Rekurs stoppt Umzugspläne des Sozialdiensts Pfäffikon
Hängepartie in Pfäffikon
Der Umzug des Sozialdiensts Pfäffikon droht zur Hängepartie zu werden. Ein Stimmrechtsrekurs gegen die jährlichen Mehrkosten ist eingegangen.
Darum geht es
Im Februar 2020 hatte die Stimmbevölkerung des Bezirks Pfäffikon eine geplante Zentralisierung des Sozialdiensts an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon haushoch verworfen.
Im Vorfeld hatte sich vor allem die SVP quergestellt. Zu teuer, zu luxuriös waren ihre Argumente.
Zu diesem Zeitpunkt war der Sozialdienst auf drei Standorte verteilt, aktuell sind es noch zwei.
Nachdem kein alternativer Standort gefunden werden konnte, hat der Zweckverband Soziales einen erneuten Versuch unternommen, seine Behörde am Standort Sophie-Guyer-Strasse zusammenzulegen.
Die zehn Gemeinden im Bezirk haben dem jährlichen Kredit von rund 67’000 Franken, der dem Umzug zugrunde liegt, mit 6 zu 4 Stimmen zugestimmt.
Das war zu erwarten: Gegen den Beschluss der zehn Verbandsgemeinden, den Sozialdienst des Bezirks Pfäffikon zu zentralisieren, ist ein Stimmrechtsrekurs eingegangen. Damit muss der Bezirksrat Pfäffikon über den Umzug entscheiden. Die zehn im Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden hatten dem jährlich wiederkehrenden Kredit von rund 67’000 Franken nach langem Hin und Her ihren Segen gegeben.
Geplant war, dass der Sozialdienst im Lauf des ersten Halbjahrs 2024 an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon zentralisiert wird. Dort, wo derzeit schon die Suchtberatung, die Beratungsstelle für junge Erwachsene und die Fachstelle Erwachsenenschutz untergebracht sind.
Dieser Zeitplan ist nun ernsthaft infrage gestellt. Denn die Behandlung eines solchen Rekurses braucht Zeit. Viel Zeit.
Mit einem Rekurs in Stimmrechtssachen können sich stimmberechtige Personen gegen eine Verletzung ihrer politischen Rechte zur Wehr zu setzen.
Artikel 19 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) regelt die Zulässigkeit von Rekursen. Im konkreten Fall geht es darum, dass ein Volksentscheid aus dem Jahr 2020 durch eine Mehrheit der Gemeindeexekutiven umgestossen wurde. Das VRG lässt Rekurse zu gegen "Handlungen staatlicher Organe, welche die politische Stimmberechtigung der Bürgerinnen und Bürger oder Volkswahlen oder Volksabstimmungen betreffen (Stimmrechtssachen)".
(zo)
Zunächst darf der Rekursgegner – in diesem Fall der Zweckverband Soziales im Bezirk Pfäffikon – eine Rekursantwort verfassen. Diese Antwort wird dem Rekurrenten zugestellt, der wiederum seine Sicht der Dinge in einer sogenannten Replik äussern kann. Auf Basis dieses Schriftverkehrs wird dann der Bezirksrat seinen Entscheid fällen. «Das wird kaum noch in diesem Jahr stattfinden», schätzt Bezirksratspräsident Erkan Metschli-Roth (GLP). Mit einem Entscheid rechnet er im Verlauf des ersten Halbjahrs 2024.
Dagegen kann dann eine Stimmrechtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Und das hat Folgen: Ein Umzug oder nur schon dessen Planung kann kein Thema sein, solange die Rechtslage nicht klar ist. Die Option des Zweckverbands, das Obergeschoss im Bürogebäude an der Sophie-Guyer-Strasse 9 dazuzumieten, läuft Ende Jahr aus.
Die Etage steht leer und kostet den Hausbesitzer jeden Monat Geld durch entgangene Mieterträge. Ob er die Option verlängert oder eine andere Mieterschaft für die Bürofläche unweit des Bahnhofs Pfäffikon sucht, ist derzeit offen.