Wetzikon bewilligt 1,6 Millionen für Hausbesitzer
Run auf Fördergelder
Der Wetziker Fördertopf für die energetische Sanierung von Häusern ist praktisch geleert. Jetzt hat der Stadtrat einen Übergangskredit bewilligt.
Die Gesetzeslage ist – nicht nur in Wetzikon – klar: Hausbesitzerinnen und -besitzer müssen ihre Öl- und Gasheizungen am Ende von deren Lebensdauer durch klimafreundlichere Lösungen ersetzen, beispielsweise Wärmepumpen. So steht es im neuen Energiegesetz, das im September 2022 in Kraft getreten ist.
Doch das Gesetz verlangt nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Energien, es fördert diesen auch grosszügig. Bund, Kanton und Kommunen haben Fördermittel bereitgestellt.

