Dübendorf zieht Zoo-Seilbahn vor Bundesgericht
Rechtsstreit geht weiter
Das Verwaltungsgericht hat im Oktober die Beschwerde aus Dübendorf gegen die Zoo-Seilbahn abgewiesen. Doch jetzt hat der Stadtrat entschieden: Der Kampf geht weiter.
Der Rechtsstreit um die geplante Seilbahn vom Bahnhof Stettbach zum Zoo geht in die nächste Runde. Gegenstand ist der kantonale Gestaltungsplan, der dem Vorhaben zugrunde liegt.
Die Seilbahn-Gegner beklagen Mängel in Bezug auf das Verkehrskonzept sowie den Natur- und Umweltschutz. Sie werfen den Zoo-Verantwortlichen vor, ihre Verkehrsprobleme auslagern zu wollen, und befürchten massiven Suchverkehr im Hochbord-Quartier.
Aus Sicht der Gegner dient die Seilbahn lediglich dem Freizeitverkehr, der Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sei «sehr bescheiden», wie der Stadtrat in einer Mitteilung schreibt. Weiter fordert der Stadtrat, die «bisher mehrheitlich unberührte» Landschaft im Bereich des Sagentobels wie auch die Hochstammbäume beim Gfellergut seien zu schützen.
Nur kleine Korrekturen
Das Baurekursgericht hatte den Rekurs der Stadt Dübendorf und diverser Anwohner gegen den kantonalen Gestaltungsplan erstinstanzlich abgelehnt, eine Beschwerde gegen den Entscheid wurde schliesslich im Oktober vom Verwaltungsgericht mehrheitlich abgewiesen.
Das Gericht ordnete zwar kleinere Korrekturen an und äusserte bis zu einem gewissen Punkt Verständnis für die Kritik der Gegner, gewichtete das öffentliche Interesse an dem Projekt aber als höher. So geht das Verwaltungsgericht etwa von einem wesentlich grösseren Umsteigeeffekt auf den öffentlichen Verkehr aus.
Stadtrat will reden
Nun hat der Stadtrat entschieden, den Gestaltungsplan ans Bundesgericht weiterzuziehen. Trotz der Beschwerde sei man aber weiter offen für Gespräche mit der Zoo Seilbahn AG. Falls die Stadt «wider Erwarten» vor Bundesgericht abblitzen sollte, will der Stadtrat zusammen mit den Verantwortlichen nach Lösungen für einen «ortsverträglichen Betrieb» der Seilbahn suchen.
