Maur braucht noch mehr Wohnraum für Asylsuchende
200’000 Franken Mehrkosten
Die Gemeinden müssen ab Juli mehr Asylsuchende unterbringen. Der Gemeinderat von Maur hat 200’000 Franken für die Miete von Wohnungen bewilligt.
Maur erfüllt knapp die Aufnahmequote für asyl- und schutzsuchende Menschen, die der Kanton Zürich den Gemeinden vorschreibt. Aktuell liegt diese Quote bei 1,3 Prozent der Wohnbevölkerung. Für Maur bedeutet dies, dass die Gemeinde 140 Asylsuchende beherbergt. Ab Juli wird das Kontingent auf 1,6 Prozent erhöht.
Damit wird Maur weitere 33 Personen aufnehmen müssen. Insbesondere die Unterbringung stelle eine Herausforderung dar, stellt der Gemeinderat fest. Um das Problem anzugehen, macht er sich nun auf die Suche nach zusätzlichem Wohnraum. Bis Juli 2024 will er zehn weitere Wohnungen mieten.
Von 630’000 auf 830’000 Franken
Die Zahl 10 stellt einen Richtwert dar. Es können auch mehr kleinere Wohnungen oder weniger, dafür grössere Wohnungen sein. Im Gemeindebudget sind für das Jahr 2024 insgesamt 630’000 Franken für die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden vorgesehen. Die erneute Erhöhung der Aufnahmequote macht diese Budgetposition obsolet.
Der Gemeinderat hat deshalb an seiner letzten Sitzung gebundene Mehrausgaben von 200’000 Franken jährlich bewilligt. Dazu kommen einmalig weitere 10’000 Franken für Mobiliar. Auch die Betreuung, die Begleitung und die Integration seien ohne zusätzliche Ressourcen nicht zu bewältigen, teilt der Gemeinderat mit.
Keine weiteren Container
In Maur wohnen Asylsuchende bereits jetzt in angemieteten Wohnungen sowie in Wohncontainern, die letztes Jahr angeschafft worden sind. Trotz guten Erfahrungen mit den Containern in Ebmatingen verzichtet die Gemeinde momentan auf weitere Provisorien.
Das hat einen triftigen Grund, wie Gemeindeschreiber Christoph Bless erklärt: «Vom Erwerb über die Baubewilligung bis zum Aufbau und letztlich zum Bezug von Containern dauert es erfahrungsgemäss mindestens neun Monate. Dies auch nur dann, wenn rasch bestellt beziehungsweise geliefert werden kann.» Eine Zwischenlösung mit Wohnungen sei deshalb unabdingbar.
Bei den nun nachträglich bewilligten 200’000 Franken handelt es sich um eine gebundene (Mehr-)Ausgabe. Dem Gemeinderat steht die Bewilligung solcher gebundenen Ausgaben zu.
Da der Kanton die Anzahl von Asyl- und Schutzsuchenden, die von den Gemeinden aufgenommen werden müssen, jeweils kurzfristig anpasst, ist diese nicht voraussehbar und bedarf keines Budgetantrags.
