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Fehraltorf kämpft um seine Osterrennen

Aufgalopp auf dem Instanzenweg: Die Gemeinde Fehraltorf zieht den Werkplan für die Pferdesportanlage vor das Baurekursgericht.

2019 fanden die Osterrennen letztmals auf der Barmatt in Fehraltorf statt. (Archiv)

Foto: David Kündig

Fehraltorf kämpft um seine Osterrennen

Nächste Instanz

Die Gemeinde Fehraltorf lässt das Nein des Kantons nicht auf sich sitzen. Jetzt muss das Baurekursgericht über die Pferderennbahn Barmatt entscheiden.

Die Gemeinde Fehraltorf zieht den Werkplan Pferdesportanlage Fehraltorf vor die nächste Instanz. Nachdem die Baudirektion des Kantons Zürich den Werkplan Anfang November als «nicht genehmigungsfähig» abgelehnt hatte, muss nun das Baurekursgericht darüber befinden.

Mit dem Werkplan will Fehraltorf die traditionellen Osterrennen auf der Barmatt retten. Der planungsrechtliche Kunstgriff soll dem Gemeinderat die juristische Grundlage verschaffen, einen renitenten Landbesitzer notfalls zu enteignen.

Denn das Land auf der Barmatt gehört insgesamt fünf Landbesitzern. Einer davon hat im Oktober 2020 seine Parzelle umgepflügt und damit die ganze Rennbahn unbrauchbar gemacht. Seither verweigert er das Gespräch mit der Gemeinde und betreibt Ackerbau, wo aus Sicht der Veranstalter eine schöne, ebene Rasenfläche für die edlen Rennpferde gedeihen sollte.

Eine Rennbahn, fünf Eigentümer

Das Land, auf dem die Pferderennen jeweils stattgefunden haben, ist im Besitz verschiedener Eigentümer. Den grössten Teil besitzt die Gemeinde, ein Teil gehört dem Pferdesportzentrum. Der Rest ist auf drei private Grundbesitzer verteilt, darunter auch eine Erbengemeinschaft. Dieses Stück an der Bahnlinie ist seit Oktober 2021 unbrauchbar.

Grafik Grundstückeigentümer der Pferderennbahn Fehraltorf
Fünf Besitzer teilen sich das Land, auf dem bis 2019 die Osterrennen stattfanden. Streitpunkt ist das Land der Erbengemeinschaft Johannes Bachofen in Rot.

Mit dem Werkplan hätte die Gemeinde ein Instrument in der Hand, um das Landstück auch ohne Zustimmung des Landbesitzers wieder als Rennbahn zu nutzen. Dieses faktische Enteignungsrecht ging den Juristen des Kantons jedoch zu weit.

Ein Werkplan diene der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, begründete das Tiefbauamt seinen Entscheid. Ein Pferderennen hingegen sei dies nicht.

«Besonderheit und Wahrzeichen von Fehraltorf»

Der Gemeinderat von Fehraltorf sieht das anders: «Die Pferderennbahn ist mit ihrem ländlichen Charakter eine Besonderheit und ein Wahrzeichen des Standorts Fehraltorf.» Weiter argumentiert der Gemeinderat, dass viele Fehraltorferinnen und Fehraltorfer sowie zahlreiche Vereine aus der Region in die Durchführung der Osterrennen eingespannt seien und dass der Anlass Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Schweiz anziehe, «um die besondere Atmosphäre der Barmatt zu erleben».

«Rechtliche Mittel ausschöpfen»

Daraus folgert der Gemeinderat, dass «sehr wohl ein öffentliches Interesse am Betrieb der Pferderennbahn Barmatt» bestehe. Ausserdem sieht er in der Nichtgenehmigung durch den Kanton eine «krasse Verletzung der Gemeindeautonomie». Er werde sich weiterhin «bedingungslos für den Fortbestand der Pferderennen einsetzen und die rechtlichen Mittel ausschöpfen». Gemeindeschreiber Marcel Wehrli blickt dem Urteil des Baurekursgerichts optimistisch entgegen: «Für den Gemeinderat sprechen etliche Gründe dafür, dass der Rekurs gutgeheissen wird.»

Und falls nicht, ist das Baurekursgericht noch keineswegs das Ende des Instanzenwegs. Sein Entscheid kann ans Verwaltungsgericht und danach ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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