«Ich fände es gut, wenn das Volk diese Frage entscheiden könnte»
Zürcher Baudirektor zu Windradplänen
Martin Neukom steht wegen seinen Windradplänen in der Kritik. Nun erklärt er sein Vorgehen und kündigt an, wie er die Angriffe der Windkraftgegner abwehren will.
Martin Neukom, wie würde Ihnen ein Windrad 300 Meter neben Ihrem Zuhause gefallen?
Ich fände das schön. Für mich sind Windräder ein Landschaftselement. Aber das ist Geschmackssache. Es finden auch nicht alle Leute Strassen und Brücken gleich ästhetisch.
Sie planen 120 Windräder und wollen so 7 Prozent des Strombedarfs im Kanton abdecken. Sie stehen deshalb in den Landgemeinden im Gegenwind.
Ich scheue mich nicht vor kontroversen Themen. Den Dialog mit den Gemeinden habe ich als kritisch, aber konstruktiv erlebt.
Trotzdem fühlten sich einige Gemeinden und Teile der Bevölkerung von Ihnen überrumpelt.
Zu früh, zu spät – irgendwann muss man die Katze aus dem Sack lassen, und dann fühlen sich immer einige überrumpelt. Wir sind bei diesem Thema bewusst sehr früh mit den Gemeinden in Kontakt getreten und befinden uns noch in einem informellen Vorverfahren. Die formelle Mitwirkung kommt erst mit der öffentlichen Auflage des Richtplans im Herbst dieses Jahres. Es bleibt also noch viel Zeit für Diskussionen.
Die Windkraftgegner versuchen gerade mit Einzelinitiativen, die Windräder durch die Hintertür zu verhindern. Was halten Sie von diesem Vorgehen?
Das ist politisch legitim.
Das war jetzt sehr grundsätzlich. Viele Gemeinden wenden das «Modell Hagenbuch» an. Die gleichnamige Gemeinde hat ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst und den Abstand von Windrädern zu Wohnhäusern auf 1000 Meter festgelegt. Das würde den Windpark dort faktisch verhindern. Diese Änderung ist genehmigungspflichtig. Werden Sie Ihr Okay geben?
Nein, wir werden jede BZO-Änderung mit solchen Abstandsregeln ablehnen, weil sie im Kanton Zürich nicht rechtskonform sind. Das ist kein politischer, sondern ein rechtlicher Entscheid.
Das werden Ihre Gegner anders sehen.
Das kann schon sein. Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Kanton und Gemeinden ist in jedem Kanton etwas anders. Das Planungs- und Baugesetz (PBG) regelt im Kanton Zürich abschliessend, was die Gemeinden in ihren Bau- und Zonenordnungen regeln dürfen. Was dort nicht drinsteht, dürfen sie auch nicht festlegen. Abstandsregeln zu Bauten ausserhalb der Bauzone sind nicht im PBG.
Hagenbuch hat seine Kompetenzen überschritten.
Ja, diese Haltung vertreten wir. Die Abstandsregelung ist aber nicht nur rechtswidrig. Sie ist auch nicht zweckmässig. Es ist wie bei den Deponien. Dort bestimmt auch der Kantonsrat, wo diese gebaut werden. Eine Gemeinde kann eine Deponie nicht durch eine Abstandsvorschrift in der BZO verhindern. Das liegt daran, dass es ein kantonales öffentliches Interesse gibt für genügend Deponien. Bei der Energieerzeugung ist es ähnlich.
Stellen Sie sich auf einen Rechtsstreit ein?
Das wird sich herausstellen. Die Gemeinde kann gegen den Entscheid bis vor Bundesgericht rekurrieren.
Wie sehen Sie Ihre Chancen vor Gericht?
Für unsere Juristinnen und Juristen ist es ein klarer Fall. In der Einzelinitiative wird zwar mit einem Bundesgerichtsurteil zu einem Fall aus dem Berner Jura argumentiert. Dort hat das Gericht gegen den Kanton entschieden. Das liegt aber daran, dass das Baugesetz im Kanton Bern anders als in Zürich den Gemeinden erlaubt, solche Abstände festzulegen. Sollte es das Bundesgericht in unserem Fall anders sehen, hätte das massive Auswirkungen auf unsere weiteren Planungen.
Wie meinen Sie das?
Wenn solche Abstandsvorschriften möglich wären und die Gemeinden übergeordnete Planungen übersteuern könnten, würde das nicht nur das Ende für die Windkraft im Kanton bedeuten. Gemeinden könnten künftig auch Deponien, Gefängnisse, Bahnlinien, Hochspannungsleitungen oder Kantonsstrassen auf diesem Weg verhindern. Das würde wohl viele Projekte blockieren.
Die SVP hat bereits gedroht, eine parlamentarische Initiative gegen die Windkraft einzureichen.
Auch das ist politisch legitim. Ich würde einen Volksentscheid zur Windkraft im Kanton Zürich begrüssen, auch wenn auf Bundesebene vieles bereits vorgespurt ist. Wir haben einen gesetzlichen Auftrag vom Bund, mögliche Standorte für Windräder auszuweisen.
Im schlechtesten Fall beurteilen heute mehr als sechs Instanzen dasselbe Projekt. Das dauert zu lange.
Martin Neukom
Baudirektor und Regierungsrat (Grüne)
Sie haben mal angekündigt, die Mitsprache im Kanton Zürich einzuschränken.
Ich finde es richtig, dass man Entscheide des Kantons von Gerichten überprüfen lassen kann. Das ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Aber wir müssen schauen, dass die Einsprachen Projekte nicht wegen jahrelanger Verfahren verhindern.
Haben Sie konkrete Pläne?
Im schlechtesten Fall beurteilen heute mehr als sechs Instanzen dasselbe Projekt. Das dauert zu lange.
Welche Instanz wollen Sie loswerden?
Eine Möglichkeit wäre, es gleich zu machen wie bei den Staatsstrassen. Da gibt es nur zwei Instanzen: Verwaltungsgericht und Bundesgericht.
Das ist drastisch. Wann werden Sie diese Änderungen dem Regierungsrat vorlegen?
Wir arbeiten noch daran. Ein konkretes Datum kann ich nicht nennen.
Eine solche Änderung müsste erst durch den Kantonsrat und dann eventuell noch vors Volk.
Richtig. Ich fände es sehr gut, wenn die Bevölkerung diese Frage entscheiden könnte.
Der Kanton Zürich wird selbst keine Windräder bauen. Das werden Energieunternehmen übernehmen. Diese investieren zurzeit vor allem im Ausland.
Es wurde viel im Ausland gebaut, weil man dort einfacher zu Projekten kommt. Die Schweizer Planungs- und Baugesetze wirken abschreckend. Das müssen wir ändern. Am Ende muss die Stromproduktion wirtschaftlich sein.
Haben wir dafür überhaupt genügend Wind im Kanton Zürich?
Unsere Berechnungen bestätigen das. Und: Es gibt beispielsweise den Windpark Verenafohren. Dieser liegt acht Kilometer nördlich des Kantons Zürich direkt hinter der deutschen Grenze. Dort stehen drei Windräder, und diese produzieren jährlich 20 Gigawattstunden Strom, was etwa dem Verbrauch einer Kleinstadt entspricht. Wieso sollte das wenige Kilometer weiter bei uns auf den Hügeln nicht funktionieren?
Ihre Gegner ziehen das in Zweifel.
Es ist wahrscheinlich, dass die Energieunternehmen später nicht an allen Eignungsgebieten, die wir definieren, Windräder bauen werden. Das hängt auch entscheidend von der Erschliessung und den Strompreisen ab.
Neben dem Preis spielen auch Kosten für die Erschliessung eine Rolle. Viele Potenzialgebiete liegen auf Hügeln und mitten im Wald. Somit gibt es auch eine Beeinträchtigung von Landschaft und Ökologie.
Es ist eine politische Frage, wo man die Grenze zwischen Naturschutz und Energienutzung zieht. Ich glaube, im Vergleich zu einem Staudamm wird die Natur von einem Windrad deutlich weniger beeinträchtigt. Aber: Es braucht eine Zufahrt und eine Stromleitung.
Es braucht massive Strassen, um diese 80-Meter-Flügel auf den Berg zu kriegen.
Das ist unter Umständen so. Man baut teilweise eine Strasse, um nur einige wenige Male drüberzufahren, und die Radien der Kurven müssen genug gross sein. Diese Strassen werden in der Landschaft sichtbar sein. Die Windräder beanspruchen dafür aber verhältnismässig wenig Platz.
Trotzdem wird man Wald roden müssen.
Ja, das kann man nicht wegdiskutieren. Aber es wird kein Wald verloren gehen. Wenn wir Bäume fällen, müssen wir sie an einem anderen Ort wieder aufforsten. Ich verstehe die Sorgen. Ohne Beeinträchtigungen wird es aber nicht gelingen, genügend Strom zu produzieren.
Wann dreht das erste Windrad im Kanton Zürich?
Frühestens 2030. Das wäre der «best case». Aber es wird vermutlich eher 2035.
Bei den anderen erneuerbaren Energien geht es deutlich zügiger voran.
Das stimmt. Solarstrom hat das grösste Potenzial im Kanton Zürich. Diese Energieform ist breit akzeptiert, und da läuft der Ausbau auf Hochtouren. Bei Laufwasserkraftwerken, Biogasanlagen und Kehrichtverbrennungsanlagen ist das Potenzial für einen Ausbau kleiner. Bei der Windkraft sind wir noch am wenigsten weit.
Das Hauptproblem ist vor allem der Winter. Je mehr Wärmepumpen verbaut werden, desto grösser wird der Strombedarf.
Genau. Solarpanels auf den Dächern produzieren drei Viertel des Stroms im Sommer und ein Viertel im Winter. Bei der Windkraft ist es umgekehrt. Die Windräder produzieren zwei Drittel des Stroms im Winterhalbjahr. Deshalb ist der Ausbau der Windkraft für die Stromlücke im Winter so wichtig.
Apropos Winter. Fernwärme könnte helfen, damit man weniger Wärmepumpen einbauen muss, um so Druck vom Netz zu nehmen.
Richtig, bei der Fernwärme ist der Erfolgsfaktor, dass es engagierte Gemeinden gibt, die das vorantreiben. Wetzikon im Zürcher Oberland hat beispielsweise kürzlich einen massiven Ausbau der Fernwärme beschlossen.
Was braucht es, damit es funktioniert?
Es braucht vor allem viel Geld und Zeit. Damit Fernwärme wirtschaftlich ist, müssen möglichst viele Menschen mitmachen. Deshalb gibt es im Energiegesetz eine Ausnahme, dass man seine fossile Heizung nochmals ersetzen darf, wenn in der Wohngemeinde ein Fernwärmeprojekt geplant ist.
Bei der Solarkraft haben Sie die Verfahren seit Anfang Jahr bereits vereinfacht. Zeigt das schon Wirkung?
Wir haben seit Anfang Jahr ein Onlinetool, und so gibt es kantonal erstmals Zahlen dazu, wie viele Solaranlagen gebaut werden. Und es kommt sehr viel. Wir haben einen Solarboom. Ich bin überzeugt, die vereinfachten Bewilligungsverfahren erleichtern die Arbeit der Gemeinden und Installateure. Dasselbe gilt übrigens auch für die Wärmepumpen.
Die Verfahren sind das eine, die Verfügbarkeit das andere.
Solarzellen sind grundsätzlich lieferbar. Das Problem sind die Wechselrichter. Es gibt Fälle, in denen die Solarpanels schon auf dem Dach liegen, aber der Wechselrichter für die Netzeinspeisung fehlt noch. Das zweite Problem sind die fehlenden Fachkräfte. Die Nachfrage nach Solar ist deutlich grösser als das, was die Industrie zu leisten vermag. Ohne diese Probleme wäre der Solarboom noch grösser als ohnehin schon.
Die Gebäudeversicherung (GVZ) hat den Ausbau nun etwas verzögert, indem sie Solarfassaden in Hochhäusern mit Verweis auf den Brandschutz zurzeit nicht mehr bewilligt. Wie sehr hat Sie das persönlich geärgert?
Es ist ärgerlich, dass diese Projekte jetzt blockiert sind. Die Solarfassaden sind im Winter besonders wichtig, weil sie am meisten Strom produzieren, wenn die Sonne flach an die Fassaden scheint. Die GVZ hat das aber juristisch sauber abgeklärt. Ich bin zuversichtlich, dass die GVZ zusammen mit der Branche rasch eine Lösung findet.