Stimmrechtsbeschwerde zur Unteren Farb in Uster eingereicht
Frei erfunden?
Schwindelt der Ustermer Stadtrat im Abstimmungskampf um die Untere Farb? Das jedenfalls behauptet das Referendumskomitee.
Am 3. März stimmt die Ustermer Bevölkerung über die Zukunft der Unteren Farb ab. Nachdem die Stimmberechtigten im Jahr 2017 und im Jahr 2019 zweimal klar Ja zum Gestaltungsplan gesagt hatten, geht es nun um den Projektierungskredit von 1,17 Millionen Franken.
Die Stadt will das frühere Bauernhaus, das unter Denkmalschutz steht, komplett sanieren und anschliessend für das Stadtarchiv nutzen. Zudem soll die Wohnung im Erdgeschoss aufgehoben und durch eine einfache Gastronomie ersetzt werden. Im Obergeschoss sind Büro- und Lagerräume vorgesehen. Gegen den Projektierungskredit wurde im April 2023 das Referendum ergriffen. Knapp 1000 Unterschriften statt der benötigten 400 kamen bis im Juni 2023 zusammen.
Nun legt das Referendumskomitee um BPU-Gemeinderat Paul Stopper nach: Das Komitee hat wegen der «irreführenden und falschen Abstimmungsweisung» der Stadt beim Bezirksrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

Stadträtliche Behauptungen «frei erfunden»?
Es geht dem Komitee vor allem um die Wohnung in der Unteren Farb. Die Abstimmungsweisung hält fest, dass eine «Wohnnutzung nicht erlaubt» ist und «im Obergeschoss gemäss Gestaltungsplan nur Verwaltungs- und Dienstleistungsnutzung zulässig» sind. Das sei «frei erfunden», schreiben Paul Stopper und seine Mitstreiter im Referendumskomitee Hans Temperli und Gusti Hofmann: Es seien «in den Gestaltungsplan-Bestimmungen keine Formulierungen auszumachen, die ein Wohnen im Wohnteil nicht erlauben würden».
Stopper hatte sich in der Vergangenheit im Gemeinderat mit verschiedenen Anträgen für den Erhalt des Wohnteils und gegen eine Gastronomie im 200-jährigen Gebäude starkgemacht, war damit aber aufgelaufen. Die Einrichtung einer «Bierschenke» sei nicht Aufgabe der Stadt.
Das Komitee verlangt mit der Stimmrechtsbeschwerde, dass die Abstimmungsweisung, die in den nächsten Tagen in die Ustermer Briefkästen flattert, mit einer Berichtigung ergänzt wird und dass diese Richtigstellung auch im amtlichen Publikationsorgan der Stadt, dem «Anzeiger von Uster», erscheinen soll.
