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Kantonsrat aus Wetzikon will die Schonfrist für Pilze abschaffen

Das Pilzesammeln ist vom 1. bis 10. Tag von jedem Monat verboten. Nun möchte das ein Kantonsrat aus Wetzikon ändern.

Kantonsrat Stephan Weber zeigt eine Stelle im Wald, wo normalerweise Pilze zu finden sind.

Foto: Jan Gubser

Kantonsrat aus Wetzikon will die Schonfrist für Pilze abschaffen

Vorstoss eingereicht

Pilzfans dürfen im Kanton Zürich Pilze erst ab dem 11. Tag jedes Monats sammeln, um die Natur zu schonen. Das könnte sich schon bald ändern.

Ein sommerlicher Abend im Wald in Wetzikon: Die Sonne schimmert zwischen den Blättern und Ästen hindurch. Die Temperatur ist angenehm warm. Zurzeit lassen sich kaum Pilze im Wald finden.

Dennoch zeigt der Wetziker Stephan Weber, FDP-Kantonsrat, eine Stelle, wo man im Herbst Pilze finden könnte. «Die besten Orte zum Pilze sammeln verrate ich nicht», sagt Weber mit einem Schmunzeln. In der Hochsaison sammelt er gerne Eierschwämme, Steinpilze, Maronenröhrlinge und Kratharellen – seinen Lieblingspilz.

Wann wachsen Pilze?

Die meisten Pilze sieht man erst im Spätsommer und Herbst. Im Idealfall benötigen sie erst eine hohe Feuchtigkeit. Wenn es über mehrere Tage regnet und die Temperaturen wieder hochgehen, stehen die Chancen am besten, Pilze im Wald anzutreffen.

Nun hat der Wetziker Kantonsrat einen Vorstoss eingereicht. Er möchte mit Christoph Ziegler (GLP) aus Elgg und Tumasch Mischol (SVP) aus Hombrechtikon die Schonzeit für Pilze abschaffen. Denn im Kanton Zürich ist das Pilze sammeln Anfang Monat zwischen dem 1. und 10. jeweils verboten. Dadurch sollen sich die Pilze erholen können.

Die Erholung der Natur

Weber findet, dass diese Schonzeit nicht mehr zeitgemäss sei. «Anfang September und Oktober sind ideale Zeitpunkte fürs Sammeln», sagt Weber. Zudem zeige eine Studie, dass die Pilze die Schonzeit nicht benötigten. Er bezieht sich auf eine Antwort des Zürcher Regierungsrats auf eine Anfrage aus dem Parlament.

Tatsächlich gibt es eine Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Diese zeigt, dass die Schonfrist wirkungslos ist. In einem 30-jährigen Versuch haben die Forschenden dafür zwei Flächen beobachtet. Bei der einen ernteten sie Pilze, bei der anderen nicht. Das Resultat: Auf beiden Böden wuchsen gleich viele Pilze nach.

«Ausserdem halten Pilzsammler der Natur Sorge. Wir gehen immer langsam und sorgsam durch den Wald», so Weber. Vielmehr würden die Natur und die Tiere durch die Menschen gestört, die schnell und laut durch die Wälder ziehen.

Anderer Kanton, andere Regeln

Wann und wie viele Pilze gesammelt werden dürfen, bestimmt jeder Kanton für sich. Schweizweit kennen noch fünf Kantone eine Schonfrist. Bei fast allen ist geregelt, wie viele Pilze die Pilzfans sammeln dürfen. In der Regel sind das ein bis zwei Kilogramm pro Person und Tag. Im Kanton Zürich beschränkt sich das Maximalgewicht auf ein Kilo.

Eine Karte zeigt, dass die Pilzbestimmungen im Kanton Zürich strikter sind.
Die rote Fläche zeigt die Kantone mit strengen, gelb die mit milden und grün die mit sehr wenig Regeln.

Wenn im Kanton Zürich das Sammeln von Pilzen verboten ist, könnte man theoretisch in einen anderen Kanton gehen. Weber macht das selbst nicht. Er kennt auch niemand, der das machen würde. Allerdings merke er schon, dass jeweils am 11. Tag des Monats mehr Leute unterwegs seien.

Xaver Schmid ist Pilzkontrolleur in Wetzikon und sagt, dass eine einheitliche Regelung besser wäre: «Die Schonzeit nützt nicht viel, aber das sehen nicht alle so.» Er fände es allerdings sinnvoll, wenn man auch mal ein paar Pilze stehen lässt.

Pilzkontrolle in Wetzikon

Die Pilzkontrollstelle in Wetzikon ist die grösste der Region. Hier kommen maximal 500 bis 800 Personen pro Jahr vorbei, um die gesammelten Pilze zu kontrollieren. Das hängt davon ab, ob es auch viele Pilze zu sammeln gab. Das wiederum hängt vom Wetter ab.

Regierungsrat muss entscheiden

Am 27. Mai hat Weber das Postulat mit den Parlamentskollegen eingereicht. Nun kann der Regierungsrat entscheiden, ob er das Postulat annehmen möchte. In diesem Fall wäre der Regierungsrat dazu verpflichtet, binnen zweier Jahre einen Bericht zu erstellen. Dieser zeigt, wie die Schonzeit abgeschafft werden kann. Lehnt er den Vorstoss jedoch ab, hat der Kantonsrat das letzte Wort.

Und trotzdem: Selbst wenn der Kantonsrat dem Postulat zustimmt, ändert sich an den Regeln fürs Pilze sammeln vorerst nichts. Da es sich um eine Verordnung und kein Gesetz handelt, darf der Regierungsrat selbständig entscheiden, ob er das Sammeln von Pilzen das ganze Jahr erlauben möchte.

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