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Windrad-Initiative in Hittnau ist ungültig

Gleich mehrere Initiativen wollen den Bau von Windrädern in Hittnau einschränken oder gar ganz verbieten. Der jüngste Versuch scheitert noch vor der Abstimmung.

Hittnau will keine Windräder – das ist schon länger klar. Doch die jüngste Initiative im Kampf gegen die Turbinen ist ungültig.

Foto: Unsplash/Kay Mayer

Windrad-Initiative in Hittnau ist ungültig

Initianten wollten Hürden für Windturbinen

Gerade jubelten die zahlreichen Windrad-Gegner in Hittnau noch. Jetzt hat der Gemeinderat eine Initiative mit Hürden für Windräder für ungültig erklärt. Es ist nicht die erste Vorlage, die gar nicht erst zur Abstimmung gelangt.

Wie so viele Oberländer Gemeinden hat auch Hittnau den Windrädern den Kampf angesagt – und damit den Plänen der Zürcher Baudirektion.

Da half es auch nicht, dass der Windenergie-Verfechter schlechthin, der Bündner Unternehmer Josias Gasser, an einer Dialogveranstaltung in der Gemeinde einen Vortrag hielt.

So liessen Versuche, die Windenergie-Vorhaben des Kantons zu durchkreuzen, denn auch nicht lange auf sich warten. Mehrere Einzelinitiativen wurden eingereicht – eine fordert einen Mindestabstand von 800 Metern, das Begehren «Hittnau ohne Windräder» ein generelles Verbot.

Mindestabstand findet grosse Mehrheit

Während erstere an der Gemeindeversammlung von Ende November grossmehrheitlich gutgeheissen wurde, erklärte der Gemeinderat die Vorlage «Hittnau ohne Windturbinen» im Oktober für ungültig.

Nun erweist sich auch die Initiative «Windkraftanlagen, Windturbinen, Windräder höher als 30 Meter» – sie stammt aus der Feder von Thomas Rüegg und Michael Siegl – als ungültig. Das ist einem Beschluss des Gemeinderats zu entnehmen.

Das Begehren sah vor, einen Katalog von Massnahmen in die Bauordnung aufzunehmen, die beim Bau jeder einzelnen Anlage mit mehr als 30 Metern Höhe hätten getroffen werden müssten. So etwa eine Umweltverträglichkeitsstudie und Windmessungen über drei Jahre.

Der Gemeinderat begründet die Ungültigerklärung wie folgt: «Es ist nicht opportun (…) in einer Bauordnung Hürden für eine spezielle Anlagengruppe vorzuschreiben oder ausdrücklich für sie benötigte Unterlagen in einem kommunalen Erlass festzuschreiben.»

Initiative nicht umsetzbar

Welche Anlagen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, sei bereits im nationalen Umweltschutzgesetz und einer entsprechenden Verordnung geregelt. Ohne Details zum Projekt könne keine Güter- und Interessenabwägung auf kommunaler Ebene erfolgen.

«Ein Umweg über Vorschriften, welche Unterlagen einem allfälligen Baugesuch beizulegen sind, hält weder demokratischen, verfahrenstechnischen noch politischen Gründen stand», heisst es im Beschluss weiter.

Die Gemeinde sei nicht befugt, speziell für Windräder nötige Unterlagen zu fordern. Die Initiative lasse sich nicht mit übergeordnetem Recht vereinbaren und sei deshalb in der vorgesehenen Form nicht umsetzbar, hält der Gemeinderat abschliessend fest.

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