Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Politik

Stimmrechtsbeschwerde zur Unteren Farb in Uster eingereicht

Das Referendumskomitee unterstellt dem Stadtrat, es mit der Wahrheit nicht sehr genau zu nehmen.

In der Unteren Farb will der Ustermer Stadtrat das Stadtarchiv sowie Büro- und Lagerräume einrichten. (Archivbild)

Foto: Paul Stopper

Stimmrechtsbeschwerde zur Unteren Farb in Uster eingereicht

Frei erfunden?

Schwindelt der Ustermer Stadtrat im Abstimmungskampf um die Untere Farb? Das jedenfalls behauptet das Referendumskomitee.

Am 3. März stimmt die Ustermer Bevölkerung über die Zukunft der Unteren Farb ab. Nachdem die Stimmberechtigten im Jahr 2017 und im Jahr 2019 zweimal klar Ja zum Gestaltungsplan gesagt hatten, geht es nun um den Projektierungskredit von 1,17 Millionen Franken.

Die Stadt will das frühere Bauernhaus, das unter Denkmalschutz steht, komplett sanieren und anschliessend für das Stadtarchiv nutzen. Zudem soll die Wohnung im Erdgeschoss aufgehoben und durch eine einfache Gastronomie ersetzt werden. Im Obergeschoss sind Büro- und Lagerräume vorgesehen. Gegen den Projektierungskredit wurde im April 2023 das Referendum ergriffen. Knapp 1000 Unterschriften statt der benötigten 400 kamen bis im Juni 2023 zusammen.

Nun legt das Referendumskomitee um BPU-Gemeinderat Paul Stopper nach: Das Komitee hat wegen der «irreführenden und falschen Abstimmungsweisung» der Stadt beim Bezirksrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

Vier Männer und eine Frau vor dem Stadthaus Uster: Stadtpräsidentin Barbara Thalmann hält eine Kartonschachtel mit Unterschriftenbögen in den Händen.
968 Unterschriften: Das Referendumskomitee Untere Farb übergibt die Unterschriftenbögen (v.l.n.r.): Gusti Hofmann, BPU-Gemeinderat Paul Stopper, Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP), Hans Temperli und Werner Kessler. (Archiv)

Stadträtliche Behauptungen «frei erfunden»?

Es geht dem Komitee vor allem um die Wohnung in der Unteren Farb. Die Abstimmungsweisung hält fest, dass eine «Wohnnutzung nicht erlaubt» ist und «im Obergeschoss gemäss Gestaltungsplan nur Verwaltungs- und Dienstleistungsnutzung zulässig» sind. Das sei «frei erfunden», schreiben Paul Stopper und seine Mitstreiter im Referendumskomitee Hans Temperli und Gusti Hofmann: Es seien «in den Gestaltungsplan-Bestimmungen keine Formulierungen auszumachen, die ein Wohnen im Wohnteil nicht erlauben würden».

Stopper hatte sich in der Vergangenheit im Gemeinderat mit verschiedenen Anträgen für den Erhalt des Wohnteils und gegen eine Gastronomie im 200-jährigen Gebäude starkgemacht, war damit aber aufgelaufen. Die Einrichtung einer «Bierschenke» sei nicht Aufgabe der Stadt.

Das Komitee verlangt mit der Stimmrechtsbeschwerde, dass die Abstimmungsweisung, die in den nächsten Tagen in die Ustermer Briefkästen flattert, mit einer Berichtigung ergänzt wird und dass diese Richtigstellung auch im amtlichen Publikationsorgan der Stadt, dem «Anzeiger von Uster», erscheinen soll.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns