Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Politik

Bezirksrat durchkreuzt Umzugspläne des Sozialdiensts Pfäffikon

Der Bezirksrat stoppt die Pläne des Sozialdiensts Pfäffikon. Dieser könnte den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Tut er aber nicht. Die Gründe.

An der Sophie-Guyer-Strasse in Pfäffikon ist bereits ein Teil des Sozialdiensts untergebracht. Der Zweckverband möchte die Berufsbeistände im (noch leer stehenden) oberen Stockwerk unterbringen.

Foto: Sandro Compagno

Bezirksrat durchkreuzt Umzugspläne des Sozialdiensts Pfäffikon

Rekurs gutgeheissen

Der Sozialdienst des Bezirks Pfäffikon darf vorderhand nicht umziehen. Nun ist erneut die Stimmbevölkerung gefragt.

Bis auf Weiteres werden keine Zügelwagen vor dem Bezirksgebäude an der Hörnlistrasse 71 vorfahren und das Mobiliar und die Akten der dort tätigen Berufsbeistände an die Sophie-Guyer-Strasse 9 transportieren. Der Bezirksrat Pfäffikon hat den Stimmrechtsrekurs von Daniel Huber, dem Fraktionspräsidenten der SVP Illnau-Effretikon, gegen den entsprechenden Beschluss des Zweckverbands Soziales Bezirk Pfäffikon gutgeheissen.

Darum geht es

Über den Zweckverband Soziales Bezirk Pfäffikon erfüllen die zehn Gemeinden des Bezirks die Gemeindeaufgaben des Sozialdiensts.

Im Februar 2020 hatte die Stimmbevölkerung des Bezirks einen jährlich wiederkehrenden Kredit über 320’000 Franken für die geplante Zentralisierung des Sozialdiensts an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon klar verworfen.

Nachdem kein alternativer Standort gefunden werden konnte, hat der Zweckverband Soziales im Jahr 2023 einen erneuten Versuch unternommen, seine Behörde am Standort Sophie-Guyer-Strasse zusammenzulegen. Dort sind seit 2021 bereits verschiedene Bereiche der Behörde untergebracht.

Die Exekutiven der zehn Gemeinden im Bezirk haben dem jährlichen Kredit von rund 67’000 Franken, der dem Umzug zugrunde liegt, im Herbst 2023 mit 6 zu 4 Stimmen zugestimmt.

Der Effrektiker Lokalpolitiker hatte gegen den jährlich wiederkehrenden Kredit von 66’947 Franken für den Ausbau und die Miete des neuen Standorts den Bezirksrat angerufen. Er machte geltend, dass die Zuständigkeit für diesen Kredit aufgrund der Höhe nicht bei den Gemeindeexekutiven des Zweckverbands liege, sondern bei der Stimmbevölkerung.

Dazu muss man wissen, dass die Grenze eines jährlich wiederkehrenden Kredits, den die Zweckverbandsgemeinden beschliessen dürfen, eigentlich bei 120’000 Franken liegt. Man spricht hier von einem sogenannten Verpflichtungskredit. Er setzt einen Höchstbetrag fest, bis zu dem eine Exekutive finanzielle Verpflichtungen für ein bestimmtes Vorhaben eingehen kann.

Doch der Bezirksrat stellt sich auf den Standpunkt, dass der Kredit nicht losgelöst vom übrigen Dienst betrachtet werden darf. Und dieser ist bereits seit 2021 an der Sophie-Guyer-Strasse 9 eingemietet. Es geht also nicht um 66’947 Franken für den Umzug der Berufsbeistände, sondern um den Gesamtbetrag inklusive der bisherigen Mietkosten an der Sophie-Guyer-Strasse. Und da dieser deutlich über 120’000 Franken liegt, braucht es einen Volksentscheid.

«Durch den Umzug würden Miet- und Investitionskosten anfallen, die einen Verpflichtungskredit benötigen, der die Finanzkompetenz der Verbandsgemeinden übersteigt», hält der Bezirksrat unter dem Präsidium von Erkan Metschli-Roth (GLP) fest.

Verstoss gegen das «Zerstückelungsverbot»

Seit 2021 sind im Erdgeschoss des zweistöckigen Bürogebäudes an der Sophie-Guyer-Strasse 9 die Fachstelle Sucht, die Beratungsstelle Junge Erwachsene und die Erwachsenenschutzbehörde untergebracht. «Ausgaben für einen bestimmten Zweck, die zeitlich und sachlich in einem Zusammenhang stehen, sind in denselben Verpflichtungskredit aufzunehmen», schreibt der Bezirksrat in seiner Urteilsbegründung. Juristen sprechen hier von einem «Zerstückelungsverbot».

Der Bezirksrat argumentiert rein finanzrechtlich. Er bezeichnet die Argumente des Zweckverbands als «legitim und plausibel». Erkan Metschli-Roth: «Aber der Zweckverband hat dabei einen Weg beschritten, der finanzrechtlich nicht korrekt ist.»

Es kommt erneut zur Abstimmung

Der Zweckverband Soziales hat die Möglichkeit, das Urteil ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen, wird aber darauf verzichten. Diesen Entscheid haben die 20 Gemeindevertreter an der Vorstandssitzung vom Montag beschlossen – also bevor das Urteil des Bezirksrats publik wurde.

Damit wird das Stimmvolk im Bezirk Pfäffikon über den Kredit und damit die Zusammenlegung der Behörde an einem einzigen Standort befinden können – zum zweiten Mal nach 2020. «Wir senden damit auch ein politisches Signal», sagt Lukas Weiss (GP), Pfäffiker Gemeinderat und Präsident des Zweckverbands. «Wir wollen die Debatte aus den Gerichtssälen zurück in die Politik bringen.»

Voraussichtlich am 24. November werden die Stimmberechtigten der zehn Verbandsgemeinden (Bauma, Fehraltorf, Hittnau, Illnau-Effretikon, Lindau, Pfäffikon, Russikon, Weisslingen, Wila und Wildberg) also erneut über einen jährlich wiederkehrenden Kredit für ihre Sozialbehörde abstimmen.

Noch steht das Obergeschoss des Bürogebäudes an der Sophie-Guyer-Strasse 9 leer. Eine Option zugunsten des Zweckverbands war eigentlich bereits Ende 2023 abgelaufen. Aber der Vermieter wollte den Entscheid des Bezirksrats abwarten, bevor er die Fläche anderweitig vermieten würde. An Lukas Weiss’ Verhandlungsgeschick wird es nun liegen, die Option bis November 2024 zu verlängern.

SVP kritisiert Sozialdienst hart

Vor allem die SVP hatte sich im Abstimmungskampf im Jahr 2020 gegen den jährlich wiederkehrenden Kredit über 320’000 Franken eingesetzt. Entsprechend zeigt sich die Partei in einer Mitteilung zufrieden mit dem Urteil des Bezirksrats.

Gleichzeitig kritisiert die Partei den Sozialdienst Bezirk Pfäffikon scharf und wirft ihm widerrechtliches und undemokratisches Vorgehen im Zusammenhang mit dem Volksentscheid von vor vier Jahren vor: «Es zeugt von einem höchst undemokratischen, wenn nicht arroganten Verhalten, wenn eine Behörde absichtlich und bewusst widerrechtlich die Bevölkerung austrickst.»

Die Verbandsgemeinden und der Vorstand des Zweckverbands hätten «das Vertrauen der Bevölkerung in eine wichtige soziale Institution aufs Massivste verspielt», schreibt die SVP des Bezirks Pfäffikon und fordert personelle Konsequenzen.

Auch müsse die Organisationsstruktur des Verbands überdacht werden. Die SVP fordert, dass der Zweckverband künftig nur noch für die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zuständig sein soll und die Sozialdienste aus dem Verband herausgelöst werden sollen. Eine Rückführung an die Gemeinden solle geprüft werden. Die Bezirkspartei schliesst eine allfällige Volksinitiative zu diesem Thema nicht aus.

«Hocherfreut» nimmt auch Rekurrent Daniel Huber Kenntnis vom Entscheid des Bezirksrats: «Die Demokratie wurde gewahrt, ich habe in allen Belangen vom Bezirksrat recht bekommen.» Der Zweckverband sei mit seiner «Salamitaktik» gescheitert.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns