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Was passiert mit dem Stadthofareal in Uster, wenn das Zeughaus steht?

Das neue Kulturzentrum auf dem Zeughausareal kommt und ersetzt den Stadthofsaal. Was mit dem ausgedienten Areal geschieht, soll jetzt diskutiert werden.

In gut fünf Jahren dürfte er in seiner heutigen Nutzungsform ausgedient haben: der Stadthofsaal in Uster.

Foto: Eleanor Rutman

Was passiert mit dem Stadthofareal in Uster, wenn das Zeughaus steht?

Handeln statt warten

Das Ja zum Zeughausareal bedeutete gleichzeitig ein Nein zur heutigen Nutzung des Stadthofareals – denn das wird in Zukunft nicht mehr gebraucht. Was soll aus dem Areal mitten in Uster werden?

Uster sagte im Juni Ja zum Zeughausareal: Ja zu über 36 Millionen Franken, die für das Kultur- und Begegnungszentrum investiert werden, Ja zu zwei kleinen Kinosälen, einer Terrasse, einem Ausstellungsraum, einem Restaurant, einem Saal mit 120 und einem mit 700 Plätzen.

Letzterer soll den Stadthofsaal ersetzen, der seit 2005 im Besitz der Stadt ist. Damit stellt sich die Frage, was mit diesem passieren soll, wenn das Zeughausareal fertiggestellt ist. Im Sommer 2028 soll das neue Kultur- und Begegnungszentrum nämlich stehen – und das über 2500 Quadratmeter grosse Stadthofareal hat dann ausgedient.

Damit dort keine ungenutzte Brache an zentraler Lage in Uster entsteht, könnte man sich schon heute Gedanken über die zukünftige Nutzung des Areals machen. So sieht das auch die FDP/Mitte-Fraktion. Diese reichte nämlich nur einen Tag nach der angenommenen Abstimmung über das Zeughausareal ein Postulat ein, das genau diese Frage klären soll: Was passiert jetzt mit dem Stadthofareal?

Erste Analysen und Gespräche

In einer ersten Stellungnahme legt der Stadtrat dar, was mit dem ab 2028 ausgedienten Areal geschehen könnte. Bereits 2015 sei der Masterplan Areale am Stadtpark genehmigt worden, der eine gemeinsame Entwicklungsstrategie und die langfristige Entwicklung des Areals thematisiere. Das Areal grenze nämlich an ein weiteres Grundstück, das städtebaulich wertvoll sei – deshalb sei eine gemeinsame Vorgehensweise mit der Besitzerin dieses Nachbargrundstücks sinnvoll.

Eine erste Besprechung mit der Anlagestiftung, der dieses angrenzende Areal gehört, hat bereits Anfang Jahr stattgefunden. Ausserdem ist mit einem Beschluss vom Mai 2023 eine Auslegeordnung der Potenziale des Areals bei einer externen Firma in Auftrag gegeben worden. Der entsprechende Zeitplan sah vor, dass die Ergebnisse noch vor den Sommerferien vorliegen.

Nun gelte es, diese Analyse hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung zu vertiefen, um eine sinnvolle zukünftige Nutzung des Stadthofareals an die Hand zu nehmen.

Der Stadtrat ist bereit, das Postulat anzunehmen. Der Gemeinderat wird voraussichtlich im September darüber abstimmen.

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