Grünes Licht für strategisch wichtige Liegenschaft
Bubikon stimmt Kauf zu
Eine weitere wichtige Hürde ist genommen: Die Bubiker Stimmbevölkerung hat dem Erwerb des ehemaligen Egli-Hauses zugestimmt. Dadurch erweitert sich der Planungsspielraum.
Gemeindepräsident Hans-Christian Angele (FDP) begrüsste am Mittwochabend die Bubiker Bevölkerung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Wolfhauser Geissbergsaal. Er kündigte bereits an, dass man für das bevorstehende Geschäft nicht allzu lange benötigen werde.
An der letzten Gemeindeversammlung im vergangenen Dezember mussten die 241 Stimmberechtigten nämlich Ausdauer beweisen, zog sich diese doch über dreieinhalb Stunden. Vor allem die Schulplanung, aber auch ein Kreisel gaben damals zu reden. «Ich kann Ihnen aber noch nicht versichern, ob es heute noch für eine Einkehr in der ‹Rosenburg› reicht», scherzte er. Man wisse ja nie, wie viele Einwendungen eingehen würden. Um es vorwegzunehmen: Es sollte sogar für eine ausgedehnte Einkehr reichen.

Bei dem Geschäft ging es um den Erwerb der Liegenschaft Mittlistbergweg 5. Das ehemalige Egli-Haus steht zwischen den heutigen Schulhäusern. Die Gemeinde Bubikon kann es für 1,5 Millionen Franken der bisherigen Besitzerin, der Bertschinger Immobilien AG, abkaufen. Dies mit einem Vorkaufsrecht der Immobilienfirma, sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt erweisen, dass das Grundstück keine strategische Reserve mehr bildet.

Reto Frey (GLP), Ressortvorsteher Liegenschaften und Sicherheit, erläuterte in einem kurzen Referat die Beweggründe für den Antrag. «Diese Liegenschaft ist von grosser strategischer Bedeutung im Hinblick auf die Planung des neuen Schulzentrums», sagte er, «mit dem Erwerb hätten wir einen wesentlich grösseren Spielraum bei der Entwicklung.»
Damit sprach er den im Dezember von der Stimmbevölkerung gutgeheissenen Wettbewerbskredit an, der als Startschuss für die Planung eines zentralen Schulzentrums gilt. Dieses Zentrum soll in rund vier Jahren die bestehenden, veralteten Schulhäuser Spycherwise und Mittlistberg ersetzen. Das finanzielle Risiko beim Erwerb dieser Liegenschaft sei moderat, es werde kein Fremdkapital benötigt.
Ohne Wenn und Aber
Auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfahl der Versammlung, dem Antrag zuzustimmen. Bei der einzigen Wortmeldung trat ein Votant aus Wolfhausen vor die Gemeinde. Er begrüsse die Vorlage, der Zeitpunkt für dieses Geschäft sei optimal.
Er wollte die Stimmberechtigten lediglich auf eine Tatsache aufmerksam machen: «Beim Bau der ersten Etappe des Schulzentrums werden zusätzliche Landerwerbskosten auf die Gemeinde zukommen.» Nach dem Kauf werde die Liegenschaft im Finanzvermögen der Gemeinde aufgeführt. «Wird das Gebäude dereinst für Schulzwecke genutzt, wird es sich bilanztechnisch ins Verwaltungsvermögen verschieben.»
Der Gemeindepräsident bestätigte und ergänzte: «Solange das Grundstück in der Wohnzone W2 bleibt, behält es den heutigen Wert, und wir können es im Prinzip so weiterverkaufen.» Sobald das rund 1000 Quadratmeter grosse Grundstück für den Bau eingesetzt werde, verliere es an Wert, «ausserdem werden, wie vom Votanten erwähnt, Landerwerbskosten fällig».
Mit grossem Mehr stimmte die Bevölkerung dem Erwerb der Liegenschaft zu. Einwände oder weitere Anträge gab es keine. Hans-Christian Angele informierte noch kurz über die nächsten Veranstaltungen, um die Anwesenden aus der wohl kürzesten Gemeindeversammlung in der Geschichte Bubikons zu entlassen. Nach einer knappen halben Stunde war der Geissbergsaal wieder leer geräumt.
