Ende für Mehrwertausgleich-Frust in Egg und Russikon
Volksentscheide bald rechtskräftig
In Egg und Russikon wollte der Gemeinderat den Mehrwertausgleich ursprünglich auf 40 Prozent ansetzen. Nun ist man froh, dass er 0 Prozent betragen darf.
Dass ein Entscheid einer Gemeindeversammlung für ungültig erklärt wird, kommt nicht oft vor. Dass ein ungültiger Entscheid im Nachhinein für gültig erklärt wird, ist eine noch grössere Seltenheit. Doch der Mehrwertausgleich macht es möglich.
Rückblick auf Sommer 2022: In diversen Gemeinden im Kanton stimmte die Bevölkerung an den Gemeindeversammlungen über eine Mehrwertabgabe ab. Wird ein Grundstück einer anderen Zone zugeteilt, kann es an Wert gewinnen. Auf diesen können Gemeinden eine Abgabe erheben. Aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes ist eine Festsetzung dieses Mehrwertausgleichs bis zum 1. März 2025 nötig. Dieser wird in der Bau- und Zonenordnung (BZO) festgeschrieben.
Im Kanton Zürich können die Gemeinden entscheiden, ob die Grundeigentümer bei Auf- und Umzonungen einen Teil des Mehrwerts abgeben müssen. Dieser entsteht beispielsweise, wenn eine Gewerbezone zu einer Mischzone Gewerbe/Wohnen wird oder wenn auf einer Parzelle ein oder mehrere Stockwerke höher gebaut werden darf.
Konkret können Gemeinden eine Abgabe zwischen 0 und 40 Prozent erheben. Vorgängig werden vom Mehrwert noch 100'000 Franken abgezogen.
Die Gemeinden können ausserdem bestimmen, ab welcher Flächengrösse die Abgabe zum Tragen kommt. Die Freifläche beträgt mindestens 1200, höchstens aber 2000 Quadratmeter. Alles darüber wäre abgabepflichtig. (lcm)
Während viele Gemeinden eine Abgabe zwischen 20 und 40 Prozent ansetzten, entschieden sich einige Gemeinden dafür, auf den Mehrwertausgleich zu verzichten. So etwa Russikon und Egg. In beiden Gemeinden war eine Abgabe von 40 Prozent geplant, doch die Gemeindeversammlung folgte Änderungsanträgen, die eine Festsetzung auf 0 Prozent forderten.
Baudirektion intervenierte
Kurz bevor auch in Grüningen das Geschäft anstand, wurden sämtliche Gemeinden per Kreisschreiben der Baudirektion zurückgepfiffen: Ein Bundesgerichtsurteil vom Frühling 2022 verbiete den kompletten Verzicht auf die Abgabe.
Die Entscheide in Egg und Russikon wurden in der Folge vom Kanton für ungültig erklärt. Sowohl der Russiker als auch der Egger Gemeindeschreiber sprachen damals von einem «Riesenfrust» und einer «völlig wirren Geschichte». Sie befürchteten, die Vorlage noch einmal überarbeiten und vors Volk bringen zu müssen.
Neben den beiden Oberländer Gemeinden hatten kantonsweit bereits fünf weitere einen Verzicht festgesetzt.
Neue Entscheide auf Bundesebene
Im März dieses Jahrs folgte die Kehrtwende. Denn mittlerweile hat das Bundesparlament in der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eine Anpassung vorgenommen, sodass eine Mehrwertabgabe von 0 Prozent doch erlaubt ist.
Eine Möglichkeit, welche die Gemeinde Russikon nun am Schopf packt. «Die an der Gemeindeversammlung festgesetzte Vorlage ‹Teilrevision BZO› wurde nun nochmals zur Genehmigung an die Baudirektion eingereicht», heisst es im neusten Gemeinderatsbericht. «Eine erneute Behandlung durch die Gemeindeversammlung ist nicht notwendig.»
Auch aus Egg hat die Baudirektion mittlerweile Post erhalten. «Wir haben unsere Teilrevision der BZO erneut eingereicht und warten nun auf den positiven Bescheid», sagt Gemeindeschreiber Tobias Zerobin auf Anfrage.
Der befürchtete Zusatzaufwand sei damit ausgeblieben. «Wir haben abgewartet, bis weitere Entscheide gefällt werden, und warten nun erneut, bis der Beschluss der Gemeindeversammlung genehmigt wird – einfach später als vorgesehen.»
Derweil ist das Thema Mehrwertausgleich noch nicht in allen Gemeinden abgeschlossen. Bis zum 1. März 2025 bleibt schliesslich noch etwas Zeit. So wird etwa in der Gemeinde Maur an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni über die Festsetzung entschieden. Der Gemeinderat hat eine Abgabe von 40 Prozent beantragt. In Inseraten der Gemeindezeitung «Maurmer Post» wurden jedoch schon Stimmen laut, die sich für einen kompletten Verzicht aussprechen – mittlerweile ganz legal.
