Hinwil stellt wieder Parkuhren auf – teilweise
Nach Rekursen und Kritik
Ginge es nach der Gemeinde, sollte man in Hinwil an den meisten Orten nur noch digital fürs Parkieren bezahlen können. Nun rudert sie zurück.
Parkieren war in Hinwil lange Zeit unkompliziert – und gratis. Der Entscheid des Gemeinderats vom Frühling, flächendeckend Parkgebühren einzuführen, sorgte entsprechend für Unmut in der Bevölkerung. Gleich mehrere Rekurse gingen gegen das neue Parkregime ein. Die Gemeinde wollte auf allen Parkplätzen auf Gemeindegebiet per 1. Juli Gebühren erheben.
Besonders für Kritik sorgte der Plan der Gemeinde, diese Gebühren auf den meisten Parkplätzen nur noch digital zu erheben. Die einzige Ausnahme bildeten die Parkplätze auf dem Gemeindeplatz und bei der Sportanlage Hüssenbüel. Dort konnte man fürs Parkieren auch weiterhin bar bezahlen.
Blockade durch Rekurse befürchtet
Nun rudert die Gemeinde zumindest teilweise zurück. Die Parkplätze Orn und Badi/Eisweiher sollen wieder mit einer Parkuhr ausgerüstet werden. 20’000 Franken kosten die dafür nötigen Anlagen. Damit seien alle Hauptstandorte wieder mit einer Parkuhr ausgerüstet, heisst es von der Gemeinde.
Obwohl der Gemeinderat die digitale Bezahlung als zeitgemäss betrachtet, sah er sich zum Einlenken gedrängt. Er befürchtet sonst eine Blockade der gesamten Parkraumbewirtschaftung durch einen Weiterzug der Rekurse, wie es im Wiedererwägungsprotokoll heisst.
Parkuhren mit Kennzeichenangabe
Ausserdem stellt die Gemeinde in Aussicht, dass Funktionären und Trainern von Vereinen Sonderparkgenehmigungen ausgestellt werden. Sie sollen nur während der Vereinstätigkeit gültig sein. Die Vorprüfung soll über jährlich eingereichte Listen durch die Vereine erfolgen.
Auf weitere Forderungen in den hängigen Rekursen ging die Gemeinde Hinwil vorerst nicht ein. Dazu gehört auch der Antrag, dass zum Schutz von persönlichen Daten digitale Parkuhren ohne Kennzeicheneingabe installiert werden sollen. Gemäss der zuständigen Firma werden solche Parkuhren gar nicht mehr produziert, wie die Gemeinde schreibt. Die Forderung verbleibt damit im Rekursverfahren.