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Politik

Und wen wählen Sie ins Präsidium fürs Bezirksgericht Pfäffikon?

Die Wahl zur Präsidentin des Bezirksgerichts Pfäffikon geht in die zweite Runde. Wieso, weshalb warum? Einfach erklärt.

Und wen wählen Sie ins Präsidium fürs Bezirksgericht Pfäffikon?

Zweiter Wahlgang

Am 9. Juni kommt es zum Zweikampf zwischen Margrit Sigrist-Tanner und Yvonne Mauz. Die beiden Juristinnen werden bereits als vollamtliche Richterinnen fungieren. Es bleibt noch, die Präsidentin zu wählen.

Die Wahl zum Präsidium des Bezirksgerichts Pfäffikon geht am 9. Juni in die zweite Runde. Der Bezirksrichter und Gerichtspräsident Thomas Rehm ist letzten Herbst überraschend gestorben. Darum muss ein Ersatz für die restliche Amtsdauer bis 2026 gewählt werden.

Im Bezirksgericht Pfäffikon gibt es zwei Vollzeitstellen, also zwei Richterinnen oder Richter, die in einem 100-Prozent-Pensum arbeiten, und vier Teilzeitstellen. Mit dem Tod von Thomas Rehm sind also gleich zwei Funktionen frei geworden: zum einen die Funktion als Präsident, zum anderen eine Vollzeitstelle als Richter.

Und nur wer eine Vollzeitstelle am Bezirksgericht innehat, darf auch als Präsidentin oder Präsident gewählt werden. Dementsprechend wurde beim ersten Wahlgang am 3. März auch über zwei Dinge abgestimmt:

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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