Wetzikon bewilligt 1,6 Millionen für Hausbesitzer
Run auf Fördergelder
Der Wetziker Fördertopf für die energetische Sanierung von Häusern ist praktisch geleert. Jetzt hat der Stadtrat einen Übergangskredit bewilligt.
Die Gesetzeslage ist – nicht nur in Wetzikon – klar: Hausbesitzerinnen und -besitzer müssen ihre Öl- und Gasheizungen am Ende von deren Lebensdauer durch klimafreundlichere Lösungen ersetzen, beispielsweise Wärmepumpen. So steht es im neuen Energiegesetz, das im September 2022 in Kraft getreten ist.
Doch das Gesetz verlangt nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Energien, es fördert diesen auch grosszügig. Bund, Kanton und Kommunen haben Fördermittel bereitgestellt.
Rahmenkredit von 3 Millionen praktisch aufgebraucht
So hat die Wetziker Stimmbevölkerung im Februar 2020 einem Rahmenkredit von 3 Millionen Franken zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien deutlich zugestimmt. Mit diesen Geldern will die Stadt bis Ende 2024 energetische Sanierungsmassnahmen an Gebäuden unterstützen.
Das Angebot kam bei den Hausbesitzerinnen und -besitzern gut an. Es lässt sich ein eigentlicher Run auf die Fördergelder beobachten: Wurden 2020 erst 144’000 Franken ausbezahlt, stieg der Betrag 2021 auf 520’000 Franken und 2022 auf 960’000 Franken.
In diesem Jahr rechnet der Stadtrat mit 1,36 Millionen Franken. Das bedeutet, dass Ende Jahr von den ursprünglichen 3 Millionen noch 17’000 Franken im Fördertopf liegen werden.
Übergangskredit von 1,6 Millionen
Aus diesem Grund hat der Stadtrat nun einen Übergangskredit von weiteren 1,6 Millionen Franken bewilligt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Fördergelder bis Ende 2024 ausreichen.
Der Stadtrat argumentiert, dass viele Wetziker Liegenschaftseigentümer derzeit energetische Massnahmen an ihrem Gebäude planen. Dabei würden sie «in guten Treuen» davon ausgehen, dass sie bis Ende 2024 Fördergelder erhielten.
Ein Ausbleiben dieser Beiträge «würde bei den Betroffenen auf grosses Unverständnis stossen». Das Parlament muss den Übergangskredit noch bewilligen. Ausserdem unterliegt er dem fakultativen Referendum.
Weiter teilt der Stadtrat mit, dass die derzeitigen Fördermassnahmen im Hinblick auf einen künftigen Förderkredit ab 2025 überarbeitet werden: «Wetziker Liegenschafteneigentümerinnen und -eigentümer können ab 2025 nicht davon ausgehen, dass weiterhin für alle derzeit noch förderberechtigten Massnahmen Fördergelder ausbezahlt werden.»
Kunststück: Aktuell unterstützt die öffentliche Hand energetische Massnahmen, die von Gesetzes wegen realisiert werden müssen. Das ist, wie wenn Sie auf der Oberlandautobahn mit 80 km/h durch das Hegnauer S fahren und am Kurvenausgang von der Polizei mit 100 Franken belohnt werden, weil Sie das Tempolimit eingehalten haben.
