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Usterstrasse bleibt offen – Sperrung für ungültig erklärt

Erfolg für die Rekurrenten gegen die Sperrung der Usterstrasse: Der Verkehr wird trotz Start der Bauarbeiten vorerst weiter fliessen.

Die Bauarbeiten auf der Usterstrasse sollen am Montag zwar starten, doch die Strasse bleibt offen.

Foto: Bettina Schnider

Usterstrasse bleibt offen – Sperrung für ungültig erklärt

Sanierung in Wetzikon

Wegen Bauarbeiten hätte die Usterstrasse in Wetzikon ab Montag gesperrt werden sollen. Anwohner hatten sich mit einem Rekurs gewehrt. Nun interveniert die zuständige Behörde.

Update: Kurz nach dem Entscheid des Statthalters, hat sich die Stadt Wetzikon mit den Rekurrenten geeinigt. Die Usterstrasse wird deshalb wie geplant gesperrt. Lesen Sie hier den ganzen Hintergrund.

Ab kommendem Montag hätte in Wetzikon die Usterstrasse auf dem Abschnitt Zürcher- bis Haldenstrasse eigentlich gesperrt werden sollen. Die Stadt plant, die Strasse bis Mitte Oktober zu sanieren.

Nun ist klar: Die Usterstrasse bleibt vorerst offen. Damit können die Anwohner in Robenhausen aufatmen. Mit einem Rekurs hatten sie sich gegen die Verkehrsanordnung der Stadt gewehrt. Sie befürchteten wegen der Sperrung Schleichverkehr durchs Quartier und forderten zusätzliche Massnahmen von der Stadt.

Der Statthalter des Bezirks Hinwil hat die Anordnung für nichtig erklärt und damit die Sperrung und die Umleitung des Verkehrs ab Montag verhindert.

Die Stadt ist laut der Verfügung nicht für die Verkehrsanordnung zuständig. Denn sie betrifft mit der Weststrasse eine Kantonsstrasse und mit der Zürcherstrasse eine Nationalstrasse. Diese fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Wetzikon.

Der zuständige Wetziker Stadtrat Heinrich Vettiger (SVP) zeigt sich überrascht: Die Verkehrsführung sei zusammen mit dem Kanton und der Polizei erarbeitet und von allen für gut befunden worden. «Deshalb erstaunt mich der Entscheid des Statthalteramts, das die Sperrung der Usterstrasse für nichtig erklärt hat.»

Insbesondere deshalb, weil der Statthalter keine konkrete Stellung zur eigentlichen Einsprache genommen habe. Dieser hat gemäss Vettiger der Stadt die Kompetenz abgesprochen, die Sperrung überhaupt anzuordnen.

Bauarbeiten starten trotzdem

Die Sanierung beginnt trotzdem wie geplant am Montag. Allerdings können nur Arbeiten durchgeführt werden, für die keine Sperrung erforderlich ist.

Die Stadt will am Montag das weitere Vorgehen mit dem Kanton und der Polizei besprechen. Welche Auswirkungen die aufgehobene Sperrung auf die Bauzeit haben wird, kann Vettiger aktuell noch nicht sagen. «Wir werden alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, um allfällige Verzögerungen zu vermeiden.»


In einer früheren Version des Artikels stand, dass sich die Rekurrenten gegen die Sperrung der Usterstrasse gewehrt haben. Das ist falsch. Sie hatten Rekurs gegen die Verkehrsanordnung eingelegt. Zudem stand, dass der Bezirksrat Hinwil entschieden hat. Es war jedoch der Statthalter. Der Grund für seinen Entscheid wurde ebenfalls präzisiert.

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