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Wird in Pfäffikon ein Volksentscheid umgestossen?

In diesem Zweckbau soll der Sozialdienst des Bezirks Pfäffikon zentralisiert werden. Doch es gibt ein Problem.

Der Zweckverband Soziales im Bezirk Pfäffikon möchte seine Dienst- und Beratungsleistungen am Standort Sophie-Guyer-Strasse zusammenführen.

Foto: Sandro Compagno

Wird in Pfäffikon ein Volksentscheid umgestossen?

Knatsch um Sozialdienst

Der Sozialdienst im Bezirk Pfäffikon braucht mehr Platz. Doch zwischen seinen Bedürfnissen und einer Lösung steht ein Volksentscheid. Wie lässt sich das Dilemma lösen?

Der Ursprung des Dilemmas lässt sich datieren: Am 9. Februar 2020 schmetterten die Stimmberechtigten im Bezirk Pfäffikon einen Kredit für die Zentralisierung des Zweckverbands Soziales wuchtig ab. Geplant war, den gesamten Sozialdienst des Bezirks mit Kesb und Fachstelle Sucht an der Sophie-Guyer-Strasse 9 beim Bahnhof Pfäffikon unterzubringen.

Zu dieser Zeit war der Sozialdienst auf drei Standorte verteilt und benötigte zusätzliche Büroflächen, die an den bisherigen Standorten nicht verfügbar waren. Ein vierter Standort hätte die betrieblichen Abläufe weiter verkompliziert und stand daher für die Verantwortlichen nicht zur Debatte.

Gebundene Ausgabe oder nicht?

Dass es überhaupt zur Volksabstimmung kam, lag an der Rechnungsprüfungskommission (RPK) der Gemeinde Pfäffikon, die gleichzeitig auch RPK des Zweckverbands ist. Sie war der Ansicht, das Projekt gehe über das hinaus, was der Zweckverbandsvorstand oder die Gemeindeexekutiven selbst entscheiden könnten, da es sich nicht um eine gebundene Ausgabe handle.

Die RPK brachte das Vorhaben an die Urne, wo es krachend scheiterte. Alle zehn Bezirksgemeinden (Bauma, Fehraltorf, Hittnau, Illnau-Effretikon, Lindau, Pfäffikon, Russikon, Weisslingen, Wila und Wildberg) und mehr als zwei Drittel aller Stimmenden sagten Nein zu einem jährlich wiederkehrenden Kredit von 320'000 Franken. Im Vorfeld hatten sich neben der RPK auch die SVP und die GLP gegen den Kredit ausgesprochen. Sie argumentierten, das Projekt sei zu teuer und überdimensioniert.

Einen Plan B hatten die Behörden nicht, es ging zurück auf Feld 1. Der Vorstand des Zweckverbands bildete eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, geeignete neue Geschäftsräume für die Zusammenlegung und räumliche Erweiterung zu finden.

Diese Suche blieb ergebnislos. Dafür war die Eigentümerschaft der Sophie-Guyer-Strasse 9 situationsbedingt zu weiteren Zugeständnissen bereit. Der Zweckverband beschloss, einen Teil des Sozialdienstes, den bisherigen Dienst in Effretikon und die Fachstelle Sucht im Parterre dieses Standorts zusammenzuführen. Die Hörnlistrasse 71, ebenfalls in Pfäffikon, blieb als Geschäftsstelle erhalten.

Auch diese Teilzusammenlegung verlief nicht ohne Nebengeräusche: Die RPK war erneut der Ansicht, die Miete am neuen Standort sei keine gebundene Ausgabe und die Zusammenlegung würde den Volksentscheid vom Februar 2020 unterlaufen.

Nun plant der Sozialdienst einen weiteren Umzug: Die Büros an der Hörnlistrasse sollen geräumt und 2024 ebenfalls an der Sophie-Guyer-Strasse 9 im 1. Stock untergebracht werden. Genau an jenem Standort also, der vor dreieinhalb Jahren vom Stimmvolk des Bezirks abgesägt worden war.

«Extrem hässlich»

Lukas Weiss ist Pfäffiker Gemeinderat und Präsident des Zweckverbands. Und die Umzugspläne sind ihm sichtlich unangenehm. Es sei «extrem hässlich», das Resultat einer Volksabstimmung zu umgehen, sagt der Politiker der Grünen ohne Umschweife.

Aber es gebe gute Gründe, es trotzdem zu tun: Die nach der Abstimmung im Februar 2020 eingesetzte Arbeitsgruppe habe schlicht keine Alternative gefunden, die kostengünstig, geeignet und an einer gut erreichbaren Lage gewesen wäre. Ausserdem habe man die Mietbedingungen für den Standort an der Sophie-Guyer-Strasse verbessern können.

«Es besteht Dringlichkeit»

Hinzu kommt, dass der Kanton Zürich das Bezirksgebäude in Pfäffikon sowie dessen Annex (in dem der andere Teil des Sozialdiensts untergebracht ist) in den nächsten Jahren für 57,4 Millionen Franken sanieren wird. «Während den Bauarbeiten dort zu arbeiten, ist sowohl für unsere Mitarbeitenden als auch für ihre Klienten mit Beeinträchtigungen verbunden», sagt Lukas Weiss. «Es besteht also eine gewisse Dringlichkeit.»

In diese Phase der Dringlichkeit fällt der Umstand, dass an der Sophie-Guyer-Strasse 9 eine Option, den 1. Stock ebenfalls anmieten zu können, per Ende 2023 abläuft. Und diesmal hatte auch die Rechnungsprüfungskommission nichts einzuwenden.

Klingelschild an einem zweistöckigen Bürogebäude.
An der Sophie-Guyer-Strasse in Pfäffikon ist bereits ein Teil des Sozialdienstes untergebracht. Nun möchte der Zweckverband das obere Stockwerk dazumieten.

Nun müssen die zehn Gemeindeexekutiven im Zweckverband bis Ende Jahr über diese zweite Etappe der Zusammenlegung befinden. Es gilt der Mehrheitsentscheid. Und es könnte noch spannend werden: Weisslingen hat als erste Gemeinde Nein gesagt zum Umzug. Man sei nach wie vor der Meinung, dass die Zusammenlegung – wie bereits die erste Standortzusammenlegung – «rechtswidrig ist und lehnt folglich die damit verbundenen Investitionen und jährlichen Mehrkosten ab», schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung.

 

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