Auch in Maur wird die Mehrwertabgabe abgeschmettert
Gemeindeversammlung in Maur
Die Maurmer lieferten sich an der Gemeindeversammlung hitzige Gefechte, buhlten um Stimmen und stellten Ordnungsanträge. Auslöser für das lebhafte Treiben war der Mehrwertausgleich.
Der Mehrwertausgleich war das Traktandum, das die Maurmer Bevölkerung am meisten beschäftigte. Entsprechend gross war der Andrang: 178 Stimmberechtigte folgten der Einladung des Gemeinderats in den Loorensaal.
Anschaulich präsentierte Gemeinderat Urs Rechsteiner (Die Mitte), Hochbau und Planung, den Nutzen der Mehrwertabgabe. «Stellen Sie sich vor, die Bevölkerung in Maur nimmt massiv zu und wir benötigen grössere Siedlungen», führte er bildlich vor Augen.
Darum geht es beim Mehrwertausgleich
Für die Entstehung einer neuen Siedlung kann es notwendig sein, eine Landzone um- oder aufzuzonen. Also beispielsweise ein Grundstück aus der Gewerbe- in eine Wohnzone umzuändern. Der Wert des Grundstücks steigt dadurch.
Auf diesen Mehrwert können Gemeinden künftig eine Abgabe zwischen 0 und höchstens 40 Prozent erheben. Genauer gesagt, nachdem von diesem Mehrwert 100’000 Franken abgezogen worden sind. Interessant ist die Tatsache, dass ein Verzicht auf die Mehrwertabgabe erst seit März dieses Jahrs erlaubt ist. Davor waren die Entscheide in Egg und Russikon vom Kanton noch für ungültig erklärt worden.
Die Gemeinde muss eine Freifläche zwischen 1200 und 2000 Quadratmetern festlegen. Grundstücke unter dieser Freifläche sind unter dem Vorbehalt, dass der Mehrwert nicht grösser als 250’000 Franken ist, von der kommunalen Mehrwertabgabe befreit. Übersteigt der Mehrwert 250’000 Franken, besteht trotzdem eine Abgabepflicht. Vom Mehrwert wird dann ein Freibetrag von 100’000 Franken abgezogen.
Die Einnahmen aus dem kommunalen Mehrwertausgleich wandern in einen kommunalen Fonds. Dieser soll für raumplanerische Massnahmen zur Verfügung stehen, welche mit Um- oder Aufzonungen einhergehen.

