese soll nun sistiert werden – was die Gesundheitsdirektion nicht versteht.

4. April: Das GZO Spital Wetzikon machte publik, dass es 180 Millionen Franken braucht, um eine 2014 aufgenommene Obligation zur Finanzierung des Neubaus abzulösen. Vorstellig wurde man beim Kanton, von dem sich die Verantwortlichen eine finanzielle Hilfe versprachen. Doch der Kanton lehnte das Gesuch des GZO ab. Mit der Begründung: Das Spital sei «nicht unverzichtbar». Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) sagte an einer Pressekonferenz: «Ein Platz auf der Spitalliste ist keine Staatsgarantie.»

Der Entscheid des Regierungsrats stiess beim GZO auf Unverständnis. Nur einen Tag später reichten die Verantwortlichen Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig begründete den Entscheid damit, dass man mit einzelnen Aussagen bezüglich der Relevanz des Spitals nicht einverstanden sei. Als Argumente für die Systemrelevanz wurden die medizinische Notfallversorgung, kürzlich erteilte Leistungsaufträge sowie die verkehrstechnisch schwierige Situation im Oberland angeführt.

Gesundheitsdirektion reagiert

Am 12. Juli wurde nun öffentlich: Die Aktionärsgemeinden und das GZO sind sich einig, die Beschwerde zu sistieren. So sagte Kündig: «Die Beschwerde hatten wir vor der provisorischen Nachlassstundung eingereicht. Nun hat die Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzepts absolute Priorität, nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung.»

Pascal Bassu (SP), Wetziker Stadtpräsident und Sprecher des Ausschusses der Aktionärsgemeinden, erklärte, dass mit dem Festhalten am Verfahren mögliche Gespräche mit der Gesundheitsdirektion blockiert würden. «Selbst wenn das GZO nicht finanziell vom Kanton unterstützt wird, gehen wir davon aus, dass gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion Gespräche über das Leistungsangebot anstehen», so Bassu.

Und schob nach, Signale für eine solche Blockade habe man auch von der Gesundheitsdirektion selbst erhalten. Nur die sagt: Das stimmt so nicht. Mit Bassu habe man keinen Kontakt gehabt und könne diese Aussage nicht einordnen.

«Das stimmt natürlich, ich hatte nie direkten Kontakt mit der Gesundheitsdirektion», erklärt Bassu. Er hält aber fest: «Auf verschiedenen informellen Wegen wurden uns diese Informationen zugespielt.» Offiziell hätten die Aktionärsgemeinden nur ihr Schreiben an die Gesundheitsdirektion gerichtet. «Was Gespräche angeht: Was nicht ist, kann ja noch werden», so der Wetziker Stadtpräsident. Diese würden sowieso anstehen, wenn eine Lösung für die Sanierung des GZO gefunden sei.

Bei der Gesundheitsdirektion äussert man sich derweil noch zum Gesuch um die Sistierung. Und erklärt: «Auf den ersten Blick ist für uns nicht ersichtlich, weshalb die Beschwerde sistiert werden soll.» Die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss sei von der GZO AG eingereicht worden und könne von dieser jederzeit zurückgezogen werden. «Wir werden die Anfrage jedoch fristgerecht prüfen.»

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