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Politik

Sozialdienst in Pfäffikon darf umziehen

Auch Volksentscheide sind umstösslich. Der Zweckverband Soziales im Bezirk Pfäffikon darf an einen zentralen Standort umziehen - trotz gegenteiligem Volksentscheid.

Sozialdienst in Pfäffikon darf umziehen

Volksentscheid umgestossen

Sechs von zehn Gemeinden sagen Ja: Der Zweckverband Soziales im Bezirk Pfäffikon darf seine Leistungen an einem Standort zentralisieren.

Darum geht es

Im Februar 2020 hatte die Stimmbevölkerung des Bezirks Pfäffikon eine geplante Zentralisierung des Sozialdienstes an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon haushoch verworfen.

Im Vorfeld hatte sich vor allem die SVP quergestellt. Zu teuer, zu luxuriös waren ihre Argumente.

Zu diesem Zeitpunkt war der Sozialdienst auf drei Standorte verteilt, aktuell sind es noch zwei.

Nachdem kein alternativer Standort gefunden werden konnte, hat der Zweckverband Soziales einen erneuten Versuch unternommen, seine Behörde am Standort Sophie-Guyer-Strasse zusammenzulegen.

Es war knapp, aber die zehn Gemeinden des Zweckverbands Soziales im Bezirk Pfäffikon haben den Volksentscheid vom Februar 2020 mit 6:4 Stimmen umgestossen. Die Gemeindeexekutiven von Illnau-Effretikon, Fehraltorf, Pfäffikon, Hittnau, Russikon und Lindau stimmen der Zusammenlegung des Sozialdienstes zu. Nein gesagt haben Bauma, Weisslingen, Wila und Wildberg.

Inhaltlich ging es um jährlich wiederkehrende Mehrausgaben von exakt 66’947 Franken für den Ausbau und die Miete der Geschäftsstelle an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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