Die Finanzplanung in Egg könnte engmaschiger werden
Schuldenbremse in Egg
Die Initiative zur Schuldenbremse kommt nach langem Ringen an die Urne. Dazu gesellen sich ein Gegenvorschlag und ein Rekurs.
Diesen Herbst dürfen die Egger endlich über die Einzelinitiative zur Einführung einer Schuldenbremse abstimmen. Es war ein langer Weg: Die Initiative ist schon vor zwei Jahren eingereicht worden, doch es gab Unstimmigkeiten. Der Egger Gemeinderat forderte die Initianten immer wieder auf, den Text zu präzisieren.
Dreimal hatte Beat Rüegg (SVP), der Präsident der Rechnungsprüfungskommission (RPK), beim Gemeinderat eine Initiative in der Sache eingereicht – gemeinsam mit einigen Mitstreitern aus seiner Partei. Es gab Zurückweisungen, Aussprachen, Rückzüge und Umformulierungen. Seit Anfang Jahr liegt endlich ein abstimmungsfähiger Text für den Urnengang vor.
Das zweckfreie Eigenkapital – das nicht gebunden ist an Finanz- oder bestehende Schuldverpflichtungen – soll nicht weniger als 100 Prozent und nicht mehr als 200 Prozent des Nettoertrags der allgemeinen Gemeindesteuern des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahrs enthalten.
Die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten müssen gesamthaft maximal 150 Prozent des Nettoertrages der allgemeinen Gemeindesteuern des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres betragen.
Wird einer dieser Punkte nicht eingehalten, soll der Gemeindevorstand für das folgende Budgetjahr und die kommenden drei Planjahre aufzeigen, wie das Budget eingehalten werden kann. (eru)
Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende: In seiner Sitzung vom 18. März hat der Gemeinderat der Initiative zur Schuldenbremse einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser entspricht inhaltlich genau den finanzpolitischen Zielen, welche der Gemeinderat schon 2020 für Egg festgelegt hatte. «Wenn schon etwas in der Gemeindeordnung festgeschrieben werden muss, dann das, was sich in den letzten Jahren schon bewährt hat», so Tobias Bolliger (FDP), Gemeindepräsident von Egg.

Der Gegenvorschlag spricht – wie die Einzelinitiative – auch von einem Haushaltsgleichgewicht, das acht Jahre umfasst. Die maximale Nettoschuld soll nicht mehr als 1000 Franken pro Einwohner und Einwohnerin betragen. Jedoch soll der Gemeinderat bei einer Abweichung der Vorgaben nur begründen und Massnahmen für die Folgejahre aufzeigen. Rüegg sagt dazu: «Wenn ein Ziel nicht erreicht wird, hat das für den Gemeinderat jedoch wenige Konsequenzen.»
Rüegg und die Mitinitianten waren nicht einverstanden mit dem Gegenvorschlag. Deshalb hat Rüegg Ende März eine Stimmrechtsbeschwerde dagegen erhoben. Dies, weil er Verfahrensfehler ausmachte. Die Initiative gehe von zweckfreiem Kapital aus, der Gegenvorschlag hingegen von einer Nettoschuld pro Einwohner. Das sei eine Abweichung, der Vorschlag gehe somit nicht von der Umsetzungsvorlage aus.
Jetzt wurde der Rekurs jedoch vom Bezirksrat Uster abgelehnt. Gemeindepräsident Bolliger will nach den Sommerferien im Gemeinderat die weiteren Schritte diskutieren. «Vermutlich wird es im November 2024 zur Abstimmung über die Einzelinitiative mit einem Gegenvorschlag vom Gemeinderat kommen», sagt er.
Rüegg spricht aber schon vom 22. September als Abstimmungstermin. Er und seine Mitinitianten seien froh, dass die rechtlichen Fragen nun geklärt seien.