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Windrad-Initiative in Weisslingen für gültig erklärt

Weisslingen will keine Windräder - zumindest nicht bei bewohntem Gebiet. Eine entsprechende Initiative hat der Gemeinderat nun gutgeheissen.

Windräder in Weisslingen sollen mindestens 1000 Meter Abstand zu Wohnliegenschaften aufweisen. (Archivbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Windrad-Initiative in Weisslingen für gültig erklärt

1000 Meter Abstand

Auch in Weisslingen fordert eine Initiative einen Mindestabstand von Windrädern zu bewohntem Gebiet. Der Gemeinderat hat diese nun für gültig erklärt.

Der Gemeinderat hat entschieden: Die Windrad-Initiative in Weisslingen ist für gültig erklärt worden. Diese fordert, dass die Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnliegenschaften haben sollen. Dabei verlangt die Einzelinitiative, dass die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) entsprechend angepasst wird.

Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss 1000 Meter betragen.

Medienmitteilung des Gemeinderats zur Ergänzung der BZO

In einem nächsten Schritt wird an der Gemeindeversammlung über die Genehmigung der Initiative abgestimmt. In Russikon und in Wildberg sind ähnliche Initiativen bereits an deren Gemeindeversammlungen genehmigt worden. Wildbergs ursprüngliche Initiative verlangte einen Abstand von 700 Metern, der an der Versammlung vergrössert wurde: Neu wird ein Abstand von 1200 Metern gefordert.

Gültig und umsetzbar?

In der Medienmitteilung des Gemeinderats von Weisslingen heisst es, dass es sich bei einer Ergänzung in der BZO um keinen Verstoss gegen übergeordnetes Recht handle. Auch wenn der Kanton eine kommunale Abstandsvorschrift als «nicht genehmigungsfähig» erachte, könne man eine solche Nichtgenehmigung mit einem Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons anfechten.

Die Gemeinden sind sich aber nicht einig, ob es sich um einen Verstoss handelt, sollten die Abstandsvorgaben in der BZO ergänzt werden. Beispielsweise ist eine ähnliche Initiative in Bäretswil für ungültig erklärt worden, weil die Gemeinde zum Schluss kam, dass diese gegen kantonales Recht verstosse.

Was gilt denn nun? Bisher hat sich der Kanton nicht konkret geäussert. Aktuell sind zudem mehrere Rekurse zu Windrad-Initiativen bei Bezirksräten hängig. Entscheide sind im nächsten Jahr zu erwarten.

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