Hinwils Sonderweg in der Windradfrage
Windräder vor Gemeindeversammlung
Die geforderten Windrad-Mindestabstände dürften kaum vom zuständigen Amt genehmigt werden. Trotzdem lässt Hinwil über eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung abstimmen.
Während in verschiedenen Oberländer Gemeinden über Initiativen abgestimmt wird, die Mindestabstände von Windrädern zum Siedlungsgebiet fordern, geht Hinwil seinen eigenen und direkteren Weg. In der Gemeinde am Bachtel will der Gemeinderat einen Mindestabstand gleich in der Bau- und Zonenordnung (BZO) verankern. Darüber kann die Gemeindeversammlung am 20. März abstimmen.
Konkret sieht die BZO-Teilrevision einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu bewohntem oder teilweise bewohntem Gebiet von mindestens einem Kilometer vor. Zudem würde eine maximale Höhe von 120 Metern vorgeschrieben. De facto wäre dadurch der Bau von Windrädern auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht mehr möglich.
Teilrevision kaum genehmigungsfähig
Die Vorlage dürfte vor der Gemeindeversammlung gute Chancen haben. In der Vergangenheit hatte sich der Widerstand gegen den Bau von Windrädern bei Informationsveranstaltungen in Hinwil deutlich gezeigt.
Bei einem positiven Entscheid müsste anschliessend die Baudirektion die Anpassung der Bau- und Zonenordnung genehmigen. Dies ist wiederum unwahrscheinlich – was auch die Gemeinde einräumt.
Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) erachte kommunale Abstandvorschriften als nicht genehmigungsfähig, heisst es im beleuchtenden Bericht. Eine Vorprüfung der BZO-Teilrevision durch das ARE habe deshalb gar nicht erst stattgefunden.
Nichtsdestotrotz steht der Gemeinderat hinter der Vorlage. Und er zeigt im beleuchtenden Bericht auch schon auf, dass der Rechtsweg via Baurekursgericht im Bereich des Möglichen liegt. Bisher wollte sich die Gemeinde allerdings nicht festlegen, ob sie einen negativen Entscheid der Baudirektion weiterziehen würde.
