Uster stellt Weichen für Stadtentwicklung – Richtplan geht ins Parlament
Planung für die Zukunft
Nach Verzögerungen hat der Stadtrat den kommunalen Richtplan an den Gemeinderat überwiesen. 1200 von 2700 Anträgen wurden in der Überarbeitung berücksichtigt.
Die kommunale Richt- und Nutzungsplanung der Stadt Uster ist mittlerweile 40 Jahre alt. Dass sie sich bewährt habe, würden neben der prosperierenden Entwicklung namentlich der Wakkerpreis (2001) und der Schulthess-Gartenpreis des Schweizer Heimatschutzes (2014) belegen. Dies schreibt der Stadtrat in seiner Weisung an den Gemeinderat zur Gesamtrevision des kommunalen Richtplans.
Der Gemeinderat wird sich voraussichtlich im Januar 2025 mit dem neuen Richtplan befassen. Im ursprünglichen Timing hätte dies schon im Sommer 2023 geschehen sollen.
200 Rückmeldungen mit 2700 Anträgen
Dass dieser Zeitplan nicht einzuhalten war, wurde früh klar: Nachdem der Entwurf im November 2022 öffentlich aufgelegt und die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen worden war, gingen rund 200 Rückmeldungen mit mehr als 2700 Anträgen aus der Bevölkerung sowie von Parteien und Organisationen ein.
640 Anträge wurden vollständig und 558 Anträge teilweise berücksichtigt. 1547 Anträge konnten nicht integriert werden. Im Bericht zu den Einwendungen wird der Entscheid des Stadtrats zu jedem Antrag begründet.
Mehr als ein Drittel der unberücksichtigten Anträge entspreche zwar den Zielen des Stadtrats, schreibt die Stadt Uster in einer Mitteilung. Allerdings sei der Richtplan nicht das richtige Instrument, oder das Anliegen sei bereits an anderer Stelle im Richtplan enthalten. «Der Stadtrat ist erfreut, dass die Bevölkerung rege von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht hat und sich aktiv an der zukünftigen Stadtentwicklung beteiligt», hält Stadtrat Stefan Feldmann (SP), Abteilungsvorsteher Bau, fest.

Der vorliegende Richtplan basiert auf der Strategie «Uster 2030», dem Stadtentwicklungskonzept (Stek) und dem Massnahmenplan Klima. Er ist in vier Teilrichtpläne gegliedert (Siedlung, Landschaft, Mobilität, öffentliche Bauten und Anlagen) und weist verschiedene Stossrichtungen auf:
- Die Siedlungsentwicklung findet mehrheitlich im Bestand statt und richtet sich nach innen.
Uster will (und muss) die Voraussetzungen schaffen, dass bis 2035 42’000 Menschen in Uster wohnen und rund 20’000 Arbeitsplätze bestehen. Dies soll durch die gebietsweise Verdichtung im Westen der Stadt erfolgen. - Usters bauliches Erbe wird bewahrt, und bestehende Qualitäten werden gestärkt.
Die im Stek ermittelten Identitäten und Qualitäten der Ustermer Ortsteile und Aussenwachten werden gewahrt, die Ortsbilder geschützt. - Die Voraussetzungen von Uster für ein langfristig angenehmes Stadtklima werden genutzt.
Die Richtplanung berücksichtigt die heute vorhandenen Kaltluftströme und fördert die klimawirksame Gestaltung von Freiräumen und Strassenräumen. - Die wertvollen Landschaftsräume in und um Uster werden erhalten und gestärkt.
Wenn die Bevölkerung und die Anzahl Arbeitsplätze wachsen, steigt auch der Druck auf die Erholungsräume. Zur Schonung der Landschaft werden mit dem Richtplan die Erholungsnutzungen auf die siedlungsbezogenen Freiräume und die Landschaftskammern Seefeld und Nänikon konzentriert. - Die Stadtnatur ist Teil der Siedlungsentwicklung.
Wichtige Freiräume und Vernetzungskorridore im Siedlungsgebiet werden im Richtplan ausgewiesen. Neben ihrer Funktion als Naherholungsgebiete leisten sie einen wichtigen Beitrag für ein angenehmes Lokalklima und eine intakte Stadtnatur. - Uster bleibt eine Stadt der kurzen Wege mit polyzentralen Strukturen.
Die Nutzungsstruktur von Uster soll ausgewogen bleiben: Neben Arbeitsschwerpunkten werden Zentren und Subzentren definiert, die eine wichtige Rolle im Stadtgefüge einnehmen. - Fussgänger-, Velo- und ÖV-Infrastruktur werden gestärkt.
Attraktive Fuss- und Veloverbindungen werden ebenso im Richtplan verankert wie Massnahmen zur Beschleunigung und Stabilisierung des öffentlichen Verkehrs. - Uster bleibt ein attraktiver, gut erschlossener Wirtschaftsstandort.
Das Zentrum von Uster soll als Dienstleistungsstandort gestärkt werden. Hier wird eine hohe Arbeitsplatzdichte angestrebt. Daneben sichert der Teilplan Siedlung mit den Einträgen von Arbeitsparks, Industrie- und Gewerbeparks und Mischgebieten die bestehenden Arbeitsplatzgebiete.
«Der Richtplan stellt die Weichen für eine Stärkung des Stadtzentrums und ein gezieltes Wachstum an geeigneten Lagen», wird Stadtrat Feldmann zitiert. «Die wichtigen Ortsbilder sollen erhalten bleiben.»
Nun ist die Legislative am Zug. Der Richtplan wird voraussichtlich Thema an der Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2025. Der Gemeinderat kann über alle Inhalte diskutieren und Anpassungen vornehmen. Er setzt den Richtplan am Schluss behördenverbindlich fest.
Genehmigt anschliessend der Kanton die kommunale Richtplanung, folgt in einer nächsten Phase die Anpassung der Bau- und Zonenordnung.
