Bäretswiler wollen Windräder verbannen
Nächste Runde zu den Oberländer Windrädern
Die Windkolosse beschäftigen die Oberländer Gemeinden seit Monaten. Nun haben auch die Bäretswiler entschieden: 850 Meter Mindestabstand sollten es sein. Ob das letztlich umgesetzt werden kann, ist unklar.
Es ist ein Thema, das viele Oberländer Gemeinden in den letzten Monaten beschäftigt hat und dies vermutlich auch in Zukunft tun wird: die Windräder und deren Abstand zu Siedlungsgebieten.
Seit die Baudirektion des Kantons Zürich im Oktober 2022 eine Karte mit 46 Zonen und potenziellen Standorten veröffentlichte, ist der Aufschrei in vielen betroffenen Gemeinden gross. Denn obwohl viele zwar für nachhaltige Energiequellen sind, möchte niemand die Windriesen vor der eigenen Haustür stehen haben.
Deshalb wehren sich viele Stimmbürgerinnen und -bürger seither vehement gegen das Vorhaben: In Hinwil wurde die Initiative zum Mindestabstand der Windräder bereits angenommen, auch Weisslingen hiess das Vorhaben gut.
Auch die Gemeinde Bäretswil ist auf der Karte der Potenzialgebiete eingetragen: Drei Gebiete, namentlich Stoffel, Baschlisgipfel und Bachtel, kommen für den Bau von Windrädern infrage. Ganz zum Leidwesen der meisten Bäretswiler.
Windrad oder nicht Windrad – das ist nicht die Frage
179 stimmberechtigte Bäretswilerinnen und Bäretswiler hatten sich für die Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle zusammengefunden. Die Jahresrechnung stand so weit ausser Frage – es war also allen klar, warum man sich an diesem Mittwochabend versammelt hatte. Wegen der Initiative zum Mindestabstand potenzieller Windräder – oder vielmehr wegen ihrer Annahme respektive Ablehnung.
Was bisher geschah
Am 4. Juli 2023 hat Jürg Nägeli gemeinsam mit 19 weiteren Unterzeichnenden die Initiative über den Mindestabstand zu Windrädern eingereicht. Diese fordert die Ergänzung respektive Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Bäretswil um den Passus, dass es einen Mindestabstand von 850 Metern von industriellen Windrädern zu dauerhaft oder teilweise bewohnten Liegenschaften geben muss.
Der Gemeinderat erklärte die Initiative für ungültig. Die Begründung: Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde beschränke sich auf das Siedlungsgebiet. Für das Bauen ausserhalb dieser Zonen sei der Kanton zuständig. Da sich die Initiative auf Gebiete beziehe, die ausserhalb des Siedlungsgebiets lägen, sei entsprechend der Kanton in der Verantwortung. Ein Artikel, der kantonales Hoheitsgebiet betreffe, könne deshalb nicht in der BZO der Gemeinde verankert werden.
Das wollten die Initianten nicht auf sich sitzen lassen – mit Erfolg. Am 22. November 2023 hiess der Bezirksrat Hinwil die Initiative für gültig. Daraufhin beschloss der Gemeinderat Bäretswil am 17. Januar, die Initiative ebenfalls als gültig anzuerkennen.
Barbara Schoch Gübeli (FDP), Ressortleiterin Hochbau, Planung und Energie, stellte das Traktandum vor: Heute gehe es nicht um die Annahme oder Ablehnung von Windrädern, auch nicht um das Bestimmen des Mindestabstands. Heute werde einzig die Entscheidung getroffen, ob das Geschäft angenommen werde und damit zurück zum Gemeinderat zur Ausarbeitung gegeben werden solle. Bei Annahme der Initiative würde der Gemeinderat einen Artikel zum Mindestabstand ausarbeiten – die geschätzten Kosten belaufen sich dabei auf rund 15’000 Franken.
Schoch Gübeli zitierte darauf einen Auszug aus dem Bezirksratsurteil vom 22. November 2023. Darin steht, dass es «bestehende Zweifel an einer rechtskonformen Umsetzung im Sinne der Initianten» gebe. Denn die Potenzialgebiete befänden sich auf kantonalem Hoheitsgebiet, wo die Gemeinde kein Mitspracherecht habe. Das ist auch der Grund, weshalb die Gemeinde die Initiative zu Beginn als ungültig erklären wollte.
Weiter referierte sie, der Gemeinderat unterstütze die grundsätzliche Haltung des Bunds und des Kantons, Windenergie als Teil einer zukünftigen Energiestrategie zu sehen, während ihm dennoch eine intakte Natur und Landschaft und der Schutz der Bevölkerung am Herzen lägen. Trotzdem sei er der Meinung, ein Artikel zu Mindestabständen für Anlagen ausserhalb der Bauzonen könne nicht in der Bau- und Zonenordnung (BZO) verankert werden.
Der Wind wirbelt Staub auf
Doch es half nichts. Die Bäretswiler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger waren da, um ihren Unmut gegenüber etwaigen Windrädern zu äussern. Die an die Vorstellung der Initiative anschliessende Diskussionsrunde dauerte fast eine Stunde. Die Angst um das eigene idyllische Dörfchen ob Wetzikon ist gross, keiner will die Windräder in unmittelbarer Nähe.

Argumente wie «riesiger Wurfschatten», «fliegende Eisblöcke» und «gestörte Natur und Tierwelt» hallten durch den Raum – ganz zu schweigen von «Emissionen», «Lärmbelästigung» und «schädlicher Strahlenenergie».
Es folgten Vorschläge zu Alternativen wie mehr Kernkraftwerken oder Photovoltaikanlagen auf etlichen Bäretswiler Dächern: Einer nach dem anderen reihte sich ein, um vor der Menge und dem Gemeinderat seine Meinung kundzutun.
Dass es bei der Abstimmung nicht um die Beschaffung der Windräder, geeignete Standorte oder gar passende Alternativen ging, sondern lediglich die Frage geklärt werden sollte, ob die Initiative vom Gemeinderat bearbeitet wird, schien zweitrangig zu sein.
Gegen die emotionalen Argumente der Befürworter kamen auch die Gegner der Initiative nicht an. Thomas Leu (FDP) versuchte, die Menge aufzurütteln: «Es spielt keine Rolle, was man von Windrädern hält – wir stimmen hier über etwas ab, das ausserhalb unserer Kompetenz liegt. Damit machen wir dem Gemeinderat mehr Arbeit, die Sache kostet Geld. Und am Ende sind alle enttäuscht, weil uns das Offensichtliche gesagt wird: Nämlich, dass wir übergeordnetes Recht verletzen und uns eine mögliche Mitsprache verbauen.»
Das Zeichen ist gesetzt
Vielen der Zustimmenden war bewusst, dass ein Ja und die entsprechende Umsetzung der Initiative mit folgender Anpassung der Bau- und Zonenordnung zwei verschiedene paar Schuhe sind.
Die anwesenden Befürworter der Initiative schienen aber vor allem aus einem Grund hier zu sein: um ein Zeichen zu setzen. «Wenn wir die Initiative ablehnen, sind wir die Ersten, denen die Windräder vor die Hütte gestellt werden», sagte ein Votant. Und ein anderer meinte: «Wenn sich alle Gemeinden wehren, wird auch der Kanton handeln müssen.» Das waren nur einige Argumente aus der einstündigen Diskussion.
Und letztlich zeigte sich, was im Lauf des Schlagabtauschs schnell klar geworden war: Die Initiative wurde mit 125 zu 53 Stimmen angenommen und wird damit zurück an den Gemeinderat gegeben, welcher die Anpassung der BZO vornehmen wird. Festgesetzt wird die Ergänzung erneut an der Gemeindeversammlung, voraussichtlich im Juni oder Dezember 2025 – mit darauffolgender Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Baudirektion.
Doch bis dahin ist es noch ein Weilchen. In der Zwischenzeit fliesst noch eine Menge Wasser den Fluss hinunter und weht ein bisschen Wind den Berg hinauf. Und das ohne Oberländer Windräder – vorerst.
Weitere Traktanden der Gemeindeversammlung Bäretswil
Zu Beginn der Sitzung wurde die Jahresrechnung 2023 vorgestellt. Gemeindepräsident Teodoro Megliola (FDP) stellte das Ergebnis vor: Bäretswil schliesst das vergangene Jahr mit einem Plus von über 3,6 Millionen Franken ab. Zurückzuführen ist dieser Überschuss auf Gewinne aus Liegenschaften und hohe Grundstückgewinnsteuern. Es gab keine Fragen oder Anregungen aus dem Publikum. Die Bäretswiler Stimmberechtigten nahmen das Ergebnis ausnahmslos an.
Jörg Haldimann hatte im Vorfeld zur Sitzung eine Anfrage betreffend das GZO Spital in Wetzikon eingereicht, worin er nach der Bäretswiler Beteiligung fragte. Christian Fischer (EVP), Ressortleiter Gesellschaft, stellte die Antworten des Gemeinderats vor. Es gab keine weiteren Fragen, womit das Geschäft als erledigt gilt.
