Gemeinderat sieht Flüchtlingsunterkunft als dringlich und ficht Urteil an
Fällander Zankapfel vor Bundesgericht
Der Fällander Gemeinderat ist der Meinung, dass er den Kredit für die Flüchtlingsunterkunft zu Recht in eigener Kompetenz gesprochen hat – und zieht vors Bundesgericht.
Das Verwaltungsgericht hat kürzlich den Fällander Gemeinderat in Sachen Flüchtlingsunterkunft im Letzacher zurückgepfiffen. Der Gemeinderat habe beim Kreditbeschluss von 1,55 Millionen Franken für die Errichtung der Container seine Finanzkompetenz überschritten, weil er die Kosten nicht von der Gemeindeversammlung habe absegnen lassen.
Nun hat der Gemeinderat entschieden, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. In einer Mitteilung heisst es, wegen der zeitlichen Dringlichkeit und mangelnder Alternativen sei der Kreditbeschluss ausschliesslich durch gebundene Ausgaben möglich gewesen.
Das Verwaltungsgericht hatte im Urteil eine solche Dringlichkeit noch ausgeschlossen und den Gemeinderat zur Prüfung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten in Fällanden gedrängt.

