Porno tauchte in Chat von Primarschülern in Uster auf
Sexvideos in der Schule
Ein Vorfall beschäftigt Eltern sowie Politikerinnen und Politiker. Was ist die Rolle der Schule, wenn Pornovideos in Gruppenchats von Primarschülern gestreut werden?
Ein Kind kommt von der Schule nach Hause und zeigt den Eltern Videos, die es im Klassenchat per Whatsapp erhalten hat. Darauf sind pornografische Inhalte zu sehen. Oralsex unter Minderjährigen. Zwei Jungs, ein Mädchen. «Unser Kind war ziemlich erschüttert», sagen die Eltern, die hier nicht mit Namen genannt werden wollen.
Der Whatsapp-Chat war der interne Klassenchat einer 6. Primarschulklasse in Uster. Jedoch wurde ein externer Kollege von einem Mitschüler in die Gruppe mit eingeladen: Dieser hat unter fremdem Namen die äusserst fragwürdigen Videos verbreitet und verliess den Chat danach wieder. Es handelte sich dabei nicht um einen kuratierten Chat, wo zum Beispiel die Lehrperson mit drin gewesen wäre.
Die Jugendintervention griff ein
Die Eltern sprachen mit der Lehrperson und informierten die Polizei. Darauf eröffnete die Jugendanwaltschaft See/Oberland eine Strafuntersuchung gegen den genannten Jugendlichen wegen Pornografie. «Sie führte eine Einvernahme im Beisein der Eltern durch und klärte dabei ab, ob Schutzmassnahmen notwendig sind», sagt Monika Zimmerli.
Die stellvertretende Leitende Jugendanwältin fügt an, zudem sei das Mobiltelefon des Jugendlichen durchsucht worden, und sämtliche verbotenen Dateien seien gelöscht worden, bevor man ihm das Mobiltelefon zurückgegeben habe. «Der Jugendliche wurde im Mai 2024 von der Jugendanwaltschaft mittels Strafbefehl mit einer persönlichen Leistung bestraft.» Das heisst konkret: Er musste einen Medienkurs besuchen und die Verfahrenskosten bezahlen.
Wenn also ein Jugendlicher sexuelle Videodateien oder Fotos verbreitet, auf denen sexuelle Handlungen unter Minderjährigen oder mit Tieren abgebildet sind, hat dies für den «Täter» Konsequenzen. «Aufklärung ist wichtig, denn die Jugendlichen sind sich oft nicht bewusst, dass sie sich schon strafbar machen, wenn sie Videos mit pornografischem Inhalt weiterverbreiten», so Zimmerli.
Politiker haben Fragen
Zugetragen hat sich die oben beschriebene Geschichte bereits Anfang dieses Jahrs. Jetzt haben sich Gemeinderäte eingeschaltet – mit einer Anfrage an den Ustermer Stadtrat. Die drei Ratsmitglieder Claudia Frei (GLP), Marco Kranner (GLP) und Matthias Bickel (FDP) wollen von der Primarschulpflege vor allem wissen, ob es in der drittgrössten Stadt des Kantons Zürich ein Konzept im Umgang mit Pornos gebe, denn die Erfahrung in konkreten Einzelfällen sei nicht überzeugend.
Unbestritten sei, dass diese Vorfälle in der Regel eher in ausserschulischen Kanälen vorkämen. Dennoch seien häufig ganze Schulklassen davon betroffen. Es steht im Raum, ob es Aufgabe der Schulleiter ist, in solchen Situationen konkret einzugreifen.
Lehrpersonen sollen informiert werden
Für Markus Zollinger ist die Situation klar. Der Gesamtschulleiter der Stadt Uster sagt, die erste Anlaufstelle für Eltern und Schüler sei die Lehrperson. «Sie informiert bei einem Vorfall die Schulleitung.» Diese soll dann bei Bedarf die Stadt- und die Kantonspolizei beiziehen. So sei es auch im Fall von Uster gewesen.
«Die Abläufe sind klar geregelt und unter anderem im Krisenhandbuch der Primarschule Uster festgelegt», so Zollinger. Dieses ist nicht öffentlich. Es sei für den internen Gebrauch, mit privaten Telefonnummern, falls es einen Notfall gäbe.
Die Primarschule Uster verfügt zudem über ein Präventionskonzept, das fünf Teilbereiche umfasst. Diese behandeln folgende Themen: Gesundheit, Sexualität, Selbst- und Sozialkompetenz, Gewaltprävention und Medienkompetenz. In Kursen wie «Chatten – Liken – Posten» in der 5. Primarstufe werden die Kinder vor allem im Umgang mit den sozialen Medien sensibilisiert.
Die Schule setze aber auch auf die Elternanlässe «Digitale Medien in der Freizeit». Da lernten die Eltern von Zweitklässlern, worauf sie achten müssten und wie sie ihre sieben- und achtjährigen Kinder im Umgang damit befähigten. «Wir bieten auch verschiedene Projekte und Lektionen zum Thema Sexualität für die Schulkinder und für Eltern und Erziehende an.»
Die Zusammenarbeit der Primarschulen mit der Stadtpolizei Uster und der Kantonspolizei Zürich sei bei relevanten Vorkommnissen wichtig und werde aktiv gelebt. «Wir ziehen die Stadtpolizei auch gerne beratend bei», sagt Zollinger. Denn ihre Erfahrung, insbesondere diejenige vom Jugenddienst, sei hilfreich und massgebend.
Die Polizei unterrichtet Medienkompetenz
Zudem besucht die Kantonspolizei jeweils die 4. Primarschulklassen in Uster. Die Polizistinnen und Polizisten klären auf, wie man richtig mit Medien umgeht, und machen auf Folgen bei Missbrauch aufmerksam. Denn, was auch viele Eltern nicht wissen: In der Schweiz werden Kinder mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahrs strafmündig.
Deshalb sei es wichtig, dass sie und ihre Eltern die Regeln und Gesetze kennen würden, die im Internet gälten. So steht es im Medienkompass der Stadt Uster zur Prävention: «Der Umgang mit dem Internet ist gefährlich, oder man macht sich damit sogar strafbar.»
Somit lernen neun- und zehnjährige Kinder in zwei Lektionen in der Schule, wie sie sich sicher und respektvoll im Netz bewegen können. Die Polizistinnen und Polizisten erklären mit Beispielen, was erlaubt und was verboten ist und wie man mit persönlichen Daten wie Namen, Fotos oder Adressen umgehen muss.
Ungenügende Aufklärung?
Für die Ratsmitglieder Frei, Kranner und Bickel reichen die Kurse und Lektionen in Medienkompetenz nicht aus. Die drei Gemeinderäte wollen mit ihrer Anfrage auch Klarheit darüber erlangen, ob die Anzahl solcher Fälle in Uster kontinuierlich erfasst wird.
Usters Gesamtschulleiter Zollinger hat Kenntnis von nur wenigen Fällen, sagt aber nicht konkret, wie und ob darüber Buch geführt wird. Die Antwort des Stadtrats auf die Anfrage kann in drei bis vier Monaten erwartet werden.
Statistik zum missbräuchlichen Medienkonsum unter Jugendlichen
Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Zürich 245 Jugendliche wegen Pornografie verzeigt. Das sind rund 60 Personen mehr als in den Vorjahren. 2021 sind es 188 Fälle gewesen. Das ist somit der erste Anstieg seit 2019, wie man in der Statistik zur Jugendkriminalität des Kantons Zürich nachlesen kann.
In zwei von drei Fällen leiteten die Jugendlichen pornografisches Material, das aus Fotos, Videos oder Stickern bestand, weiter – beispielsweise über Social Media oder, wie in Uster, in Klassenchats.
Dabei handle es sich meist um verbotene Pornografie – auch für Erwachsene. Wie beispielsweise sexuelle Handlungen mit Tieren, Gewalttätigkeiten oder Kinderpornografie. In jedem sechsten Fall erstellten die Jugendlichen eigenes pornografisches Material von sich und verschickten dieses.
Die Fälle, in denen sich Jugendliche bei sexuellen Handlungen filmten, haben kontinuierlich zugenommen. Sie stagnierten jedoch 2022 erstmals auf Vorjahresniveau. Waren es früher primär Mädchen, die meist auf Nachfrage von sich pornografisches Material erstellt haben, sind es mittlerweile in fünf von acht Fällen Jungs. Mit durchschnittlich 13½ Jahren sind die Jugendlichen auffallend jung.