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Politik

Ende für Mehrwertausgleich-Frust in Egg und Russikon

Eine «wirre Geschichte» kommt zum guten Ende: In Egg und Russikon muss nicht erneut über den Mehrwertausgleich abgestimmt werden.

Ende für Mehrwertausgleich-Frust in Egg und Russikon

Volksentscheide bald rechtskräftig

In Egg und Russikon wollte der Gemeinderat den Mehrwertausgleich ursprünglich auf 40 Prozent ansetzen. Nun ist man froh, dass er 0 Prozent betragen darf.

Dass ein Entscheid einer Gemeindeversammlung für ungültig erklärt wird, kommt nicht oft vor. Dass ein ungültiger Entscheid im Nachhinein für gültig erklärt wird, ist eine noch grössere Seltenheit. Doch der Mehrwertausgleich macht es möglich.

Rückblick auf Sommer 2022: In diversen Gemeinden im Kanton stimmte die Bevölkerung an den Gemeindeversammlungen über eine Mehrwertabgabe ab. Wird ein Grundstück einer anderen Zone zugeteilt, kann es an Wert gewinnen. Auf diesen können Gemeinden eine Abgabe erheben. Aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes ist eine Festsetzung dieses Mehrwertausgleichs bis zum 1. März 2025 nötig. Dieser wird in der Bau- und Zonenordnung (BZO) festgeschrieben.

Wird ein Grundstück ein-, auf- oder umgezont, erhält es mehr Wert. Bei Einzonungen schöpft der Kanton einen Teil des Mehrwerts ab. So verlangt es der Bund im Raumplanungsgesetz von den Kantonen.
Im Kanton Zürich können die Gemeinden entscheiden, ob die Grundeigentümer bei Auf- und Umzonungen einen Teil des Mehrwerts abgeben müssen. Dieser entsteht beispielsweise, wenn eine Gewerbezone zu einer Mischzone Gewerbe/Wohnen wird oder wenn auf einer Parzelle ein oder mehrere Stockwerke höher gebaut werden darf.
Konkret können Gemeinden eine Abgabe zwischen 0 und 40 Prozent erheben. Vorgängig werden vom Mehrwert noch 100'000 Franken abgezogen.
Die Gemeinden können ausserdem bestimmen, ab welcher Flächengrösse die Abgabe zum Tragen kommt. Die Freifläche beträgt mindestens 1200, höchstens aber 2000 Quadratmeter. Alles darüber wäre abgabepflichtig. (lcm)

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