Wieso lassen Sie sich nun doch pensionieren, Frau Mauz?
Pension statt Präsidium
Nach der präsidialen Wahlniederlage am Bezirksgericht in Pfäffikon tritt Yvonne Mauz als Richterin nun per Ende Jahr zurück. Mit dem Verlieren habe das aber nichts zu tun.
Yvonne Mauz (SP) erklärte kürzlich ihren Rücktritt als Richterin am Bezirksgericht in Pfäffikon. Die 66-Jährige lässt sich pensionieren. Im Frühjahr hatte die damalige Vizepräsidentin mit Margrit Sigrist-Tanner (EVP), einer Richterin am Bezirksgericht in Hinwil, um das Präsidium am Bezirksgericht in Pfäffikon gebuhlt.
Im ersten Wahlgang führte Yvonne Mauz als Favoritin bei den Stimmberechtigten. Damals war es für sie kein Thema, in Rente zu gehen, denn ihr lag viel an der Kontinuität am Bezirksgericht. Doch im Juni, beim zweiten Wahlgang, verpasste Mauz das absolute Mehr um 1149 Stimmen. Sigrist-Tanner, die 56-jährige Kandidatin, wurde die neue Präsidentin.
Wieso haben Sie sich jetzt doch für die Pension entschieden, Frau Mauz?
Yvonne Mauz: So überraschend ist es eigentlich nicht, denn die Pensionierung war eine langfristige Planung, die ich bereits anging, als Thomas Rehm noch lebte. Es gibt nur zwei Vollzeit-Richterstellen am Gericht: das Präsidium und das Vizepräsidium. Thomas Rehm wollte das Präsidium bis zu den Gesamterneuerungswahlen 2026 weiterführen. Damit wir nicht gleichzeitig aufhören, war die Idee, dass ich etwa zwei Jahre vorher gehen würde. Doch mit dem plötzlichen Tod von Thomas Rehm musste ich interimsmässig alle präsidialen Aufgaben übernehmen, und es war klar, dass meine Pensionspläne in dieser Situation zurückgestellt werden mussten.
Was war der ausschlaggebende Punkt, dass Sie sich damals für das Amt entschieden haben?
Es gehörte nicht zu meinen Wunschvorstellungen, das Präsidium zu übernehmen. Vielmehr habe ich es zugunsten der Abläufe im Bezirksgericht getan. Der erste Wahlgang sah für mich vielversprechend aus, weswegen es mir einfach fiel, in den zweiten zu gehen.
Ist es nicht masochistisch, wenn man das eigene Glück, oder in diesem Fall die Pension, in die Hände der anderen legt?
So funktioniert nun mal unser politisches System. Wenn die Bevölkerung gewollt hätte, dass ich das Gericht als Präsidentin weiterhin führe, dann hätte ich dies auch gerne getan. Doch wenn das Volk findet, es sei nicht notwendig, so muss ich meine Pension nicht um zwei Jahre verschieben.
Man kann Ihnen also nicht vorwerfen, dass Sie eine schlechte Verliererin seien?
(Lacht.) Nein, das würde ich nicht sagen. Es ist völlig naheliegend, dass ich nun zurücktrete, und für mich stimmt das so. Schliesslich werde ich dieses Jahr 67.
Wie fühlen Sie sich jetzt?
Ich verlasse das Bezirksgericht mit einem guten Gefühl, definitiv.
Yvonne Mauz tritt per Ende Dezember 2024 zurück. Es wird noch dieses Jahr zu einer Ersatzwahl kommen – Vorschläge müssen beim Bezirksrat Pfäffikon bis zum 28. August eingereicht werden. Die neue Richterin oder der neue Richter wird ab dem 1. Januar 2025 sein Amt in einem Vollzeitpensum antreten müssen. (mgp)
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