Hinwils Sonderweg in der Windradfrage
Windräder vor Gemeindeversammlung
Die geforderten Windrad-Mindestabstände dürften kaum vom zuständigen Amt genehmigt werden. Trotzdem lässt Hinwil über eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung abstimmen.
Während in verschiedenen Oberländer Gemeinden über Initiativen abgestimmt wird, die Mindestabstände von Windrädern zum Siedlungsgebiet fordern, geht Hinwil seinen eigenen und direkteren Weg. In der Gemeinde am Bachtel will der Gemeinderat einen Mindestabstand gleich in der Bau- und Zonenordnung (BZO) verankern. Darüber kann die Gemeindeversammlung am 20. März abstimmen.
Konkret sieht die BZO-Teilrevision einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu bewohntem oder teilweise bewohntem Gebiet von mindestens einem Kilometer vor. Zudem würde eine maximale Höhe von 120 Metern vorgeschrieben. De facto wäre dadurch der Bau von Windrädern auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht mehr möglich.

