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So will Bubikon das Regenwasser fair berechnen

Wer Wasser braucht, muss dafür zahlen. Die entsprechende Gebührenverordnung sorgte vor drei Jahren für gehörig Zoff. Und jetzt?

Regenwasser von Plätzen und Strassen ist Abwasser, auf Wiesen versickert es einfach. (Archiv)

Foto: Seraina Boner

So will Bubikon das Regenwasser fair berechnen

Neuauflage einer umstrittenen Verordnung

Vor drei Jahren endete die Abstimmung in einem Desaster: Jetzt legt der Gemeinderat dem Volk eine neue Gebührenverordnung zur Siedlungsentwässerung vor. Dieses Mal könnte es klappen.

Was ist 2020 geschehen?

Die Vorzeichen waren schon mal sehr übel im September 2020. Weil die Gemeindeversammlung im März verschoben werden musste, warteten 10 Geschäfte an zwei aufeinanderfolgenden Versammlungen auf das Stimmvolk. Und nicht nur die Prüfung einer Fusion mit Rüti und Dürnten war ein heisses Thema. Auch eine weitere Vorlage hatte damals für Stunk gesorgt – schon im Vorfeld.

Tatsächlich ging es um die Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen. Was langweilig tönt, hatte kolossales Konfliktpotenzial, denn der Gemeinderat war zuvor vom Preisüberwacher heftig kritisiert worden. «Keiner versteht das System, das die Gemeinde anwenden will», hiess es.

Und wirklich: Wer sich die damalige Vorlage nochmals anschaut, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Sie war sagenhaft kompliziert und für niemanden wirklich verständlich. So wurden die versiegelten Flächen gar nicht berechnet, was dazu führte, dass das effektiv in die Kanalisation geleitete Abwasser keine Rolle spielte. Dafür aber die Zone, in der das Haus steht. Das führte zu seltsamen Ungerechtigkeiten.

Kein Wunder, dass die Gemeinde schon im Vorfeld auch von den politischen Parteien heftig unter Beschuss kam und an der Gemeindeversammlung nochmals. Die damalige Gemeindepräsidentin Andrea Keller (parteilos) wusste nichts anderes, als die Vorlage wieder zurückzuziehen.

Was ist heute anders?

Seit diesem ersten gescheiterten Versuch sind nicht nur drei Jahre ins Land gezogen, es ist auch ein neuer Gemeinderat am Werk. Und seine Vorlage zur Siedlungsentwässerung ist offenbar um einiges durchdachter, der Preisüberwacher nickt. SP, Die Mitte und die FDP beschlossen die Ja-Parolen. Die Ausgangslage für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 13. September, ist jedenfalls ruhig und gut.

Aber der Handlungsbedarf ist gross. Die noch immer geltende Verordnung ist längstens überholt.

Was passiert neu mit dem Regenwasser?

Heute zahlen die Bubiker Haushalte und Gewerbebetriebe Fr. 4.65 pro Kubikmeter Wasser. Eine Regenabwassergebühr wurde bisher nicht erhoben. Wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt, fallen jedoch ein Drittel der gesamten Kosten auf die Regenwasserentsorgung. Dass dies einfach weggelassen wurde, hatte auch zum Aufschrei von Bevölkerung und Preisüberwacher gesorgt.

Verdienen will die Gemeinde nicht daran. Die Gebühren sollen einfach die Kosten für Unterhalt und Sanierung decken. Neu soll die Benutzungsgebühr aufgeteilt werden in eine Schmutzabwassergebühr, welche ungefähr zwei Drittel des Gesamtertrags ausmacht, und eine Regenabwassergebühr. Die Schmutzabwassergebühr wird in einem gestaffelten Tarif nach dem Wasserverbrauch berechnet – je mehr verbraucht wird, desto tiefer der Tarif. Die Regenabwassergebühr wird nach den bebauten oder versiegelten Flächen mit 72 Rappen pro Quadratmeter berechnet.

Wer profitiert davon?

Die Regenabwassergebühr führt zu Mehrkosten bei Grundstücken mit grossen Versiegelungsflächen. Betroffen sind insbesondere grössere Gewerbeliegenschaften, die bisher auf Kosten der Liegenschaftsbesitzer mit geringem Regenwasserabfluss entlastet wurden. Die Eigentümer kleinerer Liegenschaften wie zum Beispiel Einfamilienhäuser bezahlen neu eher weniger als heute.

Die Anschlussgebühr wird ebenfalls angepasst. Sie wird pro Quadratmeter der versiegelten Fläche erhoben und nicht mehr wie bisher nach dem Gebäudeversicherungswert. Für die meisten Liegenschaften werden die Anschlussgebühren ähnlich hoch sein wie bisher.

Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus

Die Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einer versiegelten Fläche von 166 m2 und einem Wasserverbrauch von 221 m3 bezahlen neu nur noch Fr. 2.50 pro Kubikmeter Schmutzwasser (bisher Fr. 4.65). Dafür fallen neu Gebühren in Höhe von rund 120 Franken für die Entsorgung des Regenwassers an. Das heisst: Die Gesamtkosten in diesem Beispiel sinken um rund 280 Franken pro Jahr.

Rechenbeispiel für einen Gewerbebetrieb

Ein Gewerbebetrieb mit einem Wasserverbrauch von 72 m3 und einer versiegelten Fläche von 1643 m2 bezahlte bisher für die Entsorgung seines Schmutzwassers 335 Franken. Die neue Gebühr, welche neben der Entsorgung des Schmutzwassers neu auch die Entsorgung des Regenwassers mit umfasst, beträgt rund 1445 Franken, wobei die Kosten durch individuelle Massnahmen wie Retentions- oder Versickerungsanlagen reduziert werden können.

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