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Bauma entschlackt Verordnung zur Wasserversorgung

An der Gemeindeversammlung erhielt die Verordnung ein Update. Das neue Gebührenmodell sorgte für einige Fragen.

Die Gemeinde Bauma hat eine neue Verordnung über die Wasserversorgung.

Foto: Eva Kurz

Bauma entschlackt Verordnung zur Wasserversorgung

Politik im Tösstal

An der Gemeindeversammlung in Bauma stimmten die Bürger über die neue Wasserversorgungsverordnung ab. Einige Bürger machten sich Sorgen, dass das neue Modell Anreize für Wasserverbrauch schafft.

Das bestehende Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Bauma hat drei Mankos: Es ist veraltet, zu kompliziert, und könnte etwas gestrafft werden. Zumindest sieht das der Gemeinderat so.

Deshalb hat er an der Gemeindeversammlung vom Montag dem Souverän eine aktualisierte Version vorgestellt. Das bisherige Regelwerk ist gut 16-jährig und zählt stolze 99 Artikel. «Darunter auch viele, die bereits von übergeordnetem Recht geregelt werden», sagte der zuständige Gemeinderat Rudolf Rüegg (parteilos).

In der Erarbeitungsphase hat der Gemeinderat obsolete Artikel gestrichen, überholte Bestimmungen entfernt, Formulierungen konkretisiert. So kommt die neue Version mit nur mehr 74 Artikeln aus.

Preisüberwacher stellt Mehrbelastung fest

Die wichtigsten Änderungen betreffen das Gebührenmodell. Ursprünglich plante die Gemeinde, wie bisher eine Grundgebühr zu erheben, die unabhängig von der Wohnungsgrösse ist.

Eine Prüfung des Preisüberwachers kam jedoch zum Schluss, dass eine solche Regelung vor allem kleine Wohnungen übermässig belasten würde.

Mit dem ursprünglich geplanten Modell hätte ein Einpersonenhaushalt laut den Berechnungen aus Bern im Schnitt über 6 Franken pro Kubikmeter bezahlt. Eine vierköpfige Familie in einem Einfamilienhaus hätte dagegen nur gut 3 Franken bezahlt.

Deshalb arbeitete die Gemeinde ein Preismodell aus, das die Empfehlungen des Preisüberwachers umsetzt und die Grundgebühr nach Wohnungsgrösse abgestuft. Wer in einer Dreizimmerwohnung wohnt, bezahlt so neu 130 Franken pro Jahr, Bewohner eines Einfamilienhauses bezahlen 280 Franken.

Bisher betrug diese Gebühr für beide Wohntypen rund 195 Franken. «Die Grundgebühren für Wohnungen waren bisher eigentlich zu hoch», erläuterte Rüegg, «weil diese meistens in Mehrfamilienhäusern sind, wo nur ein Wasseranschluss nötig ist.»

Im Gegenzug wurde die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser – also tausend Liter – von 2.44 auf 2 Franken gesenkt. Neu sieht die Verordnung vor, dass Grund- und Verbrauchsgebühr jeweils rund die Hälfte des Gesamtertrags ausmachen sollen. «Bisher betrug die Verbrauchsgebühr etwa 60 bis 70 Prozent davon», sagte Rüegg.

Setzt das neue Modell falsche Anreize?

An der Summe der Gebühreneinnahmen soll die neue Aufteilung nichts verändern. Ebenso wenig am Preis: Der auf der Gemeinde-Webseite mitgelieferte Gebührenrechner spuckt für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 186 Kubikmetern unter dem neuen Regime eine Erhöhung von rund 3 Franken aus.

Trotzdem wollte die FDP-Ortspartei lieber nicht daran rütteln. Sie beantragte, dass die Grundgebühren nach wie vor nur ein Drittel des Gesamtertrages ausmachen sollten.

Aus ökologischer und ökonomischer Sicht sei es sinnvoller, die Verbrauchsgebühren höher und die Grundgebühr tiefer zu halten, argumentierte Präsident Rudolf Bertels. «Konsumanreize sind bei natürlichen Ressourcen nicht mehr sinnvoll, auch wenn wir im Tösstal noch genügend Wasser haben.»

Eine Votantin pflichtete Bertels bei und sprach ebenfalls von falschen Anreizen, gerade in Zeiten des Klimawandels. Rudolf Rüegg beschwichtigte. «Ich glaube nicht, dass es Leute gibt, die ihren Garten dann dreimal wässern, nur weil die Verbrauchsgebühr etwas tiefer ist.» Ausserdem habe man noch zwei bisher ungenutzte Quellen, die dereinst genügend Wasser für 1500 neue Einwohner liefern könnten.

Die Stimmberechtigten schickten den Antrag von Bertels mit 15 Ja- zu 43 Nein-Stimmen bachab und genehmigten die neue Verordnung einstimmig. Sie soll per Anfang 2025 zusammen mit der neuen Tarifverordnung in Kraft treten.

Gemeinde plant neues Parkplatzkonzept

Gemeinderätin Heidi Weiss (EVP) stellte am Montagabend das neue Parkplatzkonzept vor, das die Gemeinde im vergangenen Jahr erarbeitet hat. Gründe für ein neues Konzept sind unter anderem die Zunahme des Tourismusverkehrs und die hohe Auslastung der Parkplätze im Zentrum Baumas.

Neu soll zwischen drei verschiedene Parkplatztypen unterschieden werden: Parkplätze im Zentrum, für öffentliche Nutzungen und für den Tourismus. Das Konzept regelt weiter, wo die Parkplätze mittels Gebühren bewirtschaftet werden und wo eine zeitlich begrenzte Parkdauer vorgesehen ist. Die Anwesenden bevorzugten in einer kurzen Umfrage klar die zeitliche Begrenzung. Das Konzept wird nun entsprechend den Vorschlägen angepasst und frühestens Ende Jahr der Gemeindeversammlung unterbreitet.

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