Asylunterkunft geht zurück an die Gemeindeversammlung
Statt der Urnenabstimmung
An der Gossauer Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 passierte dem Gemeinderat ein Fehler, der an der nächsten behoben werden muss.
An der Rössliwiese 2 in Unterottikon soll für über 2,86 Millionen Franken ein Erweiterungsbau zur Unterbringung von Asylsuchenden entstehen. Der Baukredit für das Projekt war an der Gossauer Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 traktandiert und war eigentlich schon für die Urnenabstimmung bestimmt. Dieser Schritt war jedoch rechtswidrig, wie die Gemeinde nun in einer Mitteilung schreibt.
Damals stellte ein Stimmberechtigter den Antrag auf eine nachträgliche Urnenabstimmung, dem ein notwendiges Drittel der anwesenden Stimmberechtigten zustimmten. Nach dieser Abstimmung wurde an der Gemeindeversammlung zum nächsten Traktandum geschritten und das Geschäft nicht weiter beraten.
Der Gemeinderat beging dadurch einen Verfahrensfehler. Der Antrag auf nachträgliche Urnenabstimmung hätte erst nach Beratung des Geschäfts und dem Schlussentscheid zur Abstimmung gebracht werden dürfen und nicht bereits vorher. Somit sei dieser rechtswidrig, wie externe Fachpersonen bestätigen. Das Geschäft muss der Gemeindeversammlung deshalb noch einmal vorgelegt werden.
Tatsächlich kann an der Gemeindeversammlung ein Drittel der Stimmberechtigten verlangen, dass über einen Beschluss nachträglich an der Urne abgestimmt wird. Ein solches fakultatives Referendum ist im Gesetz vorgesehen. Die Gemeindeversammlung hat zunächst über das ihr vorgelegte Geschäft zu beraten und Beschluss zu fassen, bevor sie über die nachträgliche Urnenabstimmung befinde.
Erneute Abstimmung am 9. September
Wie der Gemeinderat schreibt, bedauere er den Verfahrensfehler ausserordentlich und entschuldige sich bei den Stimmberechtigten für die Umstände. Er werde die Genehmigung des Baukredits in Höhe von 2,86 Millionen Franken für das Projekt der Gemeindeversammlung vom 9. September noch einmal vorlegen.
Nach der Schlussabstimmung bestehe wiederum die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche Urnenabstimmung zu stellen. Gleichzeitig werde die Gemeinde schon eine mögliche Urnenabstimmung vorbereiten, um weitere Verzögerungen bei einem allfälligen fakultativen Referendum zu vermeiden.

