Wetziker Bushof wird endlich behindertengerecht
Klare Kante
Seit 2004 ist das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung in Kraft. 20 Jahre später wird der Bahnhof in Wetzikon umgebaut. Es gibt höhere Haltekanten.
Elf reguläre und drei Nachtbuslinien verkehren ab der Nordseite des Bahnhofs Wetzikon. Dazu kommen weitere Haltestellen auf der anderen Seite der Gleise. Was die Haltestellen im Norden wie im Süden gemeinsam haben: Sie sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz/BehiG).
In diesem Gesetz wörtlich erwähnt sind «öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und Fahrzeuge». Das BehiG trat am 1. Januar 2004 in Kraft, die Übergangsfrist zur Beseitigung der Hindernisse wurde damals mit 20 Jahren grosszügig veranschlagt.
In Wetzikon kommt nun, 20 Jahre und zwei Monate später, Bewegung in die Angelegenheit. Der Stadtrat hat ein Auflageprojekt für die behindertengerechte Sanierung des Bushofs Süd genehmigt. Der Bushof an der Poststrasse nördlich des Bahnhofs kommt dann voraussichtlich 2025 an die Reihe.
