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Das sagt der Stadtrat zum Lohnsystem in Uster

Wem wird was an Lohn gezahlt und wie viel? Der Stadtrat beantwortet Fragen zum Lohnsystem im und ausser Haus –mal mehr mal weniger ausführlich.

Wie viele Menschen sind in Uster von Armut betroffen oder brauchen Ergänzungsleistungen?

Foto: Fotolia

Das sagt der Stadtrat zum Lohnsystem in Uster

Fragen zu Mindestlohn und Existenzminimum

Das Gremium beantwortet Fragen zum Einkommen der Bevölkerung. Die eingereichte Interpellation trägt den Namen «Löhne zum Leben in der Stadt Uster». Dieses Bild zeichnet der Stadtrat auf.

«Erwerbstätigkeit, selbst eine 100-prozentige, schützt vor Armut nicht», heisst es in der Interpellation, die von Nina Nussbaumer (SP), Tanja Göldi (SP) und Balthasar Thalmann (SP) eingereicht wurde.

Der Anteil der Erwerbstätigen, die mit einem Einkommen unterhalb der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) zurechtkommen müssten, liege bei 7,5 Prozent, heisst es in der Interpellation. In Tieflohnbranchen, wie beispielsweise dem Detailhandel, in der Reinigung oder in der Gastronomie, erhielten Menschen teilweise nur um die 4000 Franken für eine Vollzeitstelle. Die Erstunterzeichnenden konfrontierten den Stadtrat deswegen mit Fragen zum internen und externen Lohnsystem.

Kennzahlen sind dem Stadtrat nicht bekannt

Die drei Unterzeichnenden erkundigten sich nach Kennzahlen bezüglich Tieflöhnen und Erwerbsarmut in Uster. Dieser könne aber höchstens Vermutungen anstellen, die auf keine Grundlage gestützt seien. Lediglich die Caritas habe initiiert, dass sich einzelne Kantone und Städte dieser Fragestellung annähmen und ein «Armutsmonitoring» erstellen liessen – anhand von Steuerdaten und einer ergänzenden Befragung.

Das Monitoring sei jedoch kostenintensiv, antwortet der Stadtrat, und müsse in einer gewissen Regelmässigkeit durchgeführt werden. Dafür wäre ein Auftrag des Gemeinderats inklusive Kostengutsprache notwendig. Kennzahlen gebe es darum keine.

Mindestlohn städtischer Angestellten liegt über dem des Kantons

Weiter erkundigten sich die Unterzeichnenden nach dem Mindestlohn für die Angestellten der Stadt. Das Lohnsystem umfasse 24 Lohnklassen, jede dieser sei in 29 Stufen unterteilt, so der Stadtrat. Die tiefste Lohnstufe gebe den Mindestlohn vor, der zurzeit 50’396 Franken brutto pro Jahr betrage – 13. Monatslohn inbegriffen.

Aktuell liege der tiefste Lohn in der Stadt bei 56’225 Franken pro Jahr. Das heisst, dass der mögliche Mindestlohn zurzeit nicht ausgeschöpft ist. Die Stadt Uster orientiere sich zudem am Lohnsystem des Kantons, wo der Mindestlohn der Angestellten 49’404 Franken betrage.

Mindestlöhne der Auftragnehmer

Und wie sieht es bei externen Mindestlöhnen aus? Denn die Stadt Uster ist nicht nur Arbeitgeberin, sondern vergibt auch Aufträge an externe Betriebe, wie beispielsweise Reinigungsfirmen. Zudem sei sie bei der Energie Uster AG Alleinaktionärin und beim Spital Hauptaktionärin, hiess es in der Interpellation.

Der Stadtrat antwortet, dass Uster sich bei der Ausschreibung von Leistungen an die aktuell geltende kantonale Submissionsverordnung, die die Einzelheiten für die Vergabe von Aufträgen regle, halte. Bei Ausschreibungen würden die Betriebe aufgefordert darzulegen, ob die ausgeübte Tätigkeit branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalte.

Weiter müssten die externen Unternehmen zudem beantworten, ob sie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, also die Gleichbehandlung von Frau und Mann, einhielten und ob sie sich bereit erklärten, auch die Subunternehmen auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und -bedingungen zu verpflichten.

Keine gesetzliche Grundlage

Weiter erklärt der Stadtrat, dass die Aktien der Energie Uster AG sich zu 100 Prozent im Besitz der Stadt befänden, der Stadtrat eine Aufsichtsfunktion wahrnehme, obwohl die Aktiengesellschaft eigenständig sei. Somit stelle die Stadt keine Anforderungen an die Energie Uster AG betreffend Mindestlöhne oder die von ihr beauftragen Firmen.

Da die bezahlten Mindestlöhne der Energie Uster AG deutlich über den in der Besoldungstabelle der Stadt Uster aufgelisteten Mindestlöhnen liegen und die Energie Uster AG die Submissionsrichtlinien der Stadt Uster und somit auch die kantonale Submissionsverordnung für die Vergabe von Aufträgen an Dritte anwendet, sieht der Stadtrat keinen Bedarf, in die unternehmerische Freiheit der Energie Uster AG einzugreifen. Für solche Massnahmen würde zudem eine gesetzliche Grundlage fehlen.

Beim Spital Uster zählt die Stadt neben neun weiteren Gemeinden zu den Aktionären. Somit hat sie nicht das Recht, in die Lohnpolitik des Spitals einzugreifen.

Beanspruchte Sozialhilfe

«Wie viele Menschen sind in der Stadt Uster ergänzend zur Erwerbstätigkeit in der Sozialhilfe?», lautet die letzte Frage der Interpellation. Der Stadtrat sagt, dass von rund 590 Personen, die 2023 gesamthaft von der Sozialberatung betreut wurden, Anfang dieses Jahrs 260 Personen über ein Erwerbseinkommen verfügten. 102 davon seien Minderjährige, die sich noch in einer Ausbildung befänden.

Zwei oder drei der restlichen 150 Personen seien zu 80 bis 100 Prozent erwerbstätig. Alle übrigen erwerbstätigen Personen sind in einem geringeren Arbeitspensum tätig, selbständig oder in einer Anstellung auf Abruf. Die Zahlen seien aber einem ständigen Wandel unterworfen.

Erwerbstätige Personen, die keine Sozialhilfe bezögen, obwohl ihr Erwerbseinkommen unter dem sozialrechtlichen Existenzminimum liege, könnten ohne Armutsmonitoring nicht erfasst werden, so der Stadtrat.

Bei der Asyl- und Flüchtlingskoordination (AFK) wurden Ende Dezember 2023 gesamthaft 395 Personen betreut. Von diesen Personen verfügten 234 über eine Erwerbstätigkeit, wobei 90 Personen noch minderjährig seien und sich in einer Ausbildung befänden. Keine dieser Personen verfüge aktuell über ein Erwerbspensum von 80 Prozent oder mehr. Auch diese Zahlen variierten, so der Stadtrat.

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