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Und wen wählen Sie ins Präsidium fürs Bezirksgericht Pfäffikon?

Die Wahl zur Präsidentin des Bezirksgerichts Pfäffikon geht in die zweite Runde. Wieso, weshalb warum? Einfach erklärt.

Die zwei Kandidatinnen fürs Präsidium des Bezirksgerichts Pfäffikon: Margrit Sigrist-Tanner (EVP) und Yvonne Mauz (SP).

Fotos: PD

Und wen wählen Sie ins Präsidium fürs Bezirksgericht Pfäffikon?

Zweiter Wahlgang

Am 9. Juni kommt es zum Zweikampf zwischen Margrit Sigrist-Tanner und Yvonne Mauz. Die beiden Juristinnen werden bereits als vollamtliche Richterinnen fungieren. Es bleibt noch, die Präsidentin zu wählen.

Die Wahl zum Präsidium des Bezirksgerichts Pfäffikon geht am 9. Juni in die zweite Runde. Der Bezirksrichter und Gerichtspräsident Thomas Rehm ist letzten Herbst überraschend gestorben. Darum muss ein Ersatz für die restliche Amtsdauer bis 2026 gewählt werden.

Im Bezirksgericht Pfäffikon gibt es zwei Vollzeitstellen, also zwei Richterinnen oder Richter, die in einem 100-Prozent-Pensum arbeiten, und vier Teilzeitstellen. Mit dem Tod von Thomas Rehm sind also gleich zwei Funktionen frei geworden: zum einen die Funktion als Präsident, zum anderen eine Vollzeitstelle als Richter.

Und nur wer eine Vollzeitstelle am Bezirksgericht innehat, darf auch als Präsidentin oder Präsident gewählt werden. Dementsprechend wurde beim ersten Wahlgang am 3. März auch über zwei Dinge abgestimmt:

1. Ersatzwahl Bezirksgericht Pfäffikon für den Rest der Amtsdauer 2020 bis 2026, also die Stelle als Vollzeitrichterin.

2. Wahl der Präsidentin des Bezirksgerichts Pfäffikon.

Im Rennen waren damals Yvonne Mauz (SP), Margrit Sigrist-Tanner (EVP) und Emina Casparis (FDP). Mauz arbeitet seit 19 Jahren am Bezirksgericht Pfäffikon und ist die Vizepräsidentin – bis jemand als Ersatz von Rehm gewählt wird, übernimmt sie dort das Ruder. Sigrist-Tanner ist Co-Vizepräsidentin und Richterin am Bezirksgericht Hinwil sowie Ersatzrichterin am Zürcher Obergericht, und Casparis ist Richterin am Bezirksgericht Pfäffikon in einem Teilzeitpensum.

Bei der Wahl für eine neue Vollzeitrichterin setzte sich Sigrist-Tanner mit 7364 Stimmen gegen Casparis durch, die 7040 Stimmen holte. Wieso traten nur Sigrist-Tanner und Casparis gegeneinander an? Weil es sich um die Besetzung der übrig gebliebenen Vollzeitstelle handelte – die andere ist ja bereits von Mauz belegt.

Bei der Präsidiumswahl kandidierte dann auch Mauz. Die amtierende Richterin holte auch am meisten Stimmen – mit 5551 verpasste sie aber das absolute Mehr.

Hinter ihr platzierten sich Casparis mit 4378 Stimmen und Sigrist-Tanner mit 4321 Stimmen. Da jedoch nur ein gewähltes vollamtliches Mitglied des Gerichts als Präsident oder Präsidentin infrage kommt, steht bei Casparis auf dem offiziellen Wahlergebnis: «nicht wählbar».

Wahlergebnis zur Präsidiumswahl ans Bezirksgericht in Pfäffikon.
Das Wahlergebnis zur Präsidiumswahl ans Bezirksgericht in Pfäffikon.

Casparis kann deshalb beim zweiten Wahlgang im Juni nicht teilnehmen – ein Umstand, der bei einigen Wählerinnen und Wählern für Verwirrung sorgt. Darauf deuten beispielsweise zahlreiche Leserbriefe hin.

Am 9. Juni dürfen die Stimmberechtigten im Bezirk Pfäffikon also nochmals an die Urne. Es kommt zu einem Zweikampf zwischen Mauz und Sigrist-Tanner. Eine der beiden Juristinnen wird im Anschluss die Aufgabe der Präsidentin übernehmen.

Die Präsidentin führt das Gericht

Das Präsidium trägt im Gericht die höchste Verantwortung – neben dem Amt als Richterin oder Richter. Dabei ist das Gericht wie ein gewöhnlicher Betrieb zu verstehen: Die Präsidentin oder der Präsident muss diesen führen. Dazu gehören Aufgaben aus dem Personalwesen, der Administration und dem Rechnungswesen. Der leitende Gerichtsschreiber und die Vizepräsidentin – wie im Fall des Pfäffiker Gerichts – assistieren dabei.

Die Vizepräsidentin eines Gerichts wird nicht vom Volk gewählt, sondern gerichtsintern. Tatsächlich sei dies in Pfäffikon in der jüngeren Vergangenheit ganz pragmatisch angegangen worden, erklärt Michael Schulze, leitender Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Pfäffikon: Wer ist nach der Präsidentin oder dem Präsidenten am meisten vor Ort? In Pfäffikon ist das die zweite Vollzeitstelle.

«Den grösseren Teil der Arbeit des Präsidenten oder der Präsidentin machen die Fälle aus, die er oder sie als Richter betreut», sagt Schulze. «Die Zeit, die in die Führung des Betriebs zu investieren ist, variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darf aber insgesamt ebenfalls nicht unterschätzt werden.» Hinzu kommt, dass die Präsidentin das Gericht in der Öffentlichkeit vertritt, dazu gehören Pressearbeit oder auch der Austausch mit anderen Behörden.

Was, wenn Mauz gewinnt?

In ihrer Kampagne als Präsidentin setzt Mauz auf ihre Erfahrung im Bezirksgericht Pfäffikon – die 19 Jahre als Vizepräsidentin.

«Für mich ist die Kontinuität das Wichtigste, und darum möchte ich dieses Präsidium antreten», sagt sie. Damit bezieht sie sich auf das Wohl der Klientinnen und Klienten des Gerichts. «Es ist wichtig, dass sich die Prozesse nicht verzögern und die betroffenen Personen nicht unter diesem Wechsel leiden.» Die Gerichte seien tendenziell überlastet. Ein Entscheid dauere darum entsprechend. Mit ihrer Kandidatur möchte Mauz einer zusätzlichen Überbelastung entgegenwirken.

In Pension zu gehen, war für mich nach dem Tod des Gerichtspräsidenten kein Thema. Das Wahlergebnis hat mich motiviert, zu bleiben.

Yvonne Mauz

Vizepräsidentin und Richterin am Bezirksgericht Pfäffikon (SP)

Dass sie die meisten Stimmen bei der Wahl zum Präsidium erhalten hat, ist für sie eine klare Aufforderung, auch im zweiten Wahlgang zu kandidieren, und eine Bestätigung der Stimmberechtigten. «Hätte ich schlecht abgeschnitten, so wäre ich vielleicht nicht mehr angetreten», sagt sie. «Ich hätte mir auch überlegen können, in Pension zu gehen, aber ich sehe, dass diese Zeit für mich noch nicht gekommen ist.»

Noch. Denn voraussichtlich 2025 tritt im Kanton eine Gesetzesänderung in Kraft. Ab dem 68. Lebensjahr müssen alle Richterinnen und Richter auf Ende des Geburtsmonats aus ihrem Amt zurücktreten.

Mauz nimmt den möglichen Rücktritt im Spätherbst 2025 in Kauf. Sie fände es schön, wenn sie die restliche Amtsdauer beenden dürfte, doch ein Problem sehe sie darin nicht.

«Ich würde nie in einen Verein gehen und mich dort gleich als Präsidentin profilieren wollen. Man muss das Umfeld erst kennen. Diese eineinhalb Jahre, die mir möglicherweise noch im Gericht bleiben, sind eine gute Zeitspanne, damit sich Margrit Sigrist-Tanner im neuen Umfeld zurechtfinden kann.»

Wieso will Sigrist-Tanner gewinnen?

Das sieht Sigrist-Tanner anders. «Wir sind beide kompetente Richterinnen, doch hier spielt das Alter nun mal eine grosse Rolle», sagt sie. «Sollte Frau Mauz gewählt werden, so stehen wir wahrscheinlich im Herbst 2025 wieder vor einer Wahl fürs Präsidium.»

Ein Aspekt der Kandidatur von Sigrist-Tanner ist die Langfristigkeit, die sie mitbringen kann. Denn sie ist elf Jahre jünger als ihre Konkurrentin. «Ich kann diese Amtsdauer beenden und die nächste übernehmen», sagt Sigrist-Tanner. «Wäre Frau Mauz beispielsweise jünger gewesen, dann hätte ich wahrscheinlich nicht kandidiert.»

Als sie im März die Wahl als vollamtliche Richterin ans Bezirksgericht Pfäffikon schaffte, musste sie sich überlegen, ob sie überhaupt das Gericht wechseln will. Denn Sigrist-Tanner ist Co-Vizepräsidentin und Richterin am Bezirksgericht Hinwil. «Ich habe einen tiefen Bezug zu Hinwil, denn dort bin ich aufgewachsen. Doch ich lebe seit über 20 Jahren in Pfäffikon, also fühle ich mich auch hier zu Hause», sagt sie.

Ich werde diese Herausforderung annehmen und meine Erfahrungen einbringen.

Margrit Sigrist-Tanner

Co-Vizepräsidentin und Richterin am Bezirksgericht Hinwil, Ersatzrichterin am Zürcher Obergericht (EVP)

Sie freue sich, mit dem neuen Amt als Richterin in Pfäffikon ihre Komfortzone zu verlassen und sich neuen Herausforderungen zu stellen. «Wenn ich zur Präsidentin des Bezirksgerichts gewählt werde, dann sehe ich das als Chance für das Gericht. Ich kann neue Impulse einbringen und kenne auch die Sichtweise der höheren Instanz auf der Bezirksgerichtsebene», sagt Sigrist-Tanner.

Um die Einarbeitung macht sich Sigrist-Tanner keine Sorgen. «Ich werde sowieso eine neue Stelle antreten und muss mich in jedem Fall, als Präsidentin oder nicht, in die Verfahren neu einlesen. Ich werde mich schnell zurechtfinden», sagt Sigrist-Tanner.

Die Gepflogenheiten an einem Gericht

Zur Kandidatur stehen zwei Richterinnen, die verschiedene Expertisen aufweisen. So oder so könnte sich das Ergebnis am Ende der Amtsdauer 2026 wieder ändern. Denn nach jeder Amtsdauer sind neue Kandidaturen möglich.

«Normalerweise geschieht das aber nur bei einer Vakanz. Amtierende Richter, die sich zur Wiederwahl stellen, werden in aller Regel nicht angegriffen», erklärt Gerichtsschreiber Schulze.

Aber wieso muss man für die zwei Jährchen noch jemanden wählen?

Die Schweiz rühmt sich ihrer direkten Demokratie, also ist es nicht verwunderlich, dass zu vielem die Stimme des Volks hinzugezogen wird. So müssen eben auch Richterinnen und Richter sowie die Präsidentin oder der Präsident des Bezirksgerichts gewählt werden.

Und zwei Jahre in einem Gericht sind eine lange Zeit. «Zwei Jahre sind immerhin ein Drittel der eigentlichen Amtsdauer. Wäre der Zeitraum zum Beispiel wenige Monate gewesen, dann wäre das eine andere Sache», sagt Gerichtsschreiber Schulze.

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