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FDP-Kantonsrat aus Uster setzt sich für Gireizli im Vorgarten ein

In vielen Gärten stehen möglicherweise widerrechtlich erstellte Spielgeräte und Pergolen. Der Ustermer Kantonstrat Simon Vlk will dies nun ändern.

FDP-Kantonsrat Simon Vlk will, dass die Installation von Schaukeln im Garten einfacher wird. (Symbolbild)

Foto: Pixabay

FDP-Kantonsrat aus Uster setzt sich für Gireizli im Vorgarten ein

Vorstösse im Kantonsrat

In vielen Gärten stehen möglicherweise widerrechtlich erstellte Spielgeräte und Pergolen. Der Ustermer Kantonsrat Simon Vlk will dies nun ändern.

Wie unterhält man die Kinder während der langen Sommerferien? Es ist eine Frage, die sich derzeit viele Eltern stellen dürften. Eine praktische Lösung: Spieltürme. Sie sind für nur einige hundert Franken bequem im Onlinehandel erhältlich. Dem vergnüglichen Rutschen, Klettern und Schaukeln im Garten steht damit nichts mehr im Weg – könnte man meinen.

Doch die Sache hat einen Haken. Denn das Aufstellen solcher Anlagen ist im Kanton Zürich nur bis zu einer gewissen Grösse ohne das Einholen einer Baubewilligung erlaubt. Ab einer maximalen Höhe von 2,5 Metern und einer Fläche von 6 Quadratmetern gilt für fix im Boden verankerte Bauten eine Bewilligungspflicht. Darunter fallen im Garten neben Spielgeräten auch Pergolen. So sieht es die Bauverfahrensverordnung vor.

An der aktuellen Situation stört sich der Ustermer Simon Vlk. «Ein Spielturm ist schnell mal grösser als 2,5 Meter», sagt der FDP-Kantonsrat. Ein beliebtes Gireizli-Modell sei beispielsweise online für 195 Franken erhältlich. Allerdings habe es eine Höhe von 2,7 Metern.

Oftmals werde die nötige Baubewilligung trotzdem nicht eingeholt. Dies führe dazu, dass in vielen Gärten derzeit «illegale» Bauten stehen würden. «Dabei ist vielen Personen gar nicht bewusst, dass ihre Gartenbauten widerrechtlich sind», sagt Vlk.

Porträtfoto von Simon Vlk.
Kantonsrat Simon Vlk (FDP) will mehr gesetzliche Freiheiten für Spielgeräte und Pergolen im Garten.

Problematisch findet Simon Vlk neben dem aus seiner Sicht «unverhältnismässigen» Aufwand für das Einholen einer Baubewilligung auch deren Kosten. Die Gemeinden verlangten dafür oft eine Gebühr von mehreren hundert Franken. Die Kosten für das Aufstellen einer Schaukel würden dadurch möglicherweise sogar deren Preis übersteigen.

Vereinfachte Verfahren

Vlk setzt sich darum dafür ein, dass die Bewilligungsverfahren künftig nicht mehr nötig sind. Mit zwei Vorstössen im Kantonsrat will er Ausnahmeregelungen für Kinderspielgeräte und Pergolen erwirken. Für «ortsübliche kleinere Spielgeräte und private Spielplätze» sollen künftig vereinfachte Verfahren gelten. Bereits erstellte Bauten sollen nachträglich legalisiert werden.

Noch konkreter formuliert ist der von Vlk eingereichte Vorstoss zu den Pergolen. Er sieht eine Ausnahmeregelung für auf mindestens zwei Seiten geöffnete Gartenpergolen vor, die nicht witterungssicher sind und lediglich der Beschattung dienen. Die Fläche darf 16 Quadratmeter nicht überschreiten. «Pergolen bis zu dieser Grösse erhält man normalerweise im Baumarkt», erklärt Vlk.

Ausnahmeregelung in anderen Kantonen

Der FDP-Kantonsrat stützt sich bei seinem Anliegen auf Beispiele aus anderen Kantonen, in denen bereits weniger rigide Bestimmungen gelten. «Davon kann der Kanton Zürich lernen.» Im eingereichten Postulat werden beispielsweise die Kantone Basel-Stadt, Freiburg oder St. Gallen genannt, in denen für das Aufstellen von kleineren Anlagen im Garten – wie etwa Spielgeräte – keine Bewilligung nötig ist.

Auch für Pergolen kennen einige Kantone bereits explizite Ausnahmen. In Appenzell Ausserrhoden braucht es dafür bis zu einer Grundfläche von 25 Quadratmetern keine Bewilligung. Im Kanton Bern dürfen sie eine Fläche von 15 bis 20 Quadratmetern nicht überschreiten.

Parteiübergreifende Unterstützung

Profitieren soll von den gelockerten Bestimmungen gemäss Vlk nicht nur die Bevölkerung. «Es ist auch eine Entlastung für die Behörden», sagt der FDP-Politiker. «Es dient ihnen, wenn sie sich nicht mehr mit solchen Bagatellen auseinandersetzen müssen.» Gerade am Beispiel von Vlks Heimatstadt Uster zeigt sich, dass die gesetzlich vorgegebenen Fristen für Baubewilligungen derzeit oft nicht mehr eingehalten werden können.

Die zwei Vorstösse müssen nun vom Kantonsrat zur Prüfung an den Regierungsrat überwiesen werden. Vlk kann dabei auf eine parteiübergreifende Unterstützung setzen. Beide Postulate unterzeichneten auch Vertreter der SVP, der Mitte und der EVP. Jenes zu den Gireizli und Spielgeräten findet zudem in den Reihen der SP und der Alternativen Liste Zustimmung.

Es ist indes nicht das erste Mal, dass sich Simon Vlk erfolgreich für weniger Bürokratie bei Bauverfahren einsetzt und damit Erfolg haben würde. Bereits im März forderte er mit einem Vorstoss, kleinere Solaranlagen bis 35 Quadratmeter künftig von der Meldepflicht zu befreien. Ende Mai wurde das Geschäft diskussionslos an den Regierungsrat überwiesen. Dieser hat nun zwei Jahre Zeit, um einen Bericht auszuarbeiten.

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