Fehraltorf kämpft um seine Osterrennen
Nächste Instanz
Die Gemeinde Fehraltorf lässt das Nein des Kantons nicht auf sich sitzen. Jetzt muss das Baurekursgericht über die Pferderennbahn Barmatt entscheiden.
Die Gemeinde Fehraltorf zieht den Werkplan Pferdesportanlage Fehraltorf vor die nächste Instanz. Nachdem die Baudirektion des Kantons Zürich den Werkplan Anfang November als «nicht genehmigungsfähig» abgelehnt hatte, muss nun das Baurekursgericht darüber befinden.
Mit dem Werkplan will Fehraltorf die traditionellen Osterrennen auf der Barmatt retten. Der planungsrechtliche Kunstgriff soll dem Gemeinderat die juristische Grundlage verschaffen, einen renitenten Landbesitzer notfalls zu enteignen.
Denn das Land auf der Barmatt gehört insgesamt fünf Landbesitzern. Einer davon hat im Oktober 2020 seine Parzelle umgepflügt und damit die ganze Rennbahn unbrauchbar gemacht. Seither verweigert er das Gespräch mit der Gemeinde und betreibt Ackerbau, wo aus Sicht der Veranstalter eine schöne, ebene Rasenfläche für die edlen Rennpferde gedeihen sollte.

